Entscheidungsvorlage - VO/0013/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Diese Beratungsvorlage nimmt Bezug auf die Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vom 08.05.2018, SI1167/18, TOP 2.1 „Konzept zur Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen, VO/0078/18 sowie des Rates vom 10.07.2018, SI/1189/18, TOP 8.5.2 zum gleichen Thema.

 

In der Angelegenheit geht es um die Umsetzung eines Konzeptes zur Erneuerung bzw. Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet mittels energieeffizienter LED-Technik.

 

Nach der Ökodesign-Richtlinie besteht u.a. die Verpflichtung, langfristig klimaschädliche Leuchtmittel gegen energiesparsame und ressourcenschonende Leuchtmittel (z. B. in LED-Technik) auszutauschen.

 

Aufgrund der in Wegberg verbauten -in Alter und Technik unterschiedlichen-  Beleuchtungsanlagen gibt es 3 Möglichkeiten, das System umzurüsten bzw. zu erneuern:

 

  1. Tausch der Leuchtmittel (konsumtiver Aufwand), “Plug-In LED-Lampe“
  2. Tausch des Leuchtenkopfes mit LED-Technik bei Erhalt des Mastes (investiv)
  3. Erneuerung von Leuchtenkopf mit LED-Technik und Mast (investiv)

 

Durch die Maßnahmen ist neben der Einsparung von Energiekosten eine Verringerung des CO2- Ausstoßes von ca. 94 Tonnen/Jahr möglich, der Wartungsaufwand wird durch die größere Betriebssicherheit reduziert sowie die Lichtqualität und Lichtverteilung optimiert. Nicht zuletzt wird dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Bürger Rechnung getragen, wenn nach Umrüstung und Erneuerung die derzeitige Beleuchtungssituation (dauerhafter reduzierter Betrieb) aufgehoben werden kann.

 

Die Umrüstung und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen ist eine vom Rat beschlossene Maßnahme zum Haushaltssicherungskonzept.

 

Das Konzept zur Realisierung wurde in der Sitzung des WBUV am 08.05.2018 vorgestellt und vom Rat am 10.07.2018 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sollte eine Umsetzung der Maßnahmen in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgen. Der Beschluss wurde unter der Maßgabe gefasst, dass bei einer Vollerneuerung (Leuchtenkopf einschließlich Mast) verbunden mit einer Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Maßnahme (Beitragsverfahren nach dem Kommunalabgabengesetz i.V.m. der entsprechenden Straßenbaubeitragssatzung der Stadt) jede einzelne Maßnahme vorab dem Fachausschuss zur abschließenden  Entscheidung vorzulegen ist.

 

Aus unterschiedlichen Gründen (u.a. Wechsel der Zuständigkeit zwischen den Fachbereichen) ist es zu Verzögerungen bei der Abarbeitung der Maßnahmen gekommen. Während die Arbeiten zum Tausch der Leuchtmittel zwischenzeitlich abgeschlossen sind und derzeit der Tausch der Lampenköpfe (ohne Masterneuerung) läuft, wurde bisher lediglich die Helpensteinstraße als vollständiger Straßenzug mit neuen Leuchten (Lampenkopf und Mast) versehen. Die Erneuerung der Beleuchtung innerhalb vollständiger Straßen ist u.a. Voraussetzung für die (teilweise) Refinanzierung über Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz.

 

Um möglichst flexibel und zeitnah das noch von der NEW zu aktualisierende Beleuchtungskonzept umsetzen zu können, sollte der Ratsbeschluss vom 10.07.2018 insoweit abgeändert werden, als a) die Umsetzung des aktualisierten Konzeptes für die Jahre 2021 – 2024 vorgegeben wird und b) eine Beratung und Beschlussfassung im Fachausschuss für jeden einzelnen kompletten Straßenzug entfällt.

 

Die Verwaltung wird jeweils die Grundstückseigentümer über die Durchführung der Maßnahme und die voraussichtliche Höhe der Anliegerbeiträge umfassend informieren.

Grundlage für die Erhebung von Anliegerbeiträgen ist die im Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung der neuen Beleuchtungsanlage gültige städtische Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Aufgrund der Reformierung des Kommunalabgabengesetzes im Jahr 2020 können die Kommunen in NRW seit September 2020 konkrete Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen stellen. Mit dieser Förderung werden die satzungsgemäßen Anteile der Beitragspflichtigen praktisch halbiert.

 

Die betreffenden Maßnahmen werden neben der Beschreibung im Beleuchtungskonzept zusätzlich noch einzeln in dem noch vom Rat zu beschließenden Straßen- und Wegekonzeptes (Vorgabe nach § 8a Kommunalabgabengesetz, Inhalt: alle Straßenbaumaßnahmen) festgeschrieben. Das Straßen- und Wegekonzept wird derzeit erarbeitet. Mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept mit den Einzelmaßnahmen kann die ursprünglich geforderte Einzelentscheidung entfallen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt:

 

Der Ratsbeschluss vom 10.07.2018 zur Umsetzung des von der NEW aktualisierten  Straßenbeleuchtungskonzeptes 2018-2021 unter Vorbehalt der Einzelgenehmigung beitragsfähiger Maßnahmen durch den Fachausschuss wird zurückgenommen. Die noch nicht realisierten Maßnahmen sind im Zeitraum 2021-2024 auf der Grundlage des Beleuchtungskonzeptes und der Auflistung der Einzelmaßnahmen in einem Straßen- und Wegekonzept durchzuführen. Einer zusätzlichen Einzelgenehmigung durch den Fachausschuss bedarf es nicht.

 

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