Entscheidungsvorlage - VO/0066/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wegberg hatte in seiner Sitzung am 01.09.2020 mehrheitlich beschlossen, sich mit dem „Bündnis Sichere Häfen“ zu solidarisieren, und die Verwaltung beauftragt, weitere Informationen hinsichtlich des Verfahrens, der Zuteilung, der Zuständigkeiten und Kostenfragen vorzulegen. Insgesamt wird zunächst auf die Vorlage VO/0192/20 verwiesen.

Nachdem die Verwaltung die hierfür notwendigen Gespräche, insbesondere mit der Kreisverwaltung, geführt hat, berichtet sie nunmehr im zuständigen Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport.

Danach stellt sich die Lage wie folgt dar:

In Nordrhein-Westfalen ist die Aufnahme von Flüchtlingen im Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahme­gesetz - FlüAG) geregelt Die Zuweisung von ausländischen Flüchtlingen an die jeweiligen Kommunen erfolgt -über die Erstaufnahmeeinrichtungen und die Zentralen Unterbringungseinrichtungen- zentral durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Stadt Wegberg selbst ist nicht befugt oder zuständig, außerhalb des bundes- und landesweiten Verfahrens geflüchtete Menschen aufzunehmen, und hat auch nur sehr begrenzten Einfluss auf den zugewiesenen Personenkreis, der innerhalb der Kontingente zugewiesen wird.

Soweit der Antrag und die hierzu erfolgte Erklärung der Antragstellerin in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.08.2020 besonders auf die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen abstellt, ergibt sich eine weitere Problematik.

Seit dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem besonderem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Anlaufstelle in NRW ist die Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW), sie muss sich auf Bundesebene mit dem Bundesverwaltungsamt abstimmen, welches entscheidet, welchem Bundesland ein/e ausländische/r Minderjährige/r zugewiesen wird. Die Landesstelle NRW wiederum weist dann die ausländischen Minderjährigen innerhalb des Bundeslandes zu. Zuweisungen erfolgen ausschließlich an Kreise und Kommunen, die über ein Jugendamt verfügen.

Momentan bekommen die Jugendämter, denen Kinder und Jugendliche zugewiesen wurden, die Kosten über das jeweils zuständige Landesjugendamt erstattet. Sollten zusätzliche freiwillige Kontingente aufgenommen werden, stände dieses Finanzierungssystem nicht zur Verfügung, die Kosten müssten dann vom jeweiligen Jugendamt getragen werden.

Da die Stadt Wegberg kein eigenes Jugendamt unterhält, käme eine fachliche Betreuung und Versorgung nur durch das Kreisjugendamt in Frage und würde dann auch über die Kreisjugendsamtumlage ggf. „spitz“ abgerechnet.

Denkbar wäre auch eine gemeinsame Erklärung der Jugendamtskommunen des Kreises Heinsberg. Deswegen hat der Bürgermeister das Thema unter den beteiligten Kommunen am 23. Februar 2021 angebracht. Im Ergebnis waren sich alle Jugendamtskommunen darüber einig, dass das Projekt „Sichere Häfen“ unterstützt werden muss und haben sich mit der Initiative solidarisiert. Gleichwohl kommt eine Aufnahme geflüchteter Menschen -insbesondere von Kindern und Jugendlichen- nur im Rahmen eines geregelten Verfahrens und der Aufnahmeverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW in Betracht.

Diese Verfahrensweise erscheint der Verwaltung auch zielführend zu sein. Bislang hat die Stadt Wegberg bereits alle geflüchteten Menschen, die im Rahmen der staatlichen Verfahren zugewiesen wurden aufgenommen, im Verfahren betreut und auch integriert.

Sollte sich diese Situation derartig ändern, dass eine Aufnahmeverpflichtung seitens der zuständigen Behörden in Gänze in Anspruch genommen wurde und darüber hinaus weiterer Bedarf für die Zuweisung seitens der Landesregierung bestehen, wird selbstverständlich auch die Stadt Wegberg ihren Beitrag leisten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport schlägt dem Rat vor, die folgende Erklärung zu beschließen:

 

  1. Die Stadt Wegberg solidarisiert sich weiterhin mit dem Netzwerk „Sichere Häfen“.
  2. Die Stadt Wegberg ist weiter bereit im Rahmen ihrer Aufnahmeverpflichtung geflüchtete Menschen aufzunehmen und erklärt sich darüber hinaus auch bereit, nach Erfüllung der Zuweisungsquoten, einen zusätzlichen Beitrag zu leisten, wenn durch die zuständigen Stellen weitere humanitär veranlasste Aufnahmen erfolgen müssen.

 

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