Entscheidungsvorlage - VO/0052/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Bürgertreffs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Entscheidung
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16.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Männergesangsverein „MGV Harbecker Sänger e.V.“ hat sich aufgelöst und die Nutzung des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Harbeck, das als Sängerheim genutzt wurde, aufgegeben.
Damit steht das „Sängerheim“ für eine andere Nutzung oder eine Vermarktung zur Verfügung.
Der Heimatverein Harbeck e.V. hat bereits im November 2020 mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und ein Nutzungskonzept für eine Folgenutzung eingereicht. Das entsprechende Konzept liegt dieser Vorlage bei.
Der Heimatverein Harbeck e.V. geht davon aus, dass die bisherigen Konditionen, die für den Männergesangsverein galten, übernommen werden können. Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Stadt weiter grundsätzlich für die Gebäudehülle zuständig sein wird und der Heimatverein für die Unterhaltung des Innenbereiches (Tapeten, WC, Heizung, Wasser).
Für die Verwaltung wäre das ein gangbarer Weg, wenn die Kosten für eine Instandsetzung nicht zu hoch sind. Das Gebäude ist derzeit auch nicht an das Abwassernetz angeschlossen, was bei Umsetzung des Nutzungskonzeptes aber erforderlich wäre. Das „Sängerheim“ ist vom zuständigen technischen Fachbereich in Augenschein genommen worden, das Dach wurde von einem Fachunternehmen begutachtet. Der Gebäudezustand weist keinen aktuellen Instandhaltungsbedarf auf. Nach Auffassung des Fachunternehmens sollte jedoch eine Erneuerung der Flachdachabdichtung mit Randanschlüssen, etc. in absehbarer Zeit durchgeführt werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 4.500,00 € geschätzt. Eine Anbindung an das öffentliche Kanalnetz wird auf maximal 5.500,00 € geschätzt, so dass der Aufwand für die nächsten Jahre insgesamt bei ca. 10.000,00 € liegen dürfte.
Für die geplante neue Nutzung wird ein Bauantrag zur Nutzungsänderung erforderlich, welcher durch die Verwaltung selbst gestellt werden kann.
Die Umgebung hat den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes. Aus planungsrechtlicher Sicht ist an dieser Stelle daher ein Vereinsheim mit der beschriebenen Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig, da es sich um eine Anlage für kulturelle / soziale Zwecke handelt.
Bauordnungsrechtlich spricht auch nichts gegen eine Genehmigungsfähigkeit. Hier müssten im Zuge des Verfahrens jedoch z. B. noch die Anzahl der erforderlichen / geforderten Stellplätze sowie die Anforderungen an die Erschließung geprüft werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, mit dem Heimatverein jetzt in intensivere Gespräche einzutreten, mit dem Ziel, im „Sängerheim“ einen neuen Treffpunkt zu etablieren, der die Bedürfnisse eines allgemeinen Wohngebietes berücksichtigt. Die Überlassung des Gebäudes für private Feiern soll daher explizit ausgeschlossen werden.
In der letzten Ratssitzung wurde unter Tagesordnungspunkt 5.1 (VO/0042/21) mitgeteilt, dass in einem Bürgerantrag der Wunsch geäußert wurde, einen „Bürgertreff“ einzurichten. Der Gedanke „Bürgertreff“ im Bereich des Innenrings soll neben der Ausrichtung als „Dorftreffpunkt“ in den zukünftigen Gesprächen mit dem Heimatverein Harbeck e.V. Einfluss finden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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829,4 kB
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