Entscheidungsvorlage - VO/0086/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Datum vom 23.02.2021 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg den fol­gen­den Antrag (s. Anlage 1) gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Aus­schüsse gestellt:

Der Rat möge beschließen, die Planung der Feuerwache in Hinblick auf neue Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude zu überprüfen.

Der Antrag der CDU-Fraktion hat unmittelbare und weitreichende Auswirkungen auf die Planung und Ausführung der Baumaßnahme sowie auf Kosten und Termine. An­fang März sollte das erste europa­weite Vergabeverfahren für die Feuerwache (für die Erd- und Landschaftsbauarbeiten) durch die Zentrale Vergabe­stelle (ZVS) des Kreises Vier­sen eingeleitet werden. Dies hätte jedoch zu einer vor­zei­tigen Vergabe von Bauleistun­gen vor einer möglichen Antragstellung von KfW-Fördermitteln (Kreditanstalt für Wieder­auf­bau) geführt, und damit einen Aus­schluss von einer mögli­chen Förderung bedeutet.

Aus diesem Grund musste die Einleitung des ersten Vergabeverfahrens zunächst bis zu einer Entscheidung über den CDU-Antrag in der heutigen Sitzung des Ausschusses ausgesetzt werden.

 

Sachverhalt

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung wird die Förderung für ener­gieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Die neue „Bundesförderung für effiziente Ge­bäude“ (BEG) ersetzt die bisherige Förderung und startet bei der KfW zum 01.07.2021. Einen Überblick über die neuen Programme gibt die KfW auf Ihrer Web­seite.

Für den Neubau der Feuerwache wurde das Büro G-TEC Ingenieure Anfang 2019 mit den Planungsleistungen für den Wärme­schutz und die Energiebilanzierung sowie der Prü­fung von Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit (KfW 70) beauftragt. In der Vorent­wurfs- und Entwurfsplanung (LP 2 + 3 gem. HOAI) wurde in Abstimmung mit dem Architekturbüro SKA und der Stadt Wegberg das Energieziel der neuen Feuerwache erarbeitet und definiert. Für die Entscheidung über die Art der Wärmeerzeugung für die Feuerwache wurde eine umfangreiche Wirtschaft­lich­keitsbetrachtung verschiede­ner Varianten unter Betrachtung von Förder­möglich­keiten vorgenommen:

-         Elektrische Luft/Wasserwärmepumpe mit Gasbrennwert-Spitzenlastkessel

-         Elektrische-Sole/Wasserwärmepumpe mit Gasbrennwert-Spitzenlastkessel

-         Holzpellet-Kesselanlage in der Feuerwache

-         Einbeziehung von Photovoltaik in die Strom- bzw. Wärmeerzeugung

Es wurde untersucht, ob sinnvolle Synergien mit der Strom- und Wärme­ver­sor­gung des naheliegenden Schul- und Sportzentrums erzielt werden können und diese wirt­schaftlich sind:

-          Nahwärmeanschluss der Feuerwache an das Schul- und Sportzentrum  (ggf. Förde­rmöglich­kei­ten über KWK-Gesetz, KfW-Quartierslösungen, BAFA), mit Wärmeerzeugung durch

  • Erweiterung der Wärmeversorgung des Schul- und Sportzentrums mit ei­nem Erdgas-BHKW, zwei Varianten „Kleines BHKW“ und „Großes BHKW“
  • Errichtung einer Holzpellet-Kesselanlage im Schul- und Sportzentrum

-         Stromversorgung der Feuerwache durch das BHKW im Schul- und Sportzen­trum

-          Prüfung des zusätzlichen Synergie-Effekts: BHKW mit der Funktion als die gesetz­lich vor­ge­schriebene Notstrom­versorgung für die Feuerwache

Letztlich erwies sich der Anschluss der Feuerwache an die Wärme- und Strom­ver­sor­gung des Schul- und Sportzentrums jedoch nicht als wirt­schaft­lich.

Für den Neubau der Feuerwache wurde ein Energiestandard festgelegt, der den An­for­derungen eines KfW 70 – Effizienzgebäudes entspricht. Die Wärme für das Gebäu­de wird mit einer elektrischen Luft/Wasserwärmepumpe erzeugt, deren Stromver­sorgung durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach unterstützt wird. Spitzenlasten des Wärmebedarfs werden mit einem Gasbrennwertkessel abgedeckt.

Im Hinblick auf die möglichen KfW-Förderpro­gramme wurde aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen die Entscheidung für das Förderprogramm 208 IKK – Investitionskredit Kommunen „Bauen von Infrastrukturen“ getroffen, welches günstige Zinskonditionen bietet.

 

Auswirkungen der Überprüfung neuer Fördermöglichkeiten

Die Verwaltung hat anlässlich des Antrags der CDU-Fraktion das Büro G-TEC aufge­for­dert, die aktuelle Planung der Feuerwache im Hinblick auf die bisher bekannten Bestimmungen der ab 01.07.2021 geltenden neuen KfW-Programme KfW 55 bzw. KfW 40 hin zu überprüfen.

Als Grundlage wurde eine Reihe von Fragen formuliert, deren Beant­wortung bei der Ent­schei­dung für oder gegen die Durchführung einer Wirtschaft­lichkeitsprüfung helfen soll. Die vollständige von G-TEC in Zusammenarbeit mit dem Büro SKA Architekten erstellte Stellungnahme datiert vom 12.03.2021 und ist dieser Vorlage als Anlage 2 beige­fügt. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Zur Generierung von KfW-Fördermitteln (Förderprogramme ab 01.07.2021, z.B. KfW 55) wer­den Umplanungen am Gebäude und an der Gebäudetechnik in ei­nem Umfang nötig sein, der zuvor eine umfassende Über­prü­fung der Wirt­schaft­­lichkeit erforderlich macht. Eine solche Überprüfung kann jedoch erst durchgeführt werden, wenn die KfW die genauen Details und Förderbestimmun­gen ihrer neuen Programme im April  - wie auf ihrer Web­seite angekündigt -   veröf­fentlicht hat.

Diese Wirtschaftlichkeitsüberprüfung würde laut Aussage der Planer voraus­sicht­lich bis in den August 2021 andauern.

Selbst wenn im August 2021 dann die Entscheidung gegen eine Umplanung der Feuerwache fallen sollte, wäre der Baubeginn nicht mehr in 2021 möglich, sondern müsste auf das Frühjahr 2022 verschoben werden. Der Grund hierfür ist, dass nach Durchführung des Vergabeverfahrens für die Erdarbeiten deren Ausführung in den Zeitraum Herbst/Winter fallen würde. Die Erdarbeiten sind aufgrund der vorliegenden Bodenverhältnisse jedoch nicht als Winterbau­maßnahme geeignet.

  1. Über die Höhe möglicher Fördermittel kann aktuell noch keine belastbare Aus­sage getroffen werden. Es können jedoch die zusätzlich entstehenden Kosten­positi­o­nen benannt werden, die einer Förderung gegenüberzustellen wären:
    • Planungskosten zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer KfW-För­derung
    • Baukostenerhöhung durch den um 9 – 12 Monate verschobenen Bau­beginn (Baupreisindex zuletzt rund +4% jährlich)
    • Zusätzliche Baukosten durch den erhöhten Baustandard KfW 55 (grob abgeschätzt rund 3 – 8 %)
    • Planungshonorare für die Umplanung der Feuerwache hin zu KfW 55
    • Eventuell zusätzlich erforderliche Fachplanerhonorare (z.B. bei Variante Erdwärmenutzung)

Nach erster grober Abschätzung und Gegenüberstellung von „Ertrag“ auf der einen, und „Auf­wand“ auf der anderen Seite, werden die voraussichtlichen Auf­wendungen die mögliche finanzielle Förderung übersteigen.

 

Vorschlag der Verwaltung

Schon mit der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer KfW-Förderung der ab dem 01.07.2021 gültigen neuen Programme ist zwangsläufig eine Verschiebung des Baubeginns von Juni 2021 auf das Frühjahr 2022 verbunden.

Unabhängig von den erst im April zur Veröffentlichung angekündigten Details und Regelungen der neuen KfW-Förderprogramme ist absehbar, dass nach Gegen­überstellung von möglicher Förderung und finanziellem Aufwand kein Ertrag verbleibt.

Die Verwaltung empfiehlt daher, von einer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einer KfW-Förderung abzusehen.

Sollte der Ausschuss dieser Empfehlung folgen, können die ersten Vergabeverfahren (Erdarbeiten) unverzüglich eingeleitet werden und kann der Baubeginn voraussichtlich Anfang Juni 2021 stattfinden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die ersten Vergabeverfahren einzuleiten.

 

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Anlagen

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