Mitteilungsvorlage - VO/0022/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung zu gestellten Förderanträgen im Rahmen des Förderprogramms "Investitionspakt Sportstätten 2021"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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02.02.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt
Der Rat der Mühlenstadt Wegberg hatte in seiner Sitzung am 01.09.2020 (siehe TOP´s 11 bis 14) beschlossen, dass die Stadt Wegberg im Rahmen des Förderprogramms „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW Förderanträge für das Jahr 2020 für drei Maßnahmen stellt:
- Ausbau des Skate- und Sportparks
- Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im Grenzlandringbad
- Sanierung des Grenzlandringbades
Falls keine Zuwendung erfolgt, sollte eine erneute Antragstellung für 2021 vorgenommen werden.
Mit Datum vom 03.12.2020 erhielt die Stadt Wegberg den Zuwendungsbescheid für die vom Rat vorrangig priorisierte Maßnahme, den Ausbau des Skate- und Sportparks, so dass eine erneute Antragstellung für das Programmjahr 2021 nur noch für die verbleibenden beiden Maßnahmen zu erfolgen hatte.
In der Sitzung am 15.12.2020 (TOP 17) stellte die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss eine weitere Maßnahme vor, die „Erweiterung des Vereinsheimes des SC Viktoria Rath-Anhoven“. Der Ausschuss fasste den Beschluss, auch für diese Maßnahme einen Förderantrag für das Programmjahr 2021 zu stellen und nahm die vom Zuwendungsgeber geforderte Priorisierung wie folgt vor:
Maßnahme 1: Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage im
Grenzlandringbad
Maßnahme 2: Sanierung des Grenzlandringbades
Maßnahme 3: Erweiterung des Vereinsheimes des SC Viktoria Rath-
Anhoven
Die Förderanträge für alle drei Vorhaben wurden durch die Verwaltung (Fachbereich Gebäudewirtschaft) am 13. und 14.01.2021 fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln per e-mail und postalisch eingereicht.
Laut Information des zuständigen Ministeriums soll eine Entscheidung über die zur Förderung ausgewählten Maßnahmen im Frühjahr 2021 erfolgen. Die Verwaltung wird darüber berichten.
