Entscheidungsvorlage - VO/0696/08

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 die Errichtung einer gemeinsamen Mensa im Schulzentrum beschlossen. In derselben Sitzung hat der Rat dem Architekturbüro Dr. Schrammen aus Mönchengladbach den Auftrag zur Planung der zentralen Mensa erteilt. Damit das Architekturbüro möglichst kurzfristig die Bauantragsunterlagen fertigen kann, ist es erforderlich, über die Ausbaugröße zu entscheiden.

 

Nach Auskunft des Büros Dr. Schrammen betragen die geschätzten Kosten für eine Lösung der Mensa mit

 

120 Sitzplätzen

900.000 €,

150 Sitzplätzen

1.100.000 €,

180 Sitzplätzen

1.300.000 €.

 

In der Haushaltssatzung für das Jahr 2008 ist ein Betrag von 900.000 € (somit für eine Mensa von 120 Sitzplätzen) ausgewiesen worden.

 

Die Leiterin der Edith Stein Realschule, Frau Karin Vieten, Herr Willi Meersmann (Maximilian-Kolbe-Gymnasium) und Herr Reinhard Schreier (Gemeinschaftshauptschule) haben sich in einem Schreiben vom 26.02.2008 für den Ausbau einer Mensa mit 180 Sitzplätzen ausgesprochen. Das Schreiben ist als Anlage der Vorlage beigefügt. In diesem Schreiben führen sie aus, dass ein Bedarf für rund 500 Essen pro Tag bestehe. Die Gemeinschaftshauptschule schränkt für ihre Bedarfsermittlung ein, dass der angegebene Bedarf erst ab dem Schuljahr 2012 in der genannten Höhe von 140 Essen pro Tag zu erwarten sei.

 

Die Verwaltung ist zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass alle benötigten Essen zeitgleich ausgegeben werden können. Es war immer vorgesehen, dass über einen Zeitraum von mindestens 2 ½ Stunden eine Essensausgabe erfolgt. Somit könnte der Bedarf von 360 bis 480 Schülerinnen und Schülern gedeckt werden, wenn die Mensa mit 120 Sitzplätzen ausgestattet würde. Bei einem höheren Bedarf, kann das Gebäude in späteren Jahren erweitert werden.

 

Wie Herr Dr. Schrammen in seinem Vortrag im Fachausschuss darlegte, würde eine Erweiterung der Mensa zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber einem größeren Neubau mehr Kosten verursachen. Um diese Mehrkosten abzufedern, schlägt die Verwaltung vor, die Mensa für 120 Sitzplätze auszubauen und die von dem Architekturbüro Dr. Schrammen vorgeschätzten Mehrkosten für einen Ausbau von 180 Sitzplätzen in Höhe von 400.000 € als Rückstellung im Haushaltsplan auszuweisen. Bei einer Verzinsung von rund 5% ständen in 5 Jahren rund 500.000 € für eine Erweiterung zur Verfügung. Sollte die Erfahrung von 5 Jahren zeigen, dass eine größere Mensa nicht benötigt würde, könnten diese 500.000 € zweckgebunden für die Instandhaltungsarbeiten im Schulzentrum genutzt werden.

 

Des Weitern ist zu beachten, dass eine Flächenvergrößerung um rund 33 % zu Mehrkosten bei der Bewirtschaftung (Heizung, Reinigung) führen würde.

 

Aus den oben genannten Gründen schlägt die Verwaltung dem Rat vor, die Mensa im Schulzentrum für 120 Sitzplätze auszubauen und die gegenüber der Kostenschätzung von Herr Dr. Schrammen zur Zeit nicht bereitzustellenden Mittel in Höhe von 400.000 € in die Ausgleichsrücklage zu bringen und nach einem Erfahrungszeitraum von 5 Jahren zu entscheiden, ob und wie die Mensa erweitert wird. Sollte eine Erweiterung dann nicht erforderlich werden, sind die Mittel zweckgebunden für die Sanierung im Schulzentrum einzusetzen.

 

Zur Frage der Aufsichtspflicht in der zentralen Mensa verweist die Verwaltung auf den Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 25. Januar 2006 zu Ganztagsschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe 1 / neue erweiterte Ganztagshaupt- und Ganztagsförderschulen. Hier werden Absatz 5.1 und 5.2 zitiert:

 

„In den Pausen am Vormittag und in den Pausen zwischen Unterrichtsstunden am Nachmittag gelten die für Halbtagsschulen einschlägigen Bestimmungen zur Wahrnehmung der Aufsichtspflicht.

 

Für die Mittagspause, die Einnahme des Mittagessens und für Schüleraktivitäten in dieser Zeit im Schulgebäude oder im Außenbereich sichert die Schule die Aufsicht durch Lehrkräfte bzw. andere Fachkräfte. Diese Betreuungs- oder Aufsichtszeiten werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet. Die Mittagspause darf 60 Minuten nicht unterschreiten“

 

Nach Ansicht der Verwaltung sind die Aussagen in dem oben genannten Erlass eindeutig.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Produkt 01 13 04 sind für die Errichtung einer Mensa 900.000 € ausgewiesen.

 

Alternativen:

Der Rat beschließt im Sinne des Votums der Schulleiter, die Mensa für 180 Sitzplätze auszubauen. Die vorgeschätzten Baukosten betragen dann 1.300.000 €.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die zentrale Mensa im Schulzentrum für 120 Sitzplätze auszubauen. In spätestens 5 Jahren ist der Rat über die Erfahrungen mit der Nutzung der Mensa zu unterrichten.

 

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Anlagen

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