Entscheidungsvorlage - VO/0252/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Förderprogramms „Dorferneuerung 2021“ wurden durch die Verwaltung die beiden folgenden Förderanträge bei der zuständigen Bezirksregierung Köln eingereicht:

 

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Eingangsbereich Heuchter Bruch

siehe VO/0251/20

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Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark

siehe VO/0245/20

 

Hinsichtlich des Inhaltes der einzelnen Anträge wird auf die genannten Vorlagen verwiesen.

 

Gemäß den Förderbedingungen des Programms „Dorferneuerung 2021“ muss durch die Stadt Wegberg als Antragssteller bei der Einreichung mehrerer Förderanträge eine Priorisierung vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Reihenfolge vor:

1.

Eingangsbereich Heuchter Bruch

2.

Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark

 

Hauptgründe für die Priorisierung der Maßnahme „Heuchter Bruch“ sind:

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Durch die neuen Baugebiete „Auf dem Kamp 1 – 3“ erfolgte bzw. erfolgt eine positive Bevölkerungsentwicklung. Mit der Maßnahme wird für die steigende Bevölkerung ein dringend erforderlicher Treffpunkt mit Verweilqualität im Zentrum des Ortsteil geschaffen.

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Durch die Antragsstellung in 2019 sowie das unter Bürgerbeteiligung entwickelte integrierte Handlungskonzept sind entsprechende Erwartungen geweckt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch die Priorisierungsentscheidung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat hinsichtlich der Priorisierung der Förderanträge zum Programm „Dorferneuerung 2021“ folgende Reihenfolge:

 

1.

Eingangsbereich Heuchter Bruch

2.

Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark

 

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