Mitteilungsvorlage - VO/0046/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 11.01.2021 hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die anliegende Anfrage gem. § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zum Thema „Digitalisierung unserer Bildungseinrichtungen“ gestellt.

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

  1. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Stadt Wegberg bisher unter­nom­men, um die Digitalisierung der Schulen zu beschleunigen und den online- Unterricht zu unterstützen?

 

Die Verwaltung hatte im Fachausschuss ein Umsetzungsprogramm zur Digitalisierung der Schulen vorgestellt, das der damalige Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport auch beschlossen hatte. Der gesamte Digitalisierungs­prozess wurde auch aus personellen Kapazitätsgründen über einen Zeitraum von 5 Jahren geplant. Als erste Schule sollte die Katholische Grundschule in Arsbeck und der Teilstandort in Wildenrath als Pilotschule umgerüstet werden.

 

Diese Arbeiten sind soweit abgeschlossen. Jede Klasse verfügt über einen Server, eine interaktive Tafel und 2 Laptops. Die Schule besitzt einen Server und setzt darüber hinaus drei IPAD Koffer ein, die flexibel mit jeweils 15 IPADS von den Lehrern gebucht werden können. Eine Cloud-Lösung und diverse Lernprogramme komplementieren die Ausstattung.

 

Neben der weiteren Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes wurden nach Einführung des Distanzlernens in Absprache mit den Schulleitungen individuelle Lösungen gefunden. Beispielsweise wurden zusätzliche PC-Kameras angeschafft, die WLAN-Ausleuchtung wurde angepasst und zusätzliche Software wurde beschafft. Alle hier getroffenen Einzelmaßnahmen darzustellen, würde den Rahmen sprengen.

 

 

  1. Warum konnte das Schulzentrum immer noch nicht mit einem Glasfaser­anschluss versorgt werden?

 

Mit Beschluss vom 09.07.2019 hat der Rat entschieden, den Glasfaserausbau kreisabgestimmt vorzunehmen. Der Kreis Heinsberg hat zwischenzeitlich den Ausbau ausgeschrieben und vergeben. Ein Ausbau und die Beseitigung der sog. „weißen Flecken“ wird nach dem Ausbauplan des Versorgers vorgenommen. Derzeit gibt es wieder eine Initiative der Deutschen Glasfaser in Wegberg, um die Anbindung zu beschleunigen.

 

Andere frühere Initiativen der Verwaltung blieben erfolglos und scheiterten am Ausbauwillen der Versorger. Die Verwaltung hatte hierüber mehrfach berichtet.

 

 

  1. Wie ist der Stand bezüglich der Versorgung von Lehrern und Schülerin mit Endgeräten?

 

Sollte sich die Frage auf die Geräte beziehen, die im Rahmen des Sofortausstattungsprogrammes für Lehrerendgeräte und Schülerendgeräte beschafft werden, sind die Geräte zwar bereits seit Anfang November bestellt, aber aufgrund der derzeitigen Lieferfristen noch nicht geliefert.

 

Da es offensichtlich bei mobilen Endgeräten einen Lieferengpass gibt, wird auch keine Prognose über das Lieferdatum abgegeben.

 

 

  1. Ist bekannt, welche und wie viele Schüler nicht über adäquate Endgeräte oder Internetanschlüsse verfügen und wie werden diese unterstützt?

 

Nein, das ist der Verwaltung nicht von allen Schüler*Innen bekannt. Nach Aussage einer Schule, die eine Abfrage unter den Eltern durchgeführt hat, bewegte sich die Anzahl der Haushalte ohne Zugang zu adäquaten Endgeräten bei ca. 9-12 % der Schüler*Innen. Dies würde hochgerechnet für Wegberg etwa 220-250 Haushalte bedeuten.

 

Eine Unterstützung dieses Personenkreises erfolgt derzeit bei Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz 4) durch eine Sonderzahlung der Jobcenter in Höhe von 350,00 € je Kind. Hiervon können Geräte und Anschlüsse gezahlt werden.

 

Die Verwaltung hat Laptops, die im Rahmen der Schulsozialarbeit genutzt werden, an bedürftige Kinder unkompliziert ausgegeben.

 

Haben Schüler*Innen zu Hause keinen Zugang zu Endgeräten und Infrastruktur, können Geräte während einer Notbetreuung für diesen Personenkreis auch in der Schule zur Verfügung gestellt werden. Dieses Angebot wird nach Kenntnis der Verwaltung an allen Schulen gemacht aber wenig genutzt.

 

 

  1. Besteht ein Austausch zwischen der Verwaltung und den Schulen über dieses Problem?

 

Ja.

 

 

  1. Gibt es spezifische Probleme an den verschiedenen Schulformen online- Unterricht oder Unterricht auf Distanz durchzuführen?

 

Ja. Als Beispiel sind hier Störungen von Online-Konferenzen durch Dritte und das unentschuldigte Fehlen von Schüler*innen bei Online-Angeboten zu nennen. Auch können einige Schüler*Innen die Arbeitsergebnisse nicht ausdrucken, da diese Möglichkeit zu Hause fehlt.

 

 

  1. Besteht eine Zusammenarbeit mit anderen Städten oder auf Kreisebene um die Herausforderung online- Unterricht zu bewältigen und voneinander zu lernen?

 

Es gibt einen interkommunalen Austausch zu diesen Problemen. Da Unterricht (auch Distanzunterricht) aber eine innere Schulangelegenheit darstellt, beschränken sich die Tätigkeiten einer Verwaltung hier auf Hilfsangebote und Ergänzungen der technischen Ausstattung.

 

Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass sich ein präsenzorientiertes System nicht einfach so auf Distanzlernen umstellen lässt. Die größte Herausforderung hierbei ist es, die schwächeren Schüler*Innen mitzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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