Empfehlungsvorlage - VO/0034/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dem Beteiligungsbericht 2019 den Bericht über die städtischen Unternehmen vor. Gemäß § 117 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Stadt Wegberg einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form folgende Informationen enthalten sein müssen:

 

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Aufgrund von § 53 KomHVO sind in Form des vorgegebenen Musters nach § 133 Absatz 3 der Gemeindeordnung gesondert anzugeben und zu erläutern

 

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Ziele der Beteiligung und
  3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks

 

 Der Beteiligungsbericht wird jährlich fortgeschrieben.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

-          keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht zum 31.12.2019  zur Kenntnis und empfiehlt dem  Rat, diesen ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen

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