Entscheidungsvorlage - VO/0064/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 01.02.2021 hat die Fraktion DIE LINKE den anliegenden Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zum Thema „Dezentrale Unterbringung von Geflüchteten“ gestellt.

 

Es wird im Antrag auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2021 verwiesen. Unter TOP 7 „Aufgabe der Unterkunft "In Gerichhausen 47" als öffentliche Einrichtung“ (VO 0015/21) ist aber kein konkreter Beschluss zu einer dezentralen Unterbringung geflüchteter Menschen gefasst worden.

 

Bereits mehrfach hat die Verwaltung das Handlungskonzept erläutert, nach dem die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen in Wegberg ausgerichtet ist. Bereits aktuell ist es so, dass Flüchtlinge mit Bleiberecht durch den Flüchtlingsbetreuer in privaten Wohnraum vermittelt werden. Dies geschieht sukzessive, so wie Wohnraum passend angeboten wird. Diese Wohnungen werden von den Geflüchteten selbst angemietet. Nach einiger Zeit der engeren Betreuung durch den Flüchtlingshelfer wird die Unterstützung immer weiter aufgegeben, bis nur noch ein sporadischer Kontakt gehalten wird. Durch diese Vorgehensweise kann sich eine Eigenverantwortlichkeit für das tägliche Leben langsam entwickeln.

 

Dieses sehr erfolgreiche Konzept ermöglicht einen „weichen“ Übergang in die Selbständigkeit. Da offensichtlich nur geringe und kleine Probleme beim Übergang in eigenen Wohnraum auftreten, wird die Verwaltung in der Vorgehensweise bestärkt.

 

In den Gemeinschaftsunterkünften in der Nordstraße und im Philosophenweg leben derzeit 58 Personen. Nur noch 2 Jugendliche unter 18 Jahren sind in den beiden Einrichtungen im Familienverbund (eine Familie) untergebracht. Von den 58 Personen beziehen lediglich noch 28 Leistungen von der Stadt im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die anderen Bewohner*innen der Gemeinschaftseinrichtungen (30 Personen) haben entweder eigenes Arbeitseinkommen oder beziehen Leistungen vom Jobcenter. Den Bewohnern mit eigenem Leistungsanspruch beim Jobcenter oder eigenem Einkommen steht es bereits jetzt frei, sich Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt anzumieten. Da diese Personen es aber offensichtlich vorziehen, in der Wohnsituation in den Gemeinschaftsunterkünften zu bleiben, sieht die Verwaltung derzeit auch keine Notwendigkeit, die Geflüchteten in eine andere Wohnsituation zu zwingen. Es kommt aus der Mitte der Bewohner*innen der Nordstraße und des Philosophenweges auch zu keiner gesteigerten Nachfrage nach anderem Wohnraum, obwohl der Flüchtlingsbetreuer und die Sachbearbeiter im Rathaus auf diese Möglichkeit hinweisen.

 

Vor diesem Hintergrund bringt es derzeit keinen Mehrwert, durch die Verwaltung prüfen zu lassen, wie viele und welche Immobilien im Innenring zum Zwecke der Unterbringung von Geflüchteten angemietet werden können und für jede Wohnung eine Prognose hinsichtlich der entstehenden Kosten zu erstellen. Diese Daten wären auch bereits kurz nach der Erhebung nicht mehr aktuell, da freie Wohnungen in Wegberg schnell weitervermietet werden können.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport nimmt die Verfahrensweise zur Unterbringung von Geflüchteten zur Kenntnis. Die Geflüchteten in den Gemeinschaftsunterkünften sollen weiterhin bei der Wohnungssuche begleitet werden.

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Anlagen

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