Entscheidungsvorlage - VO/0015/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabe der Unterkunft "In Gerichhausen 47" als öffentliche Einrichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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26.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Wegberg unterhält zur vorübergehenden Unterbringung
- von ausländischen Flüchtlingen im Sinne des § 2 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG),
- von Ausländerinnen und Ausländern nach § 2 der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV), die der Stadt nach § 5 AwoV zugewiesen sind,
- von Obdachlosen, die gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG)
unterzubringen sind,
drei Gemeinschaftswohnheime als öffentliche Einrichtungen.
Den Status einer öffentlichen Einrichtung nach § 8 der Gemeindeordnung (GO NRW) erlangt eine Unterkunft im Rechtssinne durch die sogenannte Widmung. Diese legt die Zweckbestimmung der Einrichtung (Widmungszweck) und den Benutzerkreis fest. Grundsätzlich kann die Widmung auch durch die Belegung, d. h. durch schlüssiges Handeln, erfolgen. Die von der Stadt Wegberg unterhaltenen Gemeinschaftsunterkünfte sind nicht in ihrer Gesamtheit als eine öffentliche Einrichtung zu sehen, sondern jeweils gesondert als einzelne öffentliche Einrichtung.
Die Unterkunft „In Gerichhausen 47“ wird zur vorübergehenden Unterbringung des o.g. Personenkreises nicht mehr benötigt und soll daher entwidmet werden. Über die weitere Verwendung des Gebäudes soll im nichtöffentlichen Teil (siehe TOP 12) beraten werden.
Die Aufgabe der Unterkunft als öffentliche Einrichtung hat zur Folge, dass sie dann bei der Gebührenkalkulation der Benutzungsgebühren für die städtischen Unterkünfte keine Rolle mehr spielt. Wenn der Rat die Aufgabe beschließt, wird die Verwaltung die Benutzungsgebühren 2021 nur noch in Bezug auf die Unterkünfte Nordstraße 100 und Philosophenweg 88 neu kalkulieren. Es ist beabsichtigt, die Kalkulation und die notwendige Anpassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 2. März 2021 zur Beschussfassung vorzulegen.
Da das Inkrafttreten der Änderungssatzung für den 15. März 2021 vorgesehen ist, sollte die Aufgabe der Unterkunft „In Gerichhausen 47“ als öffentliche Einrichtung ebenfalls zum 15. März erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, beschließt, die Gemeinschaftsunterkunft „In Gerichhausen 47“ ab dem 15. März 2021 für den bisherigen Zweck nicht mehr zu nutzen und entzieht ihr daher den Status einer öffentlichen Einrichtung nach § 8 der Gemeindeordnung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung der „Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg“ für die Ratssitzung am 2. März 2021 vorzubereiten.
