Entscheidungsvorlage - VO/0289/20
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung und Einführung eines Ratsmitgliedes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lambertz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW werden die gewählten Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Da Herr Christian Clever in der konstituierenden Ratssitzung am 03. November 2020 nicht anwesend war, wird die Verpflichtung in der heutigen Sitzung nachgeholt.
Herr Bürgermeister Michael Stock verliest den Diensteid und bittet Herrn Christian Clever sich hierzu von seinem Stuhl zu erheben und somit auch sein Einverständnis zum Diensteid zu erklären.
Der Diensteid lautet:
„ Ich schwöre,
dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten,
Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen
und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz, insbesondere aus dem § 43 Absatz 1 GO NRW.
Im Anschluss unterzeichnet Herr Clever die Verpflichtungserklärung. Diese wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
