Mitteilungsvorlage - VO/0054/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Mitteilung bezieht sich auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des  Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2020 (SI/1331/20) zu TOP 8.2.1, Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021.

 

Aufgrund der Diskussion zur Vorgehensweise in der Bewirtschaftung und Beförsterung des Waldbestandes in Wegberg hat die Verwaltung eine Umfrage bei den waldreichen Kommunen Wassenberg und Gangelt sowie beim Kreis Heinsberg (Untere Naturschutzbehörde) zu den beabsichtigten Maßnahmen im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes durchgeführt.

 

Im Ergebnis werden die von Herrn Gingter, Landesbetrieb Wald und Holz, im Rahmen des Forstwirtschaftsplanes 2021 getätigten Aussagen vollumfänglich unterstützt. Vor allem der Vorrang der Naturverjüngung mit der Anpflanzung von (in Bezug auf eine direkte Nachpflanzung mit Forststecklingen) widerstandsfähigeren Pioniergehölzen wird als forstwirtschaftlich und gleichzeitig ökologisch sinnvoll bewertet. Auch das Einhalten einer “Quarantäne“ von bis zu 3 Jahren auf geräumten Nadelgehölzflächen zum Schutz neuer Pflanzen vor im Boden verbliebenen Schadinsekten entspricht den europaweit anerkannten Techniken der Forstwirtschaft.

 

Zu beachten ist allerdings, dass ein forstwirtschaftliches Handeln aufgrund der Bodenverhältnisse, der Wasserverfügbarkeit, des vorhandenen Baumbestandes, seinem Alter und seines “Gesundheitszustandes“ lokal sehr unterschiedlich ausfallen kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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