Mitteilungsvorlage - VO/0042/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.02.2020 hat eine Bürgerin einen Bürgerantrag gem. § 24 GO eingereicht, u.a. mit der Bitte, in Wegberg einen "Treffpunkt" für interessierte Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und Familien einzurichten.

 

In einem Gespräch mit der Antragstellerin im Rathaus am 17.07.2020 hat diese dann ihr Anliegen sowie das ihrer ebenfalls involvierten Nachbarin nochmals näher erläutert; außerdem wurden erste Ideen besprochen und ausgetauscht.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie und die Kommunalwahl ist der Antrag im alten Jahr nicht mehr im Rat bzw. Ausschuss behandelt worden. Die Verwaltung hat aber sehr wohl Überlegungen angestellt und eine mögliche Räumlichkeit, das ehemalige Sängerheim in Harbeck, ins Auge gefasst.

 

Auf eine aktuelle Nachfrage an die Antragstellerin am 22.01.2021 teilte diese mit, dass sich sowohl sie als auch ihre Nachbarin aus Altersgründen von der Umsetzung und Verwirklichung des Bürgertreffs zurückziehen möchten. Der Antrag werde nicht weiterverfolgt.

Trotzdem würden es beide Damen begrüßen, wenn ihre Idee eines Bürgertreffs erhalten bliebe.

 

Die Verwaltung erachtet den Bürgerantrag vom 04.02.2020 hinsichtlich des Bürgertreffs damit formal als erledigt, wird das Anliegen aber weiterverfolgen und beispielsweise in Gespräche über die zukünftige Nutzung des Sängerheims Harbeck einfließen lassen.

 

Ein Bericht erfolgt im zuständigen Ausschuss.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt die Erledigung des Bürgerantrages zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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