Entscheidungsvorlage - VO/0019/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausfallende Elternbeiträge im offenen Ganztag (OGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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26.01.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 07.05.2019 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) beschlossen. Hiernach sind von den Eltern monatlich gestaffelte Elternbeiträge gemäß der ermittelten Einkommensstufe zu entrichten.
Aufgrund der Entwicklungen in der Coronavirus-(COVID-19)-Pandemie sind alle Schulen für den Präsenzunterricht geschlossen worden.
Eine Betreuung der Schüler*innen im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule konnte zuletzt nur in Form einer Notbetreuung durchgeführt werden. An dieser Situation wird sich wohl zumindest bis Ende Januar 2021 grundlegend nichts ändern.
Durch den Städte- und Gemeindebund wurde mitgeteilt, dass das Land NRW beabsichtigt, die Elternbeiträge im Bereich der offenen Ganztagsgrundschule für den Monat Januar 2021 zu 50 % zu übernehmen, soweit die Erhebung vor Ort ausgesetzt wird. Ein entsprechender Erlass, lag bis zur Erstellung dieser Vorlage allerdings noch nicht vor.
Da die entsprechende Regelung aber zu erwarten ist, soll –wie bereits in 2020- auf die Erhebung der entsprechenden Elternbeiträge von allen Beitragspflichtigen für den Monat Januar 2021 verzichtet werden. Dies soll auch für Eltern gelten, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch genommen haben.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung, die Beiträge auszusetzen. Es handelt sich –unter Berücksichtigung der zu erwartenden Erstattung des Landes- für Januar 2021 dabei um einen weiteren freiwilligen Verzicht auf Erträge im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule in Höhe von ca. 21.732,50 € (Stand 12.01.2021), daher ist es erforderlich, dass die im HSK befindlichen Kommunen einen entsprechenden Beschluss unter den Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde stellen.
Die Verwaltung erwartet, dass es -abhängig vom Pandemiegeschehen- ggf. zu einer gleichlautenden Regelung für Februar oder auch noch für andere Monate kommen kann. Für diesen Fall soll ein Beschluss gefasst werden, der die Verwaltung in die Lage versetzt, kurzfristig zu reagieren und auf die Einziehung der Elternbeiträge ohne erneute Beschlussfassung zu verzichten.
Die Einziehung der Elternbeiträge des Monats Januar 2021 wurde zunächst von der Verwaltung ausgesetzt. Per Dauerauftrag an die Stadt überwiesene Beträge können aber erst nach einem Ratsbeschluss und der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde erstattet werden.
Die Eltern müssen für eine Erstattung keinen gesonderten Antrag stellen. Sie werden über Aushänge und durch die Presse über die Vorgehensweise informiert.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Der Einnahmeausfall beträgt für den Monat Januar 2021 43.465,00 €. Dieser Ausfall ist in der Beitragskalkulation nicht berücksichtigt.
Die Landesregierung hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall mit 50 % zu übernehmen. Es wird daher mit einem Einnahmeverlust der Stadt in Höhe von 21.732,50 € gerechnet.
Alternativen:
Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg erlässt -vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung durch den Kreis Heinsberg-, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, für Januar 2021 die Elternbeiträge, die auf Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagschule im Primarbereich“ zu zahlen wären. Bereits gezahlte Elternbeiträge werden den Eltern von der Verwaltung ohne vorherigen Antrag erstattet.
Soweit zukünftig pandemiebedingt in Sachen der OGS-Beiträge gleiche oder für die Stadt vorteilhaftere Regelungen zur Beitragsbefreiung der Eltern von der Landesregierung getroffen werden, wird die Verwaltung beauftragt, diese nach haushaltsrechtlicher Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde umzusetzen. Die Fraktionen sollen in diesen Fällen über die getroffenen Regelungen informiert werden.
