Entscheidungsvorlage - VO/0031/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 25.01.2021 durch die Kämmerin aufgestellt und am 25.01.2021 durch den Bürgermeister bestätigt. Der Versand der Unterlagen an die Ratsmitglieder erfolgte am 26.01.2021. Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung fand am 27.01.2021 statt. Der Haushaltsplanentwurf ist nicht nur im Rathaus einsehbar, sondern auch im Internet veröffentlicht. Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung NRW innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Rat beschließt in öffentlicher Sache über geltend gemachte Einwendungen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll über Änderungsanträge beraten und abgestimmt werden. Eine Liste mit Veränderungsvorschlägen seitens der Verwaltung wird unmittelbar vor der Sitzung zugeleitet. Veränderte Ansätze werden dann in den Entwurf eingearbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 02.03.2021 vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen zuzustimmen.

Änderungsanträge werden ggfls. nach Beratung beschlossen.

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Anlagen

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