Entscheidungsvorlage - VO/0041/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) führt der Bürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.

 

Für die Wahl bedarf es nach § 50 Abs. 1 S. 1 GO NRW einer Stimmenmehrheit.

Die Wahl findet, soweit niemand eine geheime Wahl wünscht, nach § 50 Abs. 2 S. 1 GO NRW durch eine offene Abstimmung statt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, Herrn Georg Schmitz als 1. Stellv. Ausschussvorsitzenden und Herrn Ralf Wolters als 2. Stellv. Ausschussvorsitzenden zu wählen.

 

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