Empfehlungsvorlage - VO/0005/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Aussenbereichssatzung für die Ortslage Watern- Abwägung- Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Vorberatung
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02.02.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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02.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.10.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Außenbereichssatzung für den Ortsteil Watern gefasst.
Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich von Watern und umfasst Teile des Mühltalweges sowie die Straßen Zur Bischofsmühle, Weiherweg und Schilfweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage (Anlage 1) eindeutig festgelegt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, für das Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen.
Bei der Aufstellung einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Auf diesem Hintergrund wurde auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. Die Träger wurden jedoch im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Den eingegangenen Stellungnahmen sollte, mit Ausnahme der Anregung der Landwirtschaftskammer NRW, gefolgt werden (Anlage 4).
Der ausgearbeitete Satzungsentwurf (Anlage 2) hat mit Erläuterung (Anlage 3) in der Zeit vom 14.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange erneut zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die der Träger sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlagen 5 bis 7 der Vorlage beigefügt.
Den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage sollte Rechnung getragen werden und die entsprechenden Hinweise im Satzungsentwurf ergänzt bzw. geändert werden. Den in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sollte hingegen nicht gefolgt werden.
Sofern der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, werden die Antragsteller schriftlich über das Ergebnis Ihrer Eingabe informiert.
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlagen 4 bis 7) sowie der Beschluss der Außenbereichssatzung für die Ortslage Watern an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 bis 7 - beschließen, die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie in den Anlagen beschrieben, zu werten und die hierin aufgeführten Ergänzungen seitens der Träger in den Satzungsentwurf zu übernehmen.
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2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, die Satzung über den Außenbereich Watern zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, für das Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen. Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich von Watern und umfasst Teile des Mühltalweges sowie die Straßen Zur Bischofsmühle, Weiherweg und Schilfweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage (Anlage 1) eindeutig festgelegt. Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über den Außenbereich Watern in Kraft.
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Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10, 13 und 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232).
Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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93,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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131,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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158,5 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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