Empfehlungsvorlage - VO/0072/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In § 4 der Ehrenordnung des Rates der Stadt Wegberg vom 22. Juni 2005 ist, auf Grund der Neufassung der Hauptsatzung vom 22.02.2017, eine redaktionelle Änderung vorzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, die nachstehende Erste Änderung zur Ehrenordnung der Stadt Wegberg:

 

 

Erste Änderung zur Ehrenordnung der Stadt Wegberg vom…

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg beschließt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, aufgrund des § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666), eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), in seiner Sitzung am 15.12.2020 folgende Änderungsordnung:

 

Artikel 1

 

Die Ehrenordnung der Stadt Wegberg vom 22. Juni 2005 wird wie folgt geändert:

 

  1. In § 4 wird der Artikel 20 durch den Artikel 17 ersetzt.

 

 

Artikel 2

 

Diese Änderungsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

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