Empfehlungsvorlage - VO/0055/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 24 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse wird die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet. Der Schriftführer wird vom Ausschuss bestellt. Soll eine Dienstkraft der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.

 

In der vergangenen Wahlzeit hatte der Rechnungsprüfungsausschuss

 

      Herrn Dipl. Ing. André Wannagat und

 

      Herrn Verwaltungsfachwirt Richard Wilkens-Mathar (Vertretungsfall)

 

zu Schriftführern für seine Sitzungen bestellt.

 

Es wird vorgeschlagen, diese Regelung beizubehalten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Im Einvernehmen mit dem Bürgermeister bestellt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 24 Absatz 2 Geschäftsordnung Herrn Dipl.-Ing. André Wannagat und für den Vertretungsfall Herrn Verwaltungsfachwirt Richard Wilkens-Mathar zu Schriftführern für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses.

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