Entscheidungsvorlage - VO/0270/20

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen des Fachbereichs 303 – Gebäudewirt­schaft war die Übertragung von finanziellen Mitteln erforderlich.

 

Mittelübertragung für die Erweiterung der Kindertagesstätte Rabennest in Harbeck

Für die Investivmaßnahme 011304 H 571 - Erweiterung der Kindertagesstätte Harbeck wurde am 29.09.2020 eine Mittelübertragung in Höhe von 65.000,- € vor­genommen.

Erforderlich wurden die zusätzlichen finanziellen Mittel aufgrund von unvorher­gesehenen Mehrkosten bei der Baumaßnahme.

Zum Zeitpunkt des Kostenanschlags (s. Sitzung des WBUV vom 25.06.2020, TOP 3.4), der Grundlage der Haushaltsanmeldungen für 2020 war, war eine Kostenerhöhung nicht absehbar. Im Gegenteil lagen die Kosten der Baumaß­nahme damals nach Be­auf­tragung von rund 57% aller Bauleistungen sogar unterhalb der Kosten­schätzung.

Erst die Ausschreibung nachfolgender Gewerke führte zu den Kostenerhöhungen, die dann im September dieses Jahres die Mittelübertragung erforderlich machten. Hier sind insbesondere die Außenanlagen zu nennen, aber auch die Trockenbau- und Schreinerarbeiten sowie die Fenster und Außentüren.

Die Mittel wurden zu Lasten der Investitionsmaßnahme des bereits fertiggestellten Feu­er­wehr­gerätehauses Moorshoven übertragen, Investitionsnummer 011304 H767. Dort war der erforderliche Betrag noch als Restmittel vorhanden.

 

Mittelübertragung für Instandhaltungsmaßnahmen in der Grundschule Arsbeck

Für Instandhaltungsmaßnahmen in der Grundschule Arsbeck, Produktsachkonto 030101 521100, wurde am 19.10.2020 eine Mittelübertragung in Höhe von 60.000,- €  vorgenommen.

Einerseits wurden die zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich für die bauliche Maß­nahme der Sanierung des Trinkwasserleitungssystems in den Sanitär- und Umkleidebereichen der Turnhalle der Grundschule Arsbeck. Im Zuge der Planung musste hier festgestellt werden, dass eine Erneuerung der Lüftungsanlage für diesen Bereich unabweisbar ist und zusätzlich durchzuführen ist.

Andererseits wurden die zusätzlichen Mittel erforderlich für die mittlerweile erfolgreich abge­schlossene, aber aufwendigere und länger andauernde mikrobio­logische Sanierung des Trinkwasser­leitungssystems nach einem Legionellenbefall.

Die Mittel konnten zu Lasten des Produktsachkontos für Kommunale Bauleitplanung 090102 527923 übertragen werden, da dort Maßnahmen bedingt durch die Corona-Pandemie in 2020 nicht durchgeführt werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg nimmt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, Kenntnis und genehmigt die Mittelüber­tragungen.

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