Mitteilungsvorlage - VO/0282/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutz; Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.11.2020 gemäß § 21 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Kenntnisnahme
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15.12.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17.11.2020 hat die Fraktion DIE LINKE folgende Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Stadt Wegberg beschloss in seiner Sitzung vom 17.12.2019:
1.
Die Stadt Wegberg beteiligt sich aktiv an einem vom Landrat des Kreises Heinsberg initiierten Verfahren für eine klimagerechte Stadtentwicklung (citizenship for future). Das auf Kreisebene bestehende Gremium soll die Herausforderungen des Klimawandels auch für Wegberg diskutieren und der Politik Vorschläge für eine klimagerechte Stadtentwicklung machen.
2.
Das bereits vorhandene Klimaschutzkonzept soll fortlaufend angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Dem zuständigen Fachausschuss bzw. dem Rat wird 2 x jährlich über durchgeführte und geplante Maßnahmen berichtet.
3.
Spätestens zur Ratssitzung im Februar 2020 schlägt die Verwaltung fünf Maßnahmen aus dem
Klimaschutzkonzept vor, die bis- zum 30.09.2020 umgesetzt werden können.
Bezugnehmend darauf möchten wir folgende Fragen an die Verwaltung richten:
Zu 1.
Welche Vorschläge wurden von besagtem Gremium bisher für eine klimagerechte Stadtentwicklung in Wegberg gemacht?
Zu 2.
Wie soll es gelingen, das Klimaschutzkonzept von 2014 anzupassen bzw. weiterzuentwickeln? Kann das vorhandene Personal diese Arbeit zeitlich wie fachlich überhaupt leisten?
Zu 3.
Wann wurden die fünf Maßnahmen vorgestellt und um welche Maßnahmen handelte es sich? Gelang die Umsetzung bis zum 30.09.2020?“
Zur Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Frage 1 der Fraktion DIE LINKE:
Welche Vorschläge wurden von besagtem Gremium bisher für eine klimagerechte Stadtentwicklung in Wegberg gemacht?
Antwort der Verwaltung:
Auf Nachfrage beim Kreis hat sich ein Gremium für klimagerechte Stadtentwicklung noch nicht gebildet.
Frage 2 der Fraktion DIE LINKE:
Wie soll es gelingen, das Klimaschutzkonzept von 2014 anzupassen bzw. weiterzuentwickeln? Kann das vorhandene Personal diese Arbeit zeitlich wie fachlich überhaupt leisten?
Antwort der Verwaltung:
Die Realisierung und Prüfung zur Machbarkeit von klimaschutzrelevanten Projekten erfolgt in der Verwaltung aufgrund unterschiedlichster Aufgabenzuordnung zu den Fachbereichen bis hin zur Aufgabenzuteilung auf einzelne Mitarbeiter überwiegend dezentral. Das Thema Klimaschutz ist grundsätzlich in allen Entscheidungsprozessen präsent.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage und den aus Kostengründen nichtrealisierbaren Projekten aus dem bestehenden Klimaschutzkonzept werden Entscheidungen (Beschaffung, Unterhaltung, Instandsetzung, Neubau, Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, politische Zielsetzungen) durch ihre Einspareffekte begründet und führen i.d.R. zu sinkenden Kosten (primäres Ziel) bei einem möglichst positiven Beitrag zum Klimaschutz (sekundäres Ziel).
Kostenintensive Maßnahmen allein aus Gründen des Klimaschutzes ohne finanzielle Einsparung werden derzeit nicht aufgegriffen. Eine Fortschreibung des Konzeptes mit der Aufnahme neuer und kostenintensiver Maßnahmen erscheint nur sinnvoll, wenn gleichzeitig eine langfristige Finanzierung in den künftigen Haushalten erfolgt.
Im derzeitigen System der dezentralen Steuerung der Klimaziele ist die stundenweise Aufgabenübertragung an einen Mitarbeiter der Verwaltung nicht optimal im Vergleich zu Schaffung einer neuen, zusätzlichen Stabstelle für einen ausgebildeten Klimaschutzbeauftragten, der direkt auf die einzelnen Fachbereiche einwirken kann.
Frage 3 der Fraktion DIE LINKE:
Wann wurden die fünf Maßnahmen vorgestellt und um welche Maßnahmen handelte es sich? Gelang die Umsetzung bis zum 30.09.2020?
Antwort der Verwaltung:
Die fünf Maßnahmen wurden nicht vorgestellt. Nach der Einbringung des Haushalts 2020 im Dezember 2019 wurden bis zur Entscheidung im Februar keine weiteren Maßnahmen zum Klimaschutz neu aufgenommen, vielmehr wurden u.a. geplante freiwillige Ausgaben noch gekürzt. Bis zum 30.09.2020 hat sich die Verwaltung, wie eingangs beschrieben, bei ihren Entscheidungen selbstverständlich an den Klimaschutzzielen orientiert. In diese Zeit fallen u.a. folgende Maßnahmen:
- Anschaffung eines Elektroautos zur Verringerung der CO2-Emissionen (Kläranlage)
- Reduzierung von Betriebsmitteln (Kosteneinsparung ca. 75.000 € in 2020; Kläranlage)
- Energetische Anlagenoptimierung beider Kläranlagen durch Einsparung von Gebläseleistungen (Reduzierung des Stromverbrauchs)
- Austausch von Motoren durch Energieeffizienzmotoren (Kläranlage)
- Außerbetriebnahme von anlagenteilen im Klärprozess (Kläranlage)
- Energieanalyse für diverse Pumpstationen
- Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen (Kläranlage)
- Ausbau und Sanierung von Radwegen (z. B. L400, Mobilität)
- Anlegung von Blühwiesen durch den Baubetriebshof
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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205,5 kB
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