Entscheidungsvorlage - VO/0041/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Gestoppt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.02.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
Für die Wahl bedarf es nach § 50 Abs. 1 S. 1 GO NRW einer Stimmenmehrheit.
Die Wahl findet, soweit niemand eine geheime Wahl wünscht, nach § 50 Abs. 2 S. 1 GO NRW durch eine offene Abstimmung statt.
