Mitteilungsvorlage - VO/0084/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgerantrag, in dem der Zustand der Wirtschaftswege rund um die Ortslage Holtum bemängelt wird, zielt zum einen auf die Verschmutzung der Wirtschaftswege,

die durch ihre landwirtschaftliche Nutzung verursacht wird ab. Die beigefügten Fotos zeigen Situationen, die in Zeiten von Starkregenereignissen oder Niederschlag über einen längeren Zeitraum entstanden sind.

Es wird aber auch deutlich, dass die mangelnde Bereitschaft der landwirtschaftlichen Nutzer, die entgegen ihrer Verpflichtung, die durch sie verursachten Verschmutzungen nicht beseitigen, zum Anlass der vorliegenden Beschwerde geführt hat. In diesen Fällen ist es Aufgabe der Verwaltung Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Dies gestaltet sich bisweilen schwierig und die Bearbeitung nimmt längere Zeiträume in Anspruch. In jedem Fall gilt es zunächst den Verursacher zu ermitteln. Soweit es keine Augenzeugen gibt, können nur Rückschlüsse über die Eigentümer der angrenzenden Feldparzellen gezogen werden. Oftmals erfolgt dann wiederum eine Weiterverweisung auf Pächter und Lohnunternehmer. Übersichten zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen stehen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung, so dass jeder Verursacher gesondert ermittelt werden muss, was sich verständlicher Weise als langwierig erweist. Da der Sachverhalt derzeit noch bearbeitet wird sollte der Bürgerantrag zurück in die Verwaltung verwiesen werden.

Dieser geschilderte Sachverhalt gilt auch für die zweite Bürgerbeschwerde, soweit sie sich auf die Verunreinigung der Wirtschaftswege bezieht.

 

Der Umstand, dass nach stärkeren Regenereignissen stets Wasser an manchen Stellen der Wege stehen bleibt, ist aus Sicht der Verwaltung nur bedingt der Art der Acker – Bewirtschaftung zu zuschreiben. Es gibt verwaltungsseitig bislang zwei Ansätze, die zu einer Behebung der Wasseransammlungen beitragen können. Diese werden derzeit intern abgestimmt.

 

Die Situation auf dem Wanderparkplatz ist definitiv verbesserungswürdig. Die (niemandem zu verwehrende) fortwährende Nutzung des Parkplatzes, während der strengen Wintertage und in der sich anschließenden Tauperiode hat letztlich einen Großteil zum gegenwärtigen Zustand beigetragen. Die Verwaltung beabsichtigt, in der trockenen Jahreszeit eine Überarbeitung der Fläche vorzunehmen. Entsprechende Arbeiten bei zu hoher Bodenfeuchte wären zwar grundsätzlich möglich, jedoch keineswegs nachhaltig.

Die übrigen Hinweise zu dem Wanderparkplatz nimmt die Verwaltung auf und wird prüfen, in wie weit Abhilfe zu realisieren ist – im Falle der fehlenden Leitpfosten mit gelben Reflektoren, muss hierzu eine Abstimmung mit dem Landesbetrieb StraßenNRW erfolgen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt Kenntnis und weist den Antrag zurück an die Verwaltung.

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Anlagen

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