Entscheidungsvorlage - VO/0053/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion vom 19.02.2021 betreffend "Einsparungen im konsumtiven Bereich zur Verhinderung der Erhöhung der Grundsteuern A und B"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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02.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraktionen der SPD und der CDU haben am 19.02.2021 einen gemeinsamen Antrag gestellt und die Verwaltung beauftragt, im Haushaltsplan 2021 konsumtive Mittel in Höhe von mindestens 400.000 € als Kompensation für die geplante Erhöhung der Grundsteuer A und B einzusparen und diese entsprechend im Haushaltssicherungskonzept abzubilden. Die Fraktionen begründen ihren Antrag wie folgt:
„Nicht nur durch die Zusammensetzung des neuen Rates im Jahr 2020, sondern auch und insbesondere durch die vielfachen Belastungen und Herausforderungen der Menschen in Wegberg durch die Auswirkungen der Corona Pandemie sind wir der Meinung, dass es die Menschen in Wegberg verdient haben, als ein Zeichen der Solidarität, im Jahr 2021 nicht durch eine zusätzliche Abgabenerhöhung belastet zu werden.“
Die Kämmerin kann das Antragsbegehren nachvollziehen, gibt jedoch zu bedenken:
„Für das Jahr 2022 wird die Anhebung der Hebesätze eingeplant und für 2024 erfolgt eine weitere stärkere Anhebung, sofern sich die Finanzlage nicht entgegen der Planvorgaben verbessert. Aufgrund des Vorgehens bei der Planung ist jedoch stark von Planabweichungen auszugehen. Letztlich ist nicht ergründbar, ob die Belastungen 2022 milder ausfallen, zumal 2021 viele Bürger einige Entlastungsbeträge vom Bund erreicht haben.“
Die Kompensation soll antragsgemäß in folgenden Bereichen erfolgen:
- Personalkosten
- Steigerung der aktivierten Eigenleistungen für das Jahr 2021
- Budget für den Klimatisch 117.000 € investiv einplanen
Seitens der Kämmerin ist folgendes zu beachten:
Eine Aufnahme dieser Maßnahmen in das Haushaltssicherungskonzept ist nicht möglich, da keine dauerhaften Einsparungen realisiert werden. Stellen erst einzuplanen und dann zu streichen ist keine Kompensation und trägt nur zu einer einmaligen Aufwandsreduzierung bei, wobei die Personalkosten überwiegend aufgrund der Zeitfolge ohnehin zu korrigieren waren.
Eine Verschiebung eines konsumtiv eingeplanten Betrages in den investiven Teil des Haushaltes trägt nicht zu einer Zahlungsreduzierung bei und ist überdies nicht mit einer konkreten Maßnahmenplanung verbunden. Die Verwaltung hat noch keine Aufstellung erreicht, was mit den Mittel vorgesehen ist, daher kann keine Bewertung vorgenommen werden, ob die Mittel korrekt angesetzt sind.
Die Steigerung der aktivierten Eigenleistungen wurde nur für das Jahr 2021 beantragt, HSK-Maßnahmen müssen zu einer langfristigen Ertragssteigerung oder einer nachhaltigen Aufwandsreduzierung führen. Darüberhinaus sollte in diesem Bereich kein Vergleich zu anderen Kommunen angestellt werden, zumal die zuvor vorgenommene Ansatzplanung in Wegberg realistisch anhand der vorherigen Jahresergebnisse erfolgte. In anderen Städten mag der Anteil höher sein, in Wegberg wurden bislang jedoch wenige Planungsleistungen bzw. Arbeitsleistungen am Bau selbst erbracht.
Zu 1.
Die Verwaltung schlägt zur Kompensation folgende Maßnahmen vor:
Folgende Stellen sollen nicht geschafften werden:
Zwei Stellen Baubetriebshof (Grünabfallsammelstelle/Maschinist). Dies ergibt eine Einsparung von ca. 80.000 €.
Darüber hinaus werden die verbleibenden zwei Stellen Baubetriebshof (Grünabfallsammelstelle/Maschinist) erst frühestens zum 01.11.2021 besetzt. Dies ergibt eine Einsparung von ca. 62.200 €.
Die Stelle IT-Koordinator/in Schulen sowie die Stelle Fachkraft Systemintegration werden frühestens zum 01.04.2021 besetzt. Dies ergibt eine weitere Einsparung von ca. 32.800 €. Somit wird eine Kompensation von rd. 175.000 € erreicht.
Darüber hinaus geht die Verwaltung sicher davon aus, dass durch spätere Stellenbesetzungen aufgrund z.B. längerer Kündigungsfristen der neuen Beschäftigten weitere 50.000 € eingespart werden könnten.
Die Tabelle mit den geplanten Kosten und der erzielten Kompensation ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Zu 2. Steigerung der aktivierten Eigenleistungen
Bei den aktivierten Eigenleistungen im Ergebnisplan sind Erträge der Gemeinde zu veranschlagen, wenn bei der Gemeinde aus der eigenen Herstellung von aktivierungsfähigen Vermögensgegenständen gemeindliche Aufwendungen entstanden und der Gemeinde zurechenbar sind (bspw. Material und/ oder Personaleinsatz). Dies setzt voraus, das gemeindliches Anlagevermögen bilanziert werden kann. Seitens der Komme müssen diese Aufwendungen zutreffend ermittelt und ausreichend dokumentiert sein. Es ist deshalb notwendig, dass die Beschäftigten ihre Leistungen für die Herstellung eines gemeindlichen Vermögensgegenstandes nach der Art und dem Zeitbedarf erfassen.
Die Verteilung der Steigerung der aktivierten Eigenleistungen wurde im gleichen Verhältnis der bisherigen aktivierten Eigenleistungen vorgenommen. Eine Konkretisierung soll erst im laufenden Haushaltsjahr erfolgen.
Ermittlung Aktivierte Eigenleistungen Antrag CDU/SPD | |||||
bisher |
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| zusätzlich |
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| 199.000,00 € |
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| 200.000,00 € | im HHP |
011304 | 90.000,00 € | 45,23% |
| 90.452,26 € | + 90.500,00 € |
011800 | 78.000,00 € | 39,20% |
| 78.391,96 € | + 78.400,00 € |
110301 | 24.000,00 € | 12,06% |
| 24.120,60 € | + 24.100,00 € |
120101 | 5.000,00 € | 2,51% |
| 5.025,13 € | + 5.000,00 € |
120203 | 2.000,00 € | 1,01% |
| 2.010,05 € | + 2.000,00 € |
| 199.000,00 € | 100% |
| 200.000,00 € | 200.000,00 € |
Die Steigerung der aktivierten Eigenleistungen wurde antragsgemäß nur für das Jahr 2021 vorgenommen.
Zu 3.
Aus dem Budget für den Klimatisch wurden 117.000 € investiv auf die neue Investitionsmaßnahme 140101I001 geplant. Die „grüne“ Investitionsliste wurde entsprechend angepasst.
Entwicklung des Haushaltes 2021 nach Haupt- und Finanzausschuss:
Der gemeinsame Antrag von SPD und CDU sowie die gefassten Beschlüsse im Haupt- und Finanzausschuss vom 23.02.2021 einschließlich der Fortschreibungen, die sich zwischen Planaufstellung und Beschluss ergeben haben führen zu einem planerischen Jahresergebnis in Höhe von -1.490.748 € in 2021 (Entwurf: -1.558.717 €).
Die aktualisierte Veränderungsliste ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,8 kB
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