Mitteilungsvorlage - VO/0025/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß der mit dem Rat der Stadt Wegberg getroffenen Regelung zu Wertgrenzen bei der Durchführung baulicher Maßnahmen stellt der Fachbereich Gebäudewirt­schaft dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nach­folgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb der festgelegten Grenze von 30.000,- € liegt.

 

Sachverhalt

Der neuere Gebäudeteil der Erich Kästner Grundschule mit Pausenhalle, Aula und den Aulaklassen wurde Anfang der 70-er Jahre als Erweiterung des Schulgebäudes von 1951 gebaut. Er ist in massiver Bauweise errichtet, die Dachkon­struk­tion besteht aus tragenden Stahltrapezblechen. Es gibt einen zweigeschossigen Gebäudeteil, der die eigentliche Aula mit großem Luftraum und insgesamt neun Unterrichts­räume be­in­haltet, sowie einen eingeschossigen Teil mit weiteren drei Unterrichts­räumen, groß­zügig bemessenen Flur- und Aufenthaltsflächen in Richtung der Pavillon­klassen, sowie WC-Anlagen.

Im Frühjahr 2016 wurde in einem ersten Schritt das Flachdach über dem zwei­geschos­­sigen Gebäudeteil saniert. Die mit 80-100mm relativ geringe Wärme­däm­mung des Flachdachaufbaus war stark durchfeuchtet, was sowohl die Dämmwirkung aufhob als auch statische Probleme barg (s.a. BUV vom 03.11.2015, VO/3307/15, TOP 1.5).

 

Im zweiten Sanierungsschritt soll nun das Flachdach über dem eingeschos­sigen Ge­bäu­­de­teil der Aulaklassen mit einer Gesamtfläche von rund 505 m² saniert werden.

Wie bei der 2016 sanierten Dachfläche besteht der vorhandene Dachaufbau auf dem Stahltrapezblech aus einer bituminösen Dampfsperre, einer Styropor-Dämmschicht, die hier jedoch nur 50mm stark ist, sowie aus bis zu vier (!) Lagen bituminöser Dach­abdichtung. Darauf befindet sich dann noch eine rund 50mm starke Kiesschicht.

An der Stelle, die zur Begutachtung des Dachaufbaus geöffnet wurde, war zwar keine Durchfeuchtung der Dämmschicht festzustellen, es ist aufgrund früheren Ein­drin­gens von Wasser in das Gebäude jedoch davon auszugehen, dass zumindest Teile des Flachdachaufbaus durchfeuchtet sind.

Die vorhandene Dämmstärke ist mit 50mm äußerst gering, was im Sommer zu einer Überhitzung der darunter liegenden Räume beiträgt.

Die Gefälleausbildung des Flachdaches ist unzureichend, was im Zusammenhang mit der starken Vermoosung dazu führt, dass sich bei Regenereignissen das Wasser teilweise mehrere Zentimeter hoch anstaut, nur äußerst langsam abläuft und sta­tische Probleme verursachen kann.

Die Attikaausbildung und der Dachrand in Beton sind ungedämmt und stellen eine bau­physikalische und energetische Schwachstelle dar. Die Anschlüsse an die abgehenden Glasfassaden und Mauerwerkflächen weisen nicht den erforderlichen Über­stand auf, so dass bei Starkregenereignissen des öfteren Wasser in das Gebäu­de dringt. 

Eine Sanierung der Flachdachfläche ist aufgrund des mangelhaften bautechnischen und energetischen Zustands, aber auch im Hinblick auf den für das nächste Jahr vorgesehenen vierten und letzten Renovierungsabschnitt der Aulaklassen, dringend erforderlich.

 

Die geplante Sanierung umfasst zunächst den kompletten Rückbau des vorhande­nen Flachdachaufbaus und der Attikakonstruktionen. Wie 2016 ist auch hier zu unter­suchen, ob gesundheitlich gefährdende Stoffe verbaut wurden, die besondere Ver­fah­rens­weisen bei Abbruch und Entsorgung erforderlich machen. Hiervon wird jedoch aufgrund der Erkenntnisse des ersten Sanierungsschrittes zunächst nicht aus­gegangen.

Es folgt der Neuaufbau von Dämmung mit einer erhöhten Schicht- und Dämmstärke gemäß Anforderung der aktuellen EnEV. Die neue Dachhaut soll mit einer Kunst­stoffabdichtungsbahn ausgeführt werden. Eine Neubekiesung der Fläche ist nicht erfor­derlich und nicht vorgesehen. Zu erneuern sind alle Randanschlüsse des Flach­daches und die umlaufende Attika, die in dann wärmegedämmter Ausführung zu den abgehenden Bauteilen einen ausreichenden Überstand erhalten wird.

 

Die Kosten der Maßnahme sind auf insgesamt 149.000,- €  geschätzt. Die weitere Planung und Umset­zung soll vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 sobald wie möglich in diesem Jahr erfolgen.

 

Photovoltaikanlage auf der sanierten Flachdachfläche

Nach dem ersten Sanierungsschritt Anfang 2016 wurde auf dem Flachdach über dem Obergeschoss der Aulaklassen eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 34,6 kWp geplant und errichtet.

Die Verwaltung möchte die Installation einer PV-Anlage auch auf dem sanierten Flach­dach über dem Erdgeschoss vorschlagen. Jedoch sind hierzu zuvor einige Über­prüfungen und Klärungen vorzunehmen:

-         Feststellung der zur Verfügung stehenden Fläche aufgrund even­tu­eller Ver­schattung durch den zweigeschos­sigen Gebäudeteil und/oder durch Bäume

-         Wirtschaftlichkeit hinsichtlich des noch zu prognostizierenden Anteils des Eigen­verbrauchs des erzeugten Stroms

-         Tragfähigkeit der Dachkonstruktion (Stahltrapezblech)

-         Zustimmung des Denkmalschutzes im Hinblick auf den benachbarten denk­mal­geschützten Gebäudeteil der Pavillonklassen

-          Einschätzung und Berücksichtigung der Vandalismusgefahr auf dem niedri­gen, eingeschossigen Gebäudeteil

Nach Untersuchung und gegebenenfalls positiver Bewertung dieser Punkte wird die Verwaltung dem zustän­digen Aus­schuss für Klima, Umwelt, Verkehr und Tourismus einen Vorschlag für die Installation einer Photovoltaikanlage unter­breiten.

Finanzielle Mittel für eine weitere PV-Anlage für die Erich Kästner Grundschule sind im Haushaltsplanentwurf 2021 bisher nicht vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Für die Sanierung des Flachdachs in der Erich Kästner Grundschule werden die Kosten auf 149.000,- € geschätzt. Finanzielle Mittel in dieser Höhe sind im Entwurf des Haushaltsplans 2021 unter den folgenden Produktsachkonten enthalten:

-          Produktsachkonto 030106 – 271102 Instandhaltungsrückstellung Erich Kästner Grundschule  (127.000,- €)

-          Produktsachkonto 030106 – 521100 Instandhaltung Erich Kästner Grundschule (22.000,- €)

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt die Sanierung des Flachdachs über dem eingeschossigen Bereich der Aulaklassen der Erich Kästner Grundschule, wie im Vorlagentext dargestellt.

Der Beschluss und die Durchführung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Geneh­migung des Haushaltsplans 2021.

 

 

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