Entscheidungsvorlage - VO/0696/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Schul- und Sportzentrum; hier: Zentrale Mensa (Stellungnahme der Schulleitungen / Größe / Aufsicht)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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04.03.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Errichtung einer
gemeinsamen Mensa im Schulzentrum beschlossen. In derselben Sitzung hat der Rat
dem Architekturbüro Dr. Schrammen aus Mönchengladbach den Auftrag zur Planung
der zentralen Mensa erteilt. Damit das Architekturbüro möglichst kurzfristig
die Bauantragsunterlagen fertigen kann, ist es erforderlich, über die
Ausbaugröße zu entscheiden.
Nach
Auskunft des Büros Dr. Schrammen betragen die geschätzten Kosten für eine Lösung der Mensa mit
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120
Sitzplätzen |
900.000 €, |
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150
Sitzplätzen |
1.100.000 €, |
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180
Sitzplätzen |
1.300.000 €. |
In
der Haushaltssatzung für das Jahr 2008 ist ein Betrag von 900.000 € (somit
für eine Mensa von 120 Sitzplätzen) ausgewiesen worden.
Die
Leiterin der Edith Stein Realschule, Frau Karin Vieten, Herr Willi Meersmann
(Maximilian-Kolbe-Gymnasium) und Herr Reinhard Schreier
(Gemeinschaftshauptschule) haben sich in einem Schreiben vom 26.02.2008 für den
Ausbau einer Mensa mit 180 Sitzplätzen ausgesprochen. Das Schreiben ist als
Anlage der Vorlage beigefügt. In diesem Schreiben führen sie aus, dass ein
Bedarf für rund 500 Essen pro Tag bestehe. Die Gemeinschaftshauptschule
schränkt für ihre Bedarfsermittlung ein, dass der angegebene Bedarf erst ab dem
Schuljahr 2012 in der genannten Höhe von 140 Essen pro Tag zu erwarten sei.
Die
Verwaltung ist zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass alle benötigten
Essen zeitgleich ausgegeben werden können. Es war immer vorgesehen, dass über
einen Zeitraum von mindestens 2 ½ Stunden eine Essensausgabe erfolgt. Somit
könnte der Bedarf von 360 bis 480 Schülerinnen und Schülern gedeckt werden,
wenn die Mensa mit 120 Sitzplätzen ausgestattet würde. Bei einem höheren
Bedarf, kann das Gebäude in späteren Jahren erweitert werden.
Wie
Herr Dr. Schrammen in seinem Vortrag im Fachausschuss darlegte, würde eine
Erweiterung der Mensa zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber einem größeren Neubau
mehr Kosten verursachen. Um diese Mehrkosten abzufedern, schlägt die Verwaltung
vor, die Mensa für 120 Sitzplätze auszubauen und die von dem Architekturbüro
Dr. Schrammen vorgeschätzten Mehrkosten für einen Ausbau von 180 Sitzplätzen in
Höhe von 400.000 € als Rückstellung im Haushaltsplan auszuweisen. Bei
einer Verzinsung von rund 5% ständen in 5 Jahren rund 500.000 € für eine
Erweiterung zur Verfügung. Sollte die Erfahrung von 5 Jahren zeigen, dass eine
größere Mensa nicht benötigt würde, könnten diese 500.000 € zweckgebunden
für die Instandhaltungsarbeiten im Schulzentrum genutzt werden.
Des
Weitern ist zu beachten, dass eine Flächenvergrößerung um rund 33 % zu
Mehrkosten bei der Bewirtschaftung (Heizung, Reinigung) führen würde.
Aus
den oben genannten Gründen schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Mensa im
Schulzentrum für 120 Sitzplätze auszubauen und die gegenüber der
Kostenschätzung von Herr Dr. Schrammen zur Zeit nicht bereitzustellenden Mittel
in Höhe von 400.000 € in die Ausgleichsrücklage zu bringen und nach einem
Erfahrungszeitraum von 5 Jahren zu entscheiden, ob und wie die Mensa erweitert
wird. Sollte eine Erweiterung dann nicht erforderlich werden, sind die Mittel
zweckgebunden für die Sanierung im Schulzentrum einzusetzen.
Zur
Frage der Aufsichtspflicht in der zentralen Mensa verweist die Verwaltung auf
den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25. Januar
2006 zu Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe 1 / neue
erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen. Hier werden Absatz 5.1 und
5.2 zitiert:
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„In
den Pausen am Vormittag und in den Pausen zwischen Unterrichtsstunden am
Nachmittag gelten die für Halbtagsschulen einschlägigen Bestimmungen zur
Wahrnehmung der Aufsichtspflicht. Für
die Mittagspause, die Einnahme des Mittagessens und für Schüleraktivitäten in
dieser Zeit im Schulgebäude oder im Außenbereich sichert die Schule die
Aufsicht durch Lehrkräfte bzw. andere Fachkräfte. Diese Betreuungs- oder
Aufsichtszeiten werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung
angerechnet. Die Mittagspause darf 60 Minuten nicht unterschreiten“ |
Nach
Ansicht der Verwaltung sind die Aussagen in dem oben genannten Erlass
eindeutig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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396,9 kB
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