Mitteilungsvorlage - VO/0006/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1.

Liste der unerledigten Anträge

Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1).

In der Liste wurden die Anträge, die zukünftig in die Zuständigkeit des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus fallen, farbig hervorgehoben. Diese werden ab der kommenden Sitzung nicht mehr in der Liste des WBVL aufgeführt.

 

 

2.

Liste der laufenden Bauleitplanverfahren

Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand der laufenden Bebauungsplanverfahren sowie den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.

 

 

3.

Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung

Es liegen aktuell keine vor

 

 

4.

Neue Bürgeranträge

Es liegen aktuell keine vor.

 

 

5.

Mögliche Querung der Gleise zwischen dem Bahnhof Wegberg und dem bestehenden P&R Parkplatz am Spielburgweg

 

In der Sitzung des Fachausschusses am 24.11.2020 wurde die Verwaltung gebeten, nochmals ein Gespräch mit der Deutschen Bahn, bezüglich einer möglichen Querung der Gleise zwischen dem Bahnhof Wegberg und dem bestehenden P&R Parkplatz, zu führen (VO/0246/20).

 

Am 25.11.2020 wurde hierzu seitens des Fachbereichs 302 eine schriftliche Nachfrage an die Deutsche Bahn gestellt.

Die Antwort der Deutschen Bahn erfolgte noch am gleichen Tag per Mail. Dort heißt es:

„Eine höhengleiche Überquerung der Bahnanlagen ist nicht statthaft.

Als Alternative kämen eine Personenüber- bzw. Personenunterführung in Betracht. Diese sind weder durch den zuständigen Zweckverband (NVR) bzw. durch die DB S & S angedacht und in bestehenden Programmen aufgenommen.

Hierfür ausschlaggebend ist einerseits die nahgelegene Querungsmöglichkeit an der Bahnhofsstraße und andererseits das „relativ geringe“ Reisendenaufkommen in Wegberg.

Da Um- bzw. Neubauten barrierefrei erfolgen müssen, wären bei beiden Alternativen mit sehr großen Kosten zu rechnen.“

 

Die Verwaltung wird den Antragsteller entsprechend informieren.

 

 

6.

Mitteilung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des „Birgeler Waldes“

 

Über die geplante Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich des „Birgeler Waldes“ innerhalb des Stadtgebietes Wassenberg wurde in der Vergangenheit mehrfach berichtet und beraten.

Unter anderem wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 17.12.2019 die städtische Stellungnahme an die Kreisverwaltung Heinsberg im Rahmen des Genehmigungsverfahren für die geplanten vier Windenergieanlagen beschlossen, siehe Vorlage VO/0337/19-1.

 

Der ursprünglich für den 25.05.2020 geplante Erörterungstermin wurde vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit öffentlicher Bekanntmachung vom 06.05.2020 durch den Kreis Heinsberg zunächst bis auf Weiteres abgesagt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Genehmigungsbehörde gemäß § 12 Abs. 1 der 9. BImSchV entschieden, dass kein Erörterungstermin im eigentlichen Sinne des § 10 Abs. 6 BImSchG stattfindet. Diese Ermessensentscheidung stützt sich auf § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).Stattdessen hat sich die Genehmigungsbehörde für einen digitalen Erörterungstermin entschieden und eine Exceltabelle erstellt, in der alle form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen in zusammengefasster Form und nach Themen sortiert, die Stellungnahmen der Antragstellerin und der Gutachter zu den jeweiligen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Fachbehörden zu den jeweiligen Einwendungen enthalten sind.

Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung des Kreises ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die gesamte Abwägungstabelle enthält 864 Punkte. Die seitens der Stadt Wegberg eingebrachten Einwände sind unter Nummer 229 und 673 aufgeführt.

Die entsprechenden Zeilen der Tabelle sind als Anlage 5 ebenfalls beigefügt.

 

Mit Schreiben vom 04.01.2021 wurde dem Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde mitgeteilt, dass die städtische Stellungnahme vom 18.12.2019 vollumfänglich aufrechterhalten wird. Weitergehende Erläuterungen über die damalige aus Sicht der Verwaltung vollumfängliche Stellungnahme hinaus wurden nicht vorgebracht.

Ergänzend wurde mit Schreiben vom 18.01.2021 dem Kreis nochmals explizit mitgeteilt, dass die für die WEA 1 erforderliche Übernahme der erforderlichen Baulast auf dem städtischen Grundstück nicht in Aussicht gestellt wird.

 

Die Verwaltung wird dem Fachausschuss über den weiteren Verfahrensstand informieren.

 

7.

Antrag der CDU – Fraktion gemäß §2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg. Hier:

Zeitplan zur Beseitigung der Gehwegschäden im Stadtgebiet

 

 

In der Vorlage VO/0110/20 des damaligen WBUV wurde der oben genannte Antrag der CDU – Fraktion behandelt. Im Rahmen der Vorlage sicherte die Verwaltung zu, bis zum Ende des Jahres 2020 soweit wie möglich alle mit entsprechenden Schildern gesicherten Stellen so zu bearbeiten, dass die Schilder eingeholt werden können. Dies mündete schließlich auch in den Beschlussvorschlag, der einstimmig angenommen wurde.

 

Nun teilt die Verwaltung mit, dass diese Zusage weitestgehend eingehalten und damit das Wort gehalten werden konnte. Einschränkungen in dieser Sache gibt es beispielsweise im Waldwohngebiet (Dalheim), wo die Gehwegschäden durch private Bäume verursacht wurden bzw. werden. Wie in der oben genannten Vorlage näher erläutert, gestaltet sich die Behebung der Schäden an den entsprechenden Stellen aufgrund von möglichen Konsequenzen zu Haftungsfragen schwieriger. Nebenbei sei erwähnt, dass die Verwaltung zwischenzeitlich einen standardisierten Vorgang erarbeitet hat, wie mit solchen Stellen rechtssicher umzugehen ist; Die entsprechende Umsetzung beginnt in Kürze.

Eine weitere Einschränkung ist auf einzelnen Friedhöfen gegeben, wo aber in den nächsten Wochen eine sukzessive Bearbeitung geplant ist.

 

Sofern Stellen übersehen worden sein sollten, an denen sich sehr wohl noch Schilder mit dem Hinweis auf Gehwegschäden befinden sollten, nimmt die Verwaltung entsprechende Meldungen gerne entgegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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