Mitteilungsvorlage - VO/0080/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung vom 22.11.2016 wurde die SEWG beauftragt, die Auslobung eines Existenzgründerwettbewerbs in der Stadt zu prüfen. Ziel sollte es sein, den Einzelhandel in der Innenstadt mit neuen Konzepten abzurunden und zusammen mit gründungswilligen Menschen und kooperierenden Eigentümern diese Ideen in Räumlichkeiten in der Innenstadt umzusetzen.

Herr Fichtl (sachkundiger Bürger der Fraktion Aktiv für Wegberg) sprach sich für eine Unterstützung des Antrags aus. Die Geschäftsführung der SEWG hat mit Herrn Fichtl am 15.12.2016 ein längeres und sehr ausführliches Gespräch bezüglich des Antrags „Existenzgründerwettbewerb in Wegberg“ geführt. Von Herrn Willi Fichtl wurden in der Nachbetrachtung Unterlagen mit Verweis auf die Stadt Solingen zur Verfügung gestellt.

Bewusst wurde das Thema „Existenzgründerwettbewerb“ neben dem Thema „Innenstadtentwicklung“ (Ratsbeschluss vom 16.06.2015) als ein Baustein im Rahmen der Wirtschaftsförderung aktiv vorangetrieben.

In den vergangenen Monaten wurden zum Thema „Innenstadtentwicklung“ durch die Quartiersentwicklung verschiedene Konzepte begleitet. In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 05.02.2019 wurde hierzu berichtet.

Wegen der Nähe der Themenfelder wurde überlegt, Gründern einen Start in innerstädtischen Leerstandsimmobilien im Rahmen eines Existenzgründerwettbewerbes zu ermöglichen. Hierzu hat es in der Vergangenheit viele anregende Gespräche mit vielen interessanten Geschäftsideen gegeben. Aus einer Vielzahl von Gründen, sowohl auf Gründerseite (finanzielle, persönliche, bautechnische Gründe) als auch auf Seiten der Eigentümer von Leerstandsimmobilien (meist bautechnische Gründe bzw. Ungeeignetheit der Räumlichkeiten) ist es jedoch zu keiner weiterführenden Vereinbarung gekommen.

Durch die personelle Entwicklung der SEWG seit August 2017 (Ausscheiden eines Mitarbeiters in Vollzeit, zuständig u.a. für den Bereich Wirtschaftsförderung) und des in der Sitzung des Aufsichtsrates der SEWG am 07.12.2017 gefassten Beschlusses, alle Aufgaben in die Kernverwaltung zurückzuführen, so dass die Gesellschaft eine „Grundstücksverwahrgesellschaft“ wird, wurden aufgrund der personellen Situation weitere Gespräche und Überlegungen zunächst zurückgestellt. Zudem verstarb Herr Willi Fichtl als direkter Ansprechpartner im Jahr 2018.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation in der Corona Krise sollten nunmehr Überlegungen angestellt werden, den Antrag zurück in die Verwaltung zu geben und den Antrag erst dann wieder aufzugreifen, wenn Nachfragen zu Existenzgründungen auch tatsächlich wieder bestehen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis und verweist den Antrag zurück in die Verwaltung.

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