Entscheidungsvorlage - VO/0060/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau eines Radweges (Lückenschluss) zwischen Dalheim und der Stadtgrenze Wassenberg (alte Bahntrasse); Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Fraktion DIE LINKE vom 16.03.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus (KUVT)
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23.03.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Diese Beratungsvorlage nimmt Bezug auf die Vorlage VO/0167/20 zum gleichen Thema in der Sitzung des TKSV am 18.08.2020, SI/1283/20, TOP 1.4.
Die Fraktion DIE LINKE hatte mit Schreiben vom 16.03.2019 gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt beantragt, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Realisierbarkeit eines Radwanderweges zwischen Dalheim und der Stadt Wassenberg im Bereich der alten Bahntrasse zu untersuchen. Es sollte weiterhin geprüft werden, ob die Maßnahme ggfs. zuwendungsfähig ist.
Der Antrag der Fraktion mit Begründung ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. Der ca. 300 m lange Ausbau der Bahntrasse auf dem Stadtgebiet Wegberg zum Radweg soll dem Lückenschluss einer steigungsarmen Nord-Süd-Verbindung von Oberkrüchten/Elmpt über Dalheim nach Wassenberg/Birgelen bis ins Rurtal dienen.
Wegen der ergänzenden Arbeiten zum Lückenschluss auf dem Gebiet der Nachbarstadt hat die Verwaltung die Stadt Wassenberg um eine Stellungnahme zum Antrag gebeten. Die Stadt Wassenberg lehnte den Ausbau der Bahntrasse zum Radwanderweg ab, da bereits eine Anzahl ausreichender Wegeverbindungen existieren und die dauerhafte Unterhaltung und Verkehrssicherung kostenintensiv seien. Eine besondere Priorität für den beantragten Radwegneubau besteht nach einer telefonischen Nachfrage zum Sachstand auch aktuell nicht. Man verschließe sich den Bemühungen der Stadt Wegberg zur Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen (Beantragung von Fördermitteln für das gemeindegebietsübergreifende Projekt Klärung der naturschutzrechtlichen Vorgaben, Einigung mit den Grundstückseigentümern der Trasse) allerdings generell nicht. Für den beabsichtigten Lückenschluss ist der Ausbau auf beiden Stadtgebieten erforderlich.
Die Verwaltung hatte sich in der Fachausschusssitzung der Argumentation Wassenbergs mit weiteren Begründungen (Unterhaltungskosten, Verkehrssicherung usw.) angeschlossen.
Nach der Diskussion hatte der Ausschuss beschlossen, in der Sache nicht abschließend zu entscheiden und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Vorlage unter Berücksichtigung der Entscheidung der Stadt Wassenberg für eine der nächsten Sitzungen vorzubereiten.
Am 01.09.2020 fand in Wassenberg eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses TOP 9 zum gleichen Thema (hier: Anregung eines Bürgers zum Ausbau und zur Nutzung von 1,2 km der ehemaligen Bahntrasse zwischen Stadtgrenze Wassenberg und Rödgener Bahn als Rad-/und Wanderweg, Vorlage BV/FB 6/059/2020) statt. Aus Gründen der zusätzlichen Verkehrssicherungspflicht und des dauerhaften Unterhaltungsaufwands bei ausreichend bereits bestehenden Wegen wurde das Begehren grundsätzlich abgelehnt, ein Beschluss darüber jedoch zurückgestellt, da die Stadt Wegberg aktuell Fördermöglichkeiten untersuchen werde.
Für den Neubau von Radwegen auf ehemaligen Bahntrassen gibt es zwar gute Förderkonditionen (bis max. 100 %), jedoch sind für die Streckenführung u.a. naturschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten.
Unabhängig von der noch fehlenden schriftlichen Zustimmung der durch die Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer der Trasse (im Stadtgebiet Wegberg: DB Netz AG, Nordrhein-Westfalen Stiftung, Land NRW-Landesforstverwaltung) hat die Stadt Wegberg den Kreis Heinsberg als Untere Naturschutzbehörde um Stellungnahme gebeten, ob die touristisch interessantere Variante (Bahnhof Dalheim bis Rödgener Bahn Wassenberg in Erweiterung der im Antrag der Fraktion DIE LINKE Wegberg und im Bürgerantrag vom 09.09.2019 genannten Teilstrecke von lediglich 300 m auf Wegberger Gebiet) umweltverträglich zu realisieren wäre.
Die Stellungnahme des Kreises kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der existierenden Schutzbereiche um die Bahntrasse eine Verträglichkeit “sehr unwahrscheinlich“ ist.
Nachstehend der Text der Stellungnahme:
„Bau eines Radweges auf der stillgelegten Bahntrasse zwischen den Städten Wassenberg und Wegberg;
Befreiung/Ausnahme von den Verbotsbestimmungen in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft (Landschaftsplan 111/6, Schwalmplatte)
hier: Ihr Schreiben vom 30.11.2020; Stellungnahme
Sie baten mich als Untere Naturschutzbehörde um Stellungnahme hinsichtlich des im Betreff genannten Sachverhaltes.
Der Bau eines Radwanderweges auf dem alten Bahndamm wird von der unteren Naturschutzbehörde in hohem Maße kritisch eingestuft. Nach meiner Einschätzung käme es zu einem übermäßigen Störeinfluss des Menschen auf besonders schützenswerte Teile von Natur und Landschaft, welche vor schädlichen Einflüssen in besonderem Maße zu bewahren sind.
Der alte Bahndamm verläuft durch den Dalheimer Busch und ist in weiten Abschnitten Teil der Naturschutzgebiete 2.1-2 „Helpensteiner Bachtal, oberes Schaagbachtal und Petersholz" (Landschaftsplan 111/6) sowie 2.1-3 „Rothenbach, Effelder Wald" (Landschaftsplan 11/4). Beide Naturschutzgebiete gehen nahtlos ineinander über. Im Bereich Dalheim ist das Naturschutzgebiet „Helpensteiner Bachtal" darüber hinaus als Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet sowie seit 1994 als Naturwaldzelle 67 „Arsbecker Bruch" ausgewiesen, somit quert der Bahndamm Schutzgebiete der höchsten Kategorie.
Die Ausweisung als FFH-Gebiet erfolgte u. a. zur Erhaltung und Entwicklung des großflächigen, bachbeeinflußten Feuchtwaldes mit breiten Vorkommen der prioritären Lebensräume Erlen-Auenwald sowie Erlen- und Birken-Moorwald im Naturraum Schwalm-Nette. Als landesweit bedeutendes Trittsteinbiotop ist das Naturschutzgebiet „Helpensteiner Bach" Teil der Kernfläche im Deutsch-Niederländischen Naturpark Maas-Schwalm-Nette.
Mit der Aufgabe der Nutzung durch die Deutsch Bahn verschwand ein bedeutsamer, wenn auch berechenbarer Störfaktor aus dem Wald.
Sollte das Projekt dennoch weiterverfolgt werden, so wären umfangreiche Gutachten zu erstellen, darunter eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Um den günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume gem. Anhang I der FFH-RL und der Arten gem. Anhang II der FFH-RL in den Natura-2000-Gebieten zu bewahren, gilt das so genannte „Verschlechterungsverbot". Demnach sind alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen verboten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in den für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können. Neben den Verträglichkeitsprüfungen erfordert das Vorhaben zudem eine Befreiung von den Verbotsbestimmungen in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft. Da es sich fast ausschließlich um Naturschutzgebiete handelt, ist die Zustimmung des Naturschutzbeirates für die Befreiung erforderlich. Dabei erschließt sich mir die Notwendigkeit zur Herstellung eines solchen Radweges bisher nicht. Es gibt bereits eine gut ausgebaute und deutlich kürzere Radwegeverbindung zwischen Wassenberg und Wegberg entlang der Arsbecker Bahn. Sofern eine hohe Auslastung des neuen Radweges prognostiziert wird, so bestünde die einer dauerhaften Störkulisse. Sofern nur eine geringe Auslastung zu erwarten ist, stellt sich die Frage nach dem Erfordernis für ein solch aufwändiges und kostenintensives Projekt.
Nach Maßgabe dieser strengen Kriterien halte ich eine FFH-Verträglichkeit für sehr unwahrscheinlich.
Mit freundlichen Grüßen“
Aufgrund der Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung (i.d.R. zunächst Vorprüfung als Grundlage einer vollständigen Prüfung) als zwingende Voraussetzung weiterer Entscheidungen, hat die Verwaltung die voraussichtlichen Kosten einer Vorprüfung bei Fachplanungsbüros erfragt.
Die Kosten für die FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zur Feststellung, ob eine “erhebliche Beeinträchtigung“ bei Durchführung der Maßnahme zu erwarten ist, betragen ca. 3.900 €. Sollten erhebliche Beeinträchtigungen nicht auszuschließen sein, bedarf es nach dem Bundesnaturschutzgesetz einer ausführlichen FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Diese Vollprüfung kostet (zusätzlich zur Vorprüfung) ca. 4.000 € für den erforderlichen Bericht und ca. 3.000 € bis 6.000 € für die Kartierung.
Weitere Gutachten bzw. Kartierungen können je nach vorzufindenden Artengruppen zum Artenschutz erforderlich werden. Die Kosten können nur grob geschätzt werden und betragen 3.000 € - 5.000 €. Zusätzlich können Kosten die für Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes, die notwendige ökologische Begleitung (ÖBB) bzw. die Durchführung eines Monitorings entstehen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für die Beauftragung eines Fachplanungsbüros zur Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsvorprüfung in Höhe von ca. 3.900 € können aus dem Ansatz für das Produkt 12 01 01 (Straßen, Wege, Plätze), Sachkonto 52 79 23 (Planungskosten) finanziert werden.
Anlagen
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öffentlich
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511,5 kB
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