Ergänzungsvorlage - VO/0005/21-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird Bezug genommen auf die Darstellung des Sachverhaltes zur Außenbereichssatzung für die Ortslage Watern in der Vorlage VO/0005/21.

 

Ergänzend wird klargestellt, dass die Ergebnisse der Abwägung aus Anlage 4 (Abwägungstabelle frühzeitige Trägerbeteiligung) entsprechend des Verwaltungsvorschlages in der Spalte „Beschlussvorschlag“ bereits in den Satzungsentwurf gemäß Anlage 2 eingearbeitet wurden. Die entsprechenden Hinweise aus der frühzeitigen Trägerbeteiligung befinden sich unter § 4 „Hinweise“ der Satzungsurkunde.

 

Diese überarbeitete Fassung des Satzungsentwurfes (Anlage 2) wurde in der Zeit vom 14.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 öffentlich ausgelegt.

Die in dieser Zeit eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen beziehen sich somit auf den Entwurf gemäß Anlage 2.

 

Gemäß Vorschlag der Verwaltung soll den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Offenlage zum Satzungsentwurf Rechnung getragen werden und die entsprechenden Hinweis im Satzungsentwurf ergänzt werden.

Der aufzunehmende Wortlaut wurde durch kursive Darstellung in der Spalte „Beschlussvorschlag“ in der Anlage 5 (Abwägungstabelle Auslegung Trägerbeteiligung) kenntlich gemacht. Der entsprechend dargestellte Text wird der Urkunde nachträglich hinzugefügt.

 

Der Beschlussvorschlag aus VO/0005/21 wird in Bezug auf diese ergänzenden Hinweise wie folgt konkretisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 4 bis 7 zu VO/0005/21, die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie in den genannten Anlagen beschrieben, zu werten und die in Anlage 5 zu VO/0005/21 in der Spalte „Beschlussvorschlag“ kursiv dargestellten Ergänzungen seitens der Träger öffentlicher Belange in den Satzungsentwurf zu übernehmen.

 

2.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschlossen hat, beschließt der Rat ferner die Satzung über den Außenbereich Watern (Anlage 2 zu VO/0005/21, ergänzt um kursive dargestellte Ergänzungen aus Anlage 5 zu VO/0005/21).

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, für das Gebiet eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen.

 

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Bereich von Watern und umfasst Teile des Mühltalweges sowie die Straßen Zur Bischofsmühle, Weiherweg und Schilfweg. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage (Anlage 1 zu VO/0005/21) eindeutig festgelegt.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt die Satzung über den Außenbereich Watern in Kraft.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10, 13 und 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung- (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV.NRW S. 421/SGV. NRW. 232).

Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

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