Entscheidungsvorlage - VO/0286/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Benutzungsgebühren für die städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose sollen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

 

Der Fachbereich Bildung und Soziales hat im November die Gebühren 2021 aus dem Durchschnitt der Kosten der vergangenen drei Jahre sowie aus den Planwerten für das Jahr 2021 in Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung ermittelt.

 

Berücksichtigt wurden sowohl fixe Kosten (z.B. Versicherungsbeiträge, Grundsteuer, Abschreibung und kalkulatorische Zinsen) als auch variable Kosten (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Heizung und Müllkosten).

 

Zudem sind bei der Gebührenkalkulation auch anrechenbare Allgemeinkosten (z.B. Kosten für Hausmeister, Heimleitung) berücksichtigt.

 

Die Gebühren wurden für jede Unterkunft einzeln kalkuliert. Die Allgemeinkosten wurden auf Grundlage der belegbaren Nutzungsfläche auf die einzelnen Objekte umgelegt. Die Gemeinflächen (z.B. Küchen, Duschräume) wurden anteilig der sog. „Wohnfläche“ zugeschlagen.

 

 

 

Objekt

AktuellerGebührensatz

je m² Nutzfl. pro Monat

Geb.kalkulation 2021

je m² Nutzfl. pro Monat

Differenz in €

Differenz in %

Nordstraße

16,37 €

16,17 €

0,20 €

-1,22 %

Philosophenweg

18,17 €

18,13 €

0,04.€

-0,22.%

In Gerichhausen

21,07 €

15,33 €

5,74 €

-27,24 %

 

 

Von einer Anpassung des Gebührensatzes kann bei den Objekten „Nordstraße“ und „Philosophenweg“ allein schon aufgrund der geringen Unterschiede zwischen den aktuellen Gebührensätzen und den Kalkulationen für 2021 abgesehen werden.

 

In Bezug auf die Unterkunft „In Gerichhausen“ müsste eigentlich eine Anpassung aufgrund der deutlichen Abweichung von aktuellem Gebührensatz und Kalkulation für 2021 vorgenommen werden. Doch gibt es insoweit folgende Besonderheit:

 

Die Unterkunft ist seit Anfang 2018 nicht mehr belegt.

Der Fachbereich Bildung und Soziales hatte in den damaligen Ausschüssen für Bildung und Soziales / für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe mitgeteilt, dass die Unterkunft für Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen nicht mehr benötigt wird. Vor einer Entscheidung über die endgültige Aufgabe der öffentlichen Einrichtung durch den Rat erhielt die Verwaltung Ende 2019 den Auftrag, Kosten für ein Sanierungskonzept oder andere Verwertungsmöglichkeiten des Gebäudes darzustellen.

Aufgrund des Leerstandes fielen seit Anfang 2018 keine Instandhaltungskosten und keine Wasser-/Abwasserkosten an. Das leerstehende Gebäude wird aber immer noch von den städtischen Hausmeistern der Flüchtlingsunterkünfte mitbetreut. So lassen sie z. B. im Winter die Heizung auf niedriger Stufe laufen, um Feuchtigkeitsschäden im Gebäude vorzubeugen.

Sollte sich der Rat für eine Aufgabe der öffentlichen Einrichtung „In Gerichhausen“ entscheiden und das Gebäude anderweitig genutzt werden, müssten die bei der jetzigen Kalkulation auf diese Unterkunft entfallenden fixen Allgemeinkosten den Unterkünften „Nordstraße“ und „Philosophenweg“ hinzugerechnet werden, was zu dortigen Gebührensteigerungen führen dürfte.

 

Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt soll deswegen über den Gebührensatz (§ 4 Absatz 3 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg) erst nach einer endgültigen Entscheidung über die Aufgabe des Objekts „In Gerichhausen“ als Flüchtlings- oder Obdachlosenunterkunft beschlossen werden.

 

Die Gemeinschaftswohnheime waren zu keinem Zeitpunkt des Betrachtungszeitraumes in Vollbelegung. Mit einer Vollbelegung ist auch im Jahr 2021 nicht zu rechnen. Die Kosten der leerstehenden Zimmer dürfen nicht auf die Bewohner umgelegt werden und sind daher als Bereitstellungskosten von der Stadt Wegberg zu tragen.

Zudem zahlen lediglich anerkannte Asylbewerber, Asylbewerber, die einer Arbeit nachgehen, sowie Obdachlose eine Gebühr.

Die Gemeinschaftswohnheime werden aus der Natur der Sache auch in Zukunft nicht kostendeckend betrieben werden können.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die geplanten Einnahmen werden in der Produktsachkonten 05 03 03 / 43 21 00 und 05 06 02 / 43 21 40 dargestellt.

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden seitens der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, nimmt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt, zum jetzigen Zeitpunkt keine Anpassung des Gebührensatzes für die städtischen Unterkünfte vorzunehmen.

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Anlagen

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