Mitteilungsvorlage - VO/0283/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.08.2020 hat die Fraktion „Aktiv für Wegberg“ folgende Anfrage gemäß § 17 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt.

Die Anfrage ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Stadt Wegberg hatte in seiner Sitzung am 17.12.2019 unter Ziffer 8. des Tages­ordnungspunktes VO/0322/19 Antrag zum Klimaschutz der Fraktionen CDU, FDP, Aktiv für  Wegberg und Freie Wähler beschlossen, dass spätestens bis zum Februar 2020 die Verwal­tung fünf Maßnahmen für das Klimaschutzkonzept vorschlagen sollte, die bis zum 30.09.2020 umgesetzt werden sollten. Dieses ist bisher nicht geschehen.“

Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“

Wie sehen die internen Planungen aus, um diesen Ratsbeschluss —verzögert — umzusetzen?

 

Antwort der Verwaltung:

Bisher noch nicht verwirklichte kostenträchtige Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept bzw. neue Maßnahmen sind als freiwillige Projekte der Stadt grundsätzlich im Haushalt 2021 zu berücksichtigen, wenn diese primär dem Klimaschutz zuzuordnen sind.

Aufgrund der Haushaltssituation werden Entscheidungen zu klimaschutzrelevanten Themen vorrangig nur aus Einsparungsgründen (z. B. bei erforderlichen Instandhaltungen an elektrischen Maschinen) und/bzw. aus fördertechnischen Gründen zur Minderung des städtischen Eigenanteils getätigt (sekundäre Klimaschutzziele). Dies wurde in der Vorlage VO/0198/20, Klimaschutzkonzept / CO2-Einsparung, in der Ratssitzung am 01.09.2020 entsprechend aufgezeigt.

 

 

Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:

Besteht die Möglichkeit, dass die Verwaltung zumindest bis zum 30.09.2020 noch fünf Maßnahmen vorschlagen wird?

 

Antwort der Verwaltung:

Aufgrund des Zeitablaufs zum Enddatum 30.09.2020 werden nachstehend die seit Jahresbeginn durchgeführten Maßnahmen mit dem Sekundärziel Klimaschutz beispielhaft aufgeführt:

 

-          Anschaffung zweier Elektrofahrzeuge zur Verringerung der CO2-Emissionen (Kläranlage und Rathaus)

-          Reduzierung von Betriebsmitteln (Kosteneinsparung ca. 75.000 € in 2020; Kläranlage)

-          Energetische Anlagenoptimierung beider Kläranlagen durch Einsparung von Gebläseleistungen (Reduzierung des Stromverbrauchs)

-          Austausch von Motoren durch Energieeffizienzmotoren (Kläranlage)

-          Außerbetriebnahme von Anlagenteilen im Klärprozess (Kläranlage)

-          Energieanalyse für diverse Pumpstationen

-          Machbarkeitsstudie zur Elimination von Mikroschadstoffen (Kläranlage)

-          Ausbau und Sanierung von Radwegen (z. B. L400, Mobilität)

-          Anlegung von Blühwiesen durch den Baubetriebshof

 

 

 

Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:

Wäre diese o. g. Beschlusslage nicht noch am Jahresanfang umzusetzen gewesen?

 

Antwort der Verwaltung:

Im Zeitraum 17.12.2019 (Ratsbeschluss zu den fünf Maßnahmen) zeitgleich mit der Einbringung des Haushalts 2020 bis zum Beschluss über den Haushalt im Februar wurden keine zusätzlichen Finanzmittel für primäre Klimaschutzprojekte im Bereich der freiwilligen Aufgaben berücksichtigt. Vielmehr wurden Ausgabeansätze für freiwillige Aufgaben noch gekürzt. Für die Berücksichtigung von fünf zusätzlichen Projekten in 2020 waren keine Haushaltsmittel – auch von politischer Seite – vorgesehen. Somit verblieb es in der Verwaltung bei der Verfolgung der sekundären Klimaschutzziele (möglichst hohe Einsparungen bei der Ausführung und Vergabe von Leistungen in allen Fachbereichen).

 

 

Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:

Warum wurde der Rat oder die Fraktionen nicht frühzeitig informiert, dass diese Vor­schläge der fünf Maßnahmen nicht von der Verwaltung gemäß der Beschlusslage er­arbeitet worden sind, so dass wir nun von unserem Fragerecht Gebrauch machen müssen?

 

Antwort der Verwaltung:

Es ist ein Versäumnis der Verwaltung, nicht ausdrücklich auf die Nichtberücksichtigung von speziellen Haushaltsmitteln für die fünf Klimaschutzprojekte bis zum endgültigen Beschluss zum Haushalt im Februar 2020 hingewiesen zu haben. Nach diesem Zeitpunkt waren mangels Finanzierungsmittel auch bis zum 30.09.2020 nicht möglich, ausgesuchte, effektive und ausschließlich primäre Klimaschutzprojekte umzusetzen.

 

 

Frage der Fraktion „Aktiv für Wegberg“:

Wollen Sie ernsthaft diese Zeitverzögerung mit der Corona-Pandemie begründen?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein, die Zeitverzögerung wird nicht mit der Corona-Pandemie begründet.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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