Entscheidungsvorlage - VO/0032/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften, berichtet die Kämmerin über die finanzielle Lage.

 

Dieser Bericht soll notwendige und unterstützende Informationen für operative und strategische Entscheidungen liefern. Weiter soll auf Basis des Berichtswesens die Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes analysiert und Erfolgs- und Rationalisierungspotentiale aufgezeigt werden.

 

Nach der gesetzlichen Norm richtet sich dieser Bericht an den Rat. Aufgrund der überschneidenden Arbeitsanforderungen an den Fachbereich Finanzen war eine frühere Vorlage des Berichts nicht möglich. Zur Wertung der Ergebnisse im Rahmen der Haushaltsberatungen, wird der Bericht nun ausnahmsweise dem Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

 

 

Zeitlicher Rahmen des Berichtswesens und der Haushaltswirtschaft

 

Der vorliegende Quartalsbericht 2020 erfolgt auf der Grundlage der laufenden Buchführung des Haushaltsjahres 2020 bis zum 31.12.2020. Dieser Bericht greift die Erkenntnisse aus der vorherigen Finanzberichten nicht erneut auf, sondern greift nur Veränderungen oder Entwicklungsbesonderheiten auf.

 

 

Allgemeine Entwicklungen:

 

In der nachfolgend aufgeführten Erläuterung der einzelnen Kostenarten und Konten treten Fälle auf, bei denen ein Sachverhalt Auswirkungen auf verschiedene Positionen des Ergebnisses hat. Daher soll nun zunächst ein Überblick über wichtige übergreifende Entwicklungen des Haushaltsjahres – insbesondere in Hinsicht auf die COVID-19-Pandemie – gegeben werden. Die Nummerierung entspricht den Ziffern im Ergebnisplan:

 

 

(1) Steuern und ähnliche Abgaben

 

Die Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (Konto 601300) belaufen sich im Jahr 2020 auf 7.114.036 € (Plan: 8.191.989 €). Dies macht eine Differenz in Höhe von 1.077.953 aus. Diese Zahl entspricht auch fast vollständig den beantragten Herabsetzungen der Vorrauszahlungen und Aussetzungen der Nachforderungen.

Im Vergleich zum Ergebnis 2019 (7.149.227 €) ist jedoch nur ein Rückgang der Gewerbesteuer in Höhe von 35.191 € zu verzeichnen.

Das Buchungsergebnis auf dem Ertragskonto ist 7.552.018 €.

Ob die Unternehmen in Wegberg so „Coronafest“ sind, oder ob der Trend der rückläufigen Gewerbesteuer andere Ursachen hat, bleibt zu beobachten. Hier sollte auf jeden Fall durch eine gut strukturierte Wirtschaftsförderung intensiver Kontakt zu den Gewerbebetrieben bestehen, damit auf Entwicklungen reagiert werden kann.

 

Bei der Vergnügungssteuer liegt das Ergebnis weit über dem Planansatz. Ein Plus von 44.565 € ist dem Aufstellen weiterer Spielautomaten im Stadtgebiet zuzuschreiben. Die Vergnügungssteuer unterliegt jedoch Schwankungen, auch kam es in der Vergangenheit öfter vor, dass Gelder abgeschrieben werden mussten.

 

Die Schlussabrechnung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer für das Jahr 2020 hat eine Rückforderung in Höhe von 136.718,75 € ergeben. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat dazu mitgeteilt, dass sich diese Beträge belastend auf die Haushalts auswirken und deswegen eine Isolierung als Corona-Schaden im Jahresabschluss 2020 erfolgen kann. Des weiteren hat der Städte- und Gemeindebung gegenüber der Landesregierung angeregt, den Städten und Gemeinden diese erheblichen Mehrbelastungen abzunehmen und über den Landeshaushalt abzudecken.

 

 

(4) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Die Elternbeiträge Offene Ganztagsgrundschule (Konto 432130) liegen deutlich unter dem Ansatz (Differenz 159.228 €).

Der politisch beschlossene Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge während der Schließung der OGS durch die Pandemie ist im Jahresabschluss 2020 zu isolieren und belastet die Folgejahre ab 2025 in der Summe mit den anderen Schäden nicht unerheblich.

 

Bei solchen Entscheidungen ist künftig abzuwägen, ob ein Verzicht sinnvoll ist. Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen sind ohnehin von den Elternbeiträgen befreit. Der Erlass dürfte auch rechtlich umstritten sein, zumal der Gesetzgeber verlangt, dass zunächst spezielle Entgelte vor einer Steueranhebung anzusetzen sind. Wegberg kann sich finanziell Erlasse grundsätzlich nicht erlauben, alleine aufgrund des Erlasses des Ministeriums zu diesem Thema war ein Einnahmeverzicht möglich.

 

 

(10) Ordentliche Erträge

 

Die ordentlichen Erträge liegen derzeit rund 7 Mio.€ unter dem Planwert. Dieser Wert wird sich im Rahmen der Arbeiten am Jahresabschluss 2020 noch korrigieren, da bestimmte Positionen (bspw. aktivierte Eigenleistungen, Abschreibungen, Abgrenzungsposten usw.) erst im Jahresabschluss gebucht werden.

 

 

(13) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen setzen sich aus einer Vielzahl von Positionen zusammen. Insgesamt wurden die Sach- und Dienstleistungen im Jahr 2020 mit 12,149 Mio.€ geplant. Im Jahr 2020 beträgt der Ist-Wert 10.730.922 €. Die Differenz beträgt 1,418 Mio. €, dieses vorläufige Ergebnis passt zu dem Ergebnis 2019.

 

Durchgehend durch mehrere Produkte wurden für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und der notwendigen Schutzmaßnahmen bislang rund 78.636 € ausgegeben. Der größte Teil dieser Aufwendungen entfallen auf die notwendigen Sonderreinigungen und Schutzmaterial (Desinfektionsmaterial, Spuckschutze, Schutzmasken etc.).

 

Hinzu kommen die Kosten für die Endgeräte der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler und die nicht erhobenen OGS-Beiträge.

 

 

Finanzplan:

 

Es wurden im Jahr 2020 zehn Kassenkredite aufgenommen, die am 22.12.2020 alle zurückgezahlt waren. Das Kreditvolumen im Liquiditätsbereich betrug insgesamt 15 Mio. €. Im Jahr 2019 wurden nur 10 Mio. € Kassenkredite benötigt.

Hinter zahlreichen Corona-Maßnahmen steht kein direkter finanzieller Mittelausgleich und es war ein Rückgang der Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer in Höhe von rund 1 Mio.€ zu verzeichnen. Diese Faktoren mussten über die eigene Liquidität aufgefangen werden. Bei finanzschwachen Kommunen führt dies zwangsläufig zu einer höheren Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten.

 

 

Fazit:

 

Die Corona-Pandemie hat auch in der Stadt Wegberg zu finanziellen Einbußen geführt. Im Vergleich zu anderen Kommunen ist Wegberg auf den ersten Blick im Jahr 2020 stabil durch die Pandemie gekommen. Der erhöhte Bedarf an Liquiditätskrediten konnte zwar zurückgezahlt werden. Trotzdem zeigt er deutlich, dass Wegberg finanziell auf „schwachen Beinen“ steht, da kein Puffer vorhanden ist, kurzfristige Mehraufwendungen aus der eigenen Liquidität aufzufangen.

Die Corona-Schäden sind zu isolieren und ab dem Jahr 2025 abzuschreiben. Es ist dringend an der finanziellen Aufstellung der Stadt Wegberg zu arbeiten und gegenzulenken. Weitere Vorfälle ähnlich der Pandemie würden zu einem finanziellen Kollaps führen, da die Stadt Wegberg die 50 Jahre Abschreibung in Anspruch nehmen muss. Hinzu kommt, dass es gegen den Grundsatz der Generationengerechtigkeit verstößt, Mehraufwendungen auf Kosten der folgenden Generation zu schaffen.

 

Der Rückblick auf die Corona-Pandemie 2020 hat genau wie der Haushaltsplan 2021 gezeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht, die finanziellen Aspekte in der Stadt Wegberg stärker führungsverantwortlich zu lenken.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Rat der Stadt Wegberg nehmen Kenntnis.

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