Mitteilungsvorlage - VO/0056/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aktuell plant das Land NRW, den Kommunen und Kreisen eine Pauschalförderung für Maßnahmen des Klimaschutzes (zweckgebundene Verwendungsansätze) zu gewähren.

 

Diskutiert wird eine Gesamtsumme von 50 Mio. Euro, von denen 40 Mio. Euro auf Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes zu 7/10 nach der Einwohnerzahl und zu 3/10 nach der Gebietsfläche zu verteilen wären.

 

Im Haushalt 2021 werden Einnahmen von 100.000 Euro aus der Förderung eingeplant.

 

Um alle Entscheidungsträger für zukünftige Maßnahmen im Bereich des Kommunalen Klimaschutzes bereits frühzeitig über die voraussichtlichen Gegenstände der Pauschalförderung (Zweckbindung) und den Mitteleinsatz zu informieren, hat die Verwaltung den bisher bekannten Schriftverkehr zur Förderung nachstehend angefügt. Über die tatsächliche Zuweisung an die Stadt (Förderbescheid) wird der Fachausschuss und der Rat zeitnah unterrichtet.

 

        

 

     Städte- und Gemeindebund NRW•Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf

 

 

Schnellbrief 680/2020

 

An die
Mitgliedsstädte und -gemeinden

 

 

 

Postfach 10 39 52•40030 Düsseldorf

Kaiserswerther Straße 199-201

40474 Düsseldorf

 

 

 

Internet: www.kommunen.nrw

 


 

 

Hauptrreferent Dr. Peter Queitsch

 

 

 

17.12.2020

 

„Klimaschutzinvestitionspauschale“: 50 Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz

hier: Pauschalförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung, Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE NRW)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,

 

mit Schreiben vom 03.08.2020 hatten die kommunalen Spitzenverbände dem MWIDE NRW den Vorschlag unterbreitet, die durch das Land für den Bereich des kommunalen Klimaschutzes vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 50 Millionen € als Pauschalförderung den Städten, Gemeinden und Kreisen zur Verfügung zu stellen (Anlage 1).

 

In einem Fachgespräch am 18.11.2020 hat das MWIDE NRW erfreulicherweise seine Bereitschaft erklärt, dem Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zu folgen und die 50 Mio. Euro im Wege einer Pauschalförderung zu gewähren. Dieses ist ein Meilenstein, weil hierdurch die jeweilige Stadt bzw. Gemeinde selbst vor Ort effektiv und zügig Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen kann und ein entsprechender Förderantrag nicht erforderlich ist.

 

Die kommunalen Spitzenverbände haben mit Schreiben vom 15.12.2020 dem MWIDE NRW einen einvernehmlichen Verteilungsschlüssel für die 50 Mio. Euro vorgeschlagen. Gleichzeitig wurde dem Anschreiben eine Anlage beigefügt. In dieser Anlage sind Förderungstatbestände benannt, bei denen die pauschal zugewiesenen Geldmittel eingesetzt werden können. Das Schreiben vom 15.12.2020 nebst Anlage in diesem Schnellbrief als Anlage 2 beigefügt.

 

Es wird nunmehr abzuwarten sein, welche Fördertatbestände seitens des MWIDE endgültig vorgesehen werden.

 

Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft, Innovation,

Digitalisierung, Energie des Landes

Nordrhein-Westfalen

z. H.

Dr.

Berger Allee 25

40213 Düsseldorf

 

„Klimaschutzinvestitionspauschale";

Fachgespräch am 18.11.2020 in Ihrem Hause

Sehr geehrte Frau Dr. ,

wir bedanken uns herzlich für das konstruktive Fachgespräch am 18.11.2020 in Ihrem Hause. Zugleich begrüßen wir noch einmal die Bereitschaft des MWIDE, die 50 Mio. Euro für den Klimaschutz an die Städte, Gemeinden und Kreise im Rahmen einer Pauschalförderung zu gewähren.

Die kommunalen Spitzenverbände schlagen vor, die 50 Mio. Euro wie folgt zu verteilen:

40 Mio. Euro werden nach dem Verteilungsschlüssel der Investitionspauschale (§ 16 Abs. 3 GFG NRW) an die Städte und Gemeinden als Pauschalförderung zugewiesen. In § 16 Abs. 3 GFG NRW ist geregelt, dass die Verteilung zu 7/10 nach der Einwohnerzahl und zu 3/10 nach der Gebietsfläche erfolgt.

Weitere 5 Mio. Euro sollten an die Kreise verteilt werden (Aufteilung nach Einwohnerzahlen).

Die restlichen 5 Mio. Euro sollen an alle Städte, Gemeinden und Kreise für interkommunale Verbundmaßnahmen (Projekte, Konzepte, Planungen) bereitgestellt werden. Die jeweiligen Kommunen müssten dann gemeinsam einen entsprechenden Antrag auf eine Pauschalförderung stellen.

Bezogen auf die Fördergegenstände verweisen wir auf die Anlage zu diesem Schreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE

 

 

MWIDE-Pauschalförderung für den Klimaschutz — zweckgebundene Verwendungsansätze Stand: 15.12.2020

1. Mitteleinsatz

          Grundsätzlich muss es möglich sein, die hier nach einem Schlüssel zugewiesenen Pauschalbeträge zeitnah und damit konjunkturwirksam auch als Eigenkapitalanteil bei der Erschließung fremder Fördersummen (BAFA, KRL, ...) zweckgebunden einzusetzen, um so u.a. finanzschwachen Kommunen eine zusätzliche Hilfe und einen Anreiz für Klimaschutzmaßnahmen zu geben.

          Bereits geplante oder laufende Beschaffungen müssen mit den Pauschalbeiträgen finanziert werden können, damit Klimaschutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden können

2. Gegenstände der Pauschalförderung

Die nachfolgende Auflistung ist einschließlich Beratungs- und Planungskosten zu verstehen.

2.1 Klimaschutz in kommunalen Liegenschaften:

          Klimaneutrale Sanierung kommunaler Liegenschaften, z. B.:

  • neue Fenster, z.B. in Schulen oder denkmalgeschützten Gebäuden,
  • neue Heizungsanlagen, z. B. in Schulen
  • neue Licht und Belüftungssysteme einschließlich aktueller Bedarfe nach wirksamen Corona-Lüftungsgeräten und CO2-Warngeräten, damit gerade in den

Wintermonaten im Sinne einer Energieeinsparung der Verlust an Heizungsenergie

durch Stoßlüften statt Dauerlüften optimierter gesteuert werden kann;

  • Maßnahmen zur Wärmedämmung bei kommunalen Gebäuden

          Straßen- und Wegebeleuchtung (z. B. Einsatz von LED-Technik)

          IT-Infrastruktur (grundsätzlich, aber insbesondere auch bei IT-Infrastrukturaufbau für

        „Mobiles Arbeiten von zu Hause aus" und damit Vermeidung von Wegestrecken zur Arbeit,

Verwaltungssoftware für das Fuhrpark- und Mobilitätsmanagement)

          Beschaffung von Mehrweg-Geschirrmobilen mit dem Ziel des nachhaltigen Ressourcenschutzes

          Wasserspar- und Abfallsparprojekte für Schulen (z. B. Zero-Waste-Projekte, Einsatz von Mehrweg- statt Einwegsystemen, Ausstattungen für die sog. plastikfreie Schule)

 

 

2.2 Klimaschutz in der kommunalen Grundversorgung

          Neubeschaffung von Einsatz-Fahrzeugen (u.a. bei Fuhrparkumstellung auf Elektrofahrzeuge und Wasserstofffahrzeuge)

          Neubeschaffung sowie Erneuerung der Technik in der Abwasserentsorgung)

          Erneuerung bei der Fahrzeugantriebstechnik in der Abwasserentsorgung (z. B. Elektro- und Wasserstoff-Fahrzeuge wie etwa Kanalspülwagen)

          Beschaffung von energiesparenden Pumpen in der Abwassertechnik

          Energieeinsparungs-Investitionen auf kommunalen Kläranlagen — z. B. durch Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen zur Eigenstromerzeugung

2.3 Photovoltaikanlagen

          Photovoltaik-Potentialuntersuchungen und Konzepte für PV-Anlagen (auf Gebäuden und Freiflächen/Agro-PV)

          PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften (mit Energiespeichern) zum Eigenverbrauch

        Freiflächen-PV-Anlagen z. B. auf kommunalen Parkplätzen

          Photovoltaikanlagen/Gründächer auf Betriebshallen und Bushaltestellenwartehäuschen der Verkehrsbetriebe

          Finanzierung eines „1.000 (oder mehr) — Dächer-Programms" (Dachflächenprogramm, Zuschuss zur Errichtung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen für Privateigentümer, Unternehmen und kreiseigene Liegenschaften)

          Errichtung von Anlagen für den Eigenverbrauch auf kommunalen Gebäuden (z. B. Sporthallen)

          Vorbereitung von Gebäuden (z. B. Sporthallen) zur Bestückung von Photovoltaikanlagen durch Dritte

 

 

2.4 Mobilität

          Erarbeitung eines übergreifenden Konzepts für eine flächendeckende Ladeinfrastruktur

          Schaffung / Ausbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur an kommunalen Gebäuden (z.B. Kreis- und Rathäuser, Berufskollegs, VHS, Museen...)

          Erarbeitung und Ausbau von Radwegenetzen

          Bau von Radwegen (soweit dies nicht durch andere Förderprogramme abgedeckt ist)

          Ausbau von P+R-Parkplätzen einschließlich konzeptioneller/planerischer Vorarbeiten

          Finanzierung von CarSharing-Modellen im ländlichen Bereich

          Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotten auf klimaneutrale Antriebskonzepte

          Anschaffung von E-Bikes für die Verwaltungsgebäude und an den Berufskollegs

          Kostenlose ÖPNV-Tickets im Rahmen von Aktionen zum Thema „Mobilität"

          Übernahme des Eigenanteils für die Beschaffung von „Zero-Emission-Bussen" der Verkehrsbetriebe

          Bezuschussung der Kosten für den Bau von E-Ladestationen bzw. Wasserstofftankstellen

          Übernahme des kommunalen Anteils für ÖKOPROFIT-Projekte (Einsteigerprojekt und ÖKOPROFIT-KLUB)

          Fahrradfreundliche Infrastruktur an der Arbeitsstelle (z. B. Fahrradabstellmöglichkeiten, Umkleidemöglichkeiten)

          Mittel für experimentelle Ideen z.B. im Bereich Wasserstoff bzw. alternative Antriebe

           

2.5 Stadtplanung/Wohnungsbau

          Unterstützung von Nahversorgungsmobilen, Bürgerbus, u.ä.

          Finanzierung von Anreizsystemen zur THG-Minderung und Energieeffizienz in Baugebieten und Bebauungsplänen, u.a. Wärmepumpen, Anpflanzung von heimischen Bäumen, Photovoltaikanlagen)

2.6 Klimaschutzbezogene Bildung

          Bildungsprojekte in Schulen, insbesondere Ausstattung von Schulklassen mit Unterrichtsmaterialen für Klimaschutzprojektwochen (Digitalprojekt senseBox)

          Planung und Durchführung von Informationskampagnen zu verschiedenen Klimaschutzthemen

          Verwendung der Finanzmittel für Anreizsysteme, insbesondere kommunale Klimaschutz-Förderprogramme, z.B. Stadt Rietberg: Zuschüsse für Lastenräder, Photovoltaik, Energieberatungen, usw.)

        Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit im Klimaschutz

 

2.7 Bepflanzung/Begrünung

        Baumpflanzungen an kommunalen Liegenschaften

        Neuanpflanzung von klimarobusten Bäumen zur THG-Minderung

        Unterstützung der Kooperation von Unternehmen und (privaten) Waldbesitzern zur Aufforstung von Wäldern

        Anlage von Feuchtgebieten und extensiven Grünflächen

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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