Mitteilungsvorlage - VO/0277/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2020 gemäß § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg betreffend das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2020"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Kenntnisnahme
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit ihrer Anfrage vom 17.11.2020 bezieht sich die Fraktion DIE LINKE auf das Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“.
(https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/mhkbg_09.07.2020_anlage_2.pdf)
Aus dem Sofortprogramm stehen weitere 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Frist für die Vorlage der Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt“ wurde nun bis zum 30.04. 2021 verlängert.
Inhalt des Förderprogramms
Das Förderprogramm umfasst fünf Interventionsfelder bzw. Bausteine:
Interventionsfeld / Förderbaustein | Inhalt / förderungsfähig |
Verfügungsfonds Anmietung
| Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen (einschl. Räumen für Gastronomie und Verpflegung) bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm für die Dauer von bis zu zwei Jahren |
Unterstützungspaket „Einzelhandelsgroßimmobilien“
| Kommunale Beauftragung von Dienstleistungen für Machbarkeitsstudien für die Nachnutzung betroffener Standorte; städtebauliche Planungen; Beratungen und Gutachten; Klärungsprozesse mit den Eigentümern |
Zwischenerwerb von Einzelhandelsgroßimmobilien
| Zwischenerwerb für die Dauer von drei Jahren bei Immobilien z.B. Maßnahmen zur Verkehrssicherung und Betriebskosten einer Immobilie. Nicht förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie. |
Anstoß eines Zentrenmanagements und Innenstadt-Verfügungsfonds
| z.B. Analyse vom Umwandlungschancen; Durchführung von Informationsveranstaltungen; Moderation zwischen Beteiligten; Maßnahmen des Innenstadtmarketings und Öffentlichkeitsarbeit |
Abwicklungskosten
| Unterstützung der Kommunen bei der Abwicklung von Aufgaben der o.g. Förderbausteine z.B. Förderung der An- und Vermietungstätigkeit; des Auftragsmanagement beim Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien: Förderung der Tätigkeiten des Zwischenerwerbs; Förderung des Anstoßes eines Zentrenmanagements |
Anfrage
Zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE nimmt die Verwaltung im folgenden Stellung und weist zugleich darauf hin, dass die Beantwortung eine Momentaufnahme darstellt. Über aktuelle Entwicklungen wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.
Erachten Sie es als lohnenswert für die Stadt Wegberg, einen Förderantrag für das Sofortprogramm Innenstadt zu stellen?
Ja, wenn die Fördervoraussetzungen vorliegen und die Förderbedingungen erfüllt sind. Die Verwaltung hatte sich bereits Anfang September innerhalb des laufenden Geschäftes Fördermittelprüfung schriftlich an einige Vermieter gewandt und auf das Förderprogramm hingewiesen. Gefragt wurde, ob eine Anmietung durch die Stadt vorstellbar wäre. Eine Rückmeldung war nicht erfolgt.
Die Verwaltung möchte einen neuen Versuch unternehmen und wird sich hierzu mit dem Fachnetzwerk Fördermittelaquise NRW, dem die Stadt Wegberg angehört, in Kontakt setzen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Fördermittel als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsgrenzen gewährt werden. Für Zwecke der Innenstadtförderung sind weder im Haushalt 2020 noch für den Haushaltsplanentwurf 2021 entsprechende Mittel eingeplant.
Wenn ja, bestehen Ihrerseits bereits Ideen, wie die Mittel konkret eingesetzt werden könnten?
Ideen für den konkreten Mitteleinsatz können nur entwickelt werden, wenn klar ist, ob und welche Förderbausteine genutzt werden können.
Wenn nein, warum nicht?
Wie vorher ausgeführt, muss erst Klarheit über die infrage kommenden Förderbausteine herrschen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß §60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den in der Sitzung mitgeteilten Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Anlagen
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(wie Dokument)
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485 kB
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