Mitteilungsvorlage - VO/0087/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 24.01.2021 einen Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg zum Premium-Wanderweg „Birgeler Urwald“ /Situation in Wildenrath gestellt.

 

Zu den Lösungsvorschlägen 1-5 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Alternative Haupteinstiegspunkte ausweisen zum Beispiel Naturparktor, Pontorsonplatz Wassenberg

Eine Ausweisung von alternativen Haupteinstiegspunkten wird durch den Naturpark geprüft. Da dafür allerdings feste Kriterien gelten, z.B. kurzer Weg zur Routenstrecke, keine asphaltierten Strecken auf dem Weg dorthin etc.) könnte dies evtl. nicht umgesetzt werden können.

 

  1. Ausweisung und Beschilderung aller alternativen Parkplätze und Zugangsrouten, zusätzlich am Friedhof Dahlem und in Rosenthal

Die Beschilderung der Parkplätze 1-3 und P 5 wird, wie oben dargestellt, umgesetzt. Die Verwaltung prüft in Absprache mit dem Naturpark die Aufstellung zusätztlicher Hinweise an anderen Standorten.

 

  1. Rasche Implementierung der Änderungen und entsprechende Änderungen der Routenbeschreibung in elektronischen Medien, Printmedien sowie in online Karten und Navigationssysteme

Der Hinweis auf die neuen Parkplätze erfolgt durch den Naturpark zurzeit durch ein Einlegeblatt im Flyer bis zu einem Neudruck. Auf der Homepage des Naturparks sind die Parkplätze bereits dargestellt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass in elektronischen Medien noch alternativen Anfahrten über einen längeren Zeitraum ausgewiesen sind.

 

  1. Kennzeichnung einer Zugangsroute zur SPNV-Anreise ab Bahnhof Dalheim via Dalheimer Mühle. Eine Route via Dalheimer Mühle könnte als attraktive Ergänzungsroute beschildert werden

Der Naturpark prüft eine entsprechende zusätzliche Beschilderung. Im Rahmen einer geplanten touristischen Beschilderung der Verwaltung in diesem Jahr u.a. am Bahnhof Dalheim und der Dalheimer Mühle zur Wegberger Mühlenroute könnte dies mitberücksichtigt werden. 

 

  1. Beschreibung und Hervorhebung der guten ÖPNV-Anbindung

Der Naturpark wird den bereits schon vorhandenen Hinweis auf den ÖPNV auf der Homepage des Naturparks nochmals erweitern. Dies gilt auch für Printmedien.

 

 

Sie beantragt weiter, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zur Lösung der bekannten und andauernden Probleme in Wildenrath in Zusammenhang mit dem Premium-Wanderweg „Birgeler Urwald“

  1. Die Kennzeichnung und effektive Bewerbung alternativer Anreise-, Park-,

 und Einstiegsmöglichkeiten zu veranlassen (siehe Lösungskonzept 1-5)

  1. Die Nutzung der Straßen „Auf dem Kirchkamp“, „Johannesstraße“ und „Hochstraße“ durch parkende Besucher/innen wirksam zu unterbinden (siehe Lösungskonzept 6).

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1. Die Kennzeichnung und effektive Bewerbung alternativer Anreise-, Park-,

  und Einstiegsmöglichkeiten zu veranlassen (siehe Lösungskonzept 1-5)

 

Die Entwicklung der Situation vor Ort bis Mai 2020 wurde durch eine Vorlage der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 26.05.2020 (Vorlage VO/0122/20 und die dazugehörige Niederschrift) erläutert. Danach hat sich die Situation wie folgt entwickelt:

 

-          Es wurde veranlasst, dass Hinweisschilder an den Zugangsstraßen auf die einzelnen Wanderparkplätze (P 1 – P 5) angebracht werden. Der Parkplatz „Haus Wildenrath“ wurde bewusst nicht beschildert. Dieser wird auch vom Naturpark Schwalm-Nette nicht mehr in seinen Parkplatz-Hinweisen erwähnt.

-          Der Parkplatz P 5 gegenüber der Gaststäte Father&Son wurde um ca. 25 Parkplätze erweitert, nachdem das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde nach längeren Verhandungen mit der Verwaltung der Erweiterung zugestimmt hatte.

-          Zwischen der Stadt Wegberg, dem Naturpark Schwalm-Nette und dem Verein „Naturschutzstation Haus Wildenrath“ wurde im August 2020 um einen alternativen offiziellen Startpunkt (bislang Parkplatz „Haus Wildenrath“) gerungen. Dieser muss so beschaffen sein, dass er vom Deutschen Wanderinstitut, das für die Zertifizierung der Premium-Wanderwege zuständig ist, akzeptiert wird.

Es konnte eine Übereinkunft erzielt werde, dass der Naturpark Schwalm-Nette den Startpunkt des Premiumwanderwegs vom Parkplatz Haus Wildenrath zum Parkplatz P 4 (Bushaltestelle am Kreisverkehr B 221) verlegt. Andere Parkplätze, insbesondere die Parkplätze P1 und P5, kamen nach den Anforderungen des Deutschen Wanderinstituts an einen Premium-Wanderweg nicht in Betracht.

 

Die Verlegung des Startpunktes ist dadurch möglich, dass der Parkplatz P 4 und der Weg vom Parkplatz P 4 bis zum eigentlichen Einstieg in den Wanderweg mitzertifiziert werden (sog. „Lasso-Lösung“). Dies wiederum setzt voraus:

  1. Der Parkplatz P 4 wird auf über 10 Parkplätze erweitert wird. Diese Maßnahme wird zurzeit vom Baubetriebshof umgesetzt.
  2. Für die Sicherstellung der öffentlichen Nutzung des Weges zwischen dem Parkplatz P 4 und dem eigentlichen Einstieg muss zwischen dem Naturpark und dem Verein Naturschutzstation Haus Wildenrath ein Gestattungsvertrag geschlossen worden. Dieser Gestattungsvertrag ist Anfang März 2021 unterschrieben worden.

 

-          Nach der Fertigstellung des Parkplatzes P4 können die Orientierungstafel für den neuen Startpunkt (P 4) und die Portaltafel für den Premiumweg, die bereits beim Baubetriebshof lagern, aufgestellt werden. Erst dann wird der Naturpark Schwalm-Nette die entsprechenden Anpassungen im Internet vornehmen und der Parkplatz Haus Wildenrath in den offiziellen Beschreibungen des Premium-Wanderweges nicht mehr als Startpunkt des Rundwanderweges benennen.

 

-          In einem Telefonat mit dem Naturpark wurde abgesprochen, dass zur Orientierung der Nutzer der Parkplätze P1-P3 und P5 jeweils eine Hinweistafel vom Naturpark erstellt wird, das einen Kartenausschnitt mit dem Weg zum Einstiegspunkt Parkplatz P4 zeigt. Die Produktion der Tafeln wird sich wegen Lieferengpässen beim Plattenmaterial bis in den April 2021 hinauszögern. Sollte sich herausstellen, dass die Tafeln alleine zur Orientierung nicht ausreichen, wäre der Naturpark bereit, eine zusätzliche Beschilderung mit einem ersten Hinweispfeil zur Orientierung der Wegrichtung vom jeweiligen Parkplatz zum P4 aus vorzunehmen.

 

 

Zu 2. Die Nutzung der Straßen „Auf dem Kirchkamp“, „Johannesstraße“ und „Hochstraße“ durch parkende Besucher/innen wirksam zu unterbinden (siehe Lösungskonzept 6)

 

Das Lösungskonzept 6 schlägt die Einrichtung von Anliegerstraßen vor, sowie bei Bedarf, mobile halbseitige Absperrgitter an den Zufahrten zu installieren.

 

Bereits im September 2020 kam aus der Wildenrather Bevölkerung die Anregung, die Parksituation durch Umwidmung bestimmter Straßen zu Anliegerstraßen in den Griff zu bekommen. Die Verwaltung gab zu Bedenken, dass Anliegerstraßen nur dann zur Lösung des Parkproblems beitragen können, wenn gleichzeitig die auf diese Weise für Tourist*innen wegfallenden Parkplätze in erreichbarer Nähe anderswo zur Verfügung gestellt werden können, was absehbar nicht der Fall sein wird. Da die Stadt Wegberg keine Befugnis hat, den fließenden Verkehr zu überwachen und die Überwachung von Anliegerstraßen durch die Polizei in diesem Beriech nicht sichergestellt werden wird, bliebe nur die Überwachung des ruhenden Verkehrs, was aber an der Situation, dass die Straßen vollgeparkt werden, nicht viel ändern werde.

Gleichwohl blieben die Ansprechpartner aus Wildenrath bei der Bitte, es doch wenigstens mit Anliegerstraßen zu versuchen. Daraufhin wurde verwaltungsintern entschieden, für die öffentlichen Straßen „Auf dem Kirchkamp“ und „Johannesstraße“ die Teileinziehung einzuleiten. Ziel der Teileinziehung nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) ist die Beschränkung des Gemeingebrauchs auf den Benutzerkreis und den Benutzerzweck des ausschließlichen Anliegerverkehrs.

Zur Vorbereitung der Teileinziehung wurde die Absicht der Teileinziehung am 14.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Nach dem Gesetz ist drei Monate lang Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die beabsichtigte Teileinziehung vorzubringen. Sollte die Teileinziehung verfügt werden, könnte gegen sie vor dem Verwaltungsgericht Aachen geklagt werden.

Bis heute liegen der Verwaltung drei Einwendungen von Anliegern gegen eine Teileinziehung vor. Hauptargument ist, dass die Teileinziehung und die Beschilderung als Anliegerstraße die Probleme vor Ort nicht lösen werden.

Von der Kreispolizeibehörde kam die Rückmeldung, dass sie kaum kontrollieren könne, dass die Nutzung als „Anliegerstraße“ eingehalten werde. Eine Überwachung der parkenden Fahrzeuge unter dem Gesichtspunkt Anliegernutzung ist aufwändig (auch Fahrzeuge mit ERK- oder HS-Kennzeichen können Nicht-Anlieger sein, umgekehrt können Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen durchaus Anlieger sein).

Eine Einwendung enthielt die Anregung, anstelle der Anliegerstraßen doch lieber gekennzeichnete Parkflächen anzulegen. Dies ist ein aus Sicht von Polizei und Verwaltung durchaus sinnvoller Vorschlag (kombiniert mit dem Verbot, außerhalb gekennzeichneter Flächen zu parken). Nach den Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet sind jedoch oft gerade Anwohner*innen gegen die Vorgabe konkreter Parkflächen, nicht zuletzt, weil dadurch insgesamt Parkraum verloren geht.

Die Verwaltung möchte, wenn bei den beteiligten Befürwortern und Gegnern aus Wildenrath entsprechendes Interesse besteht, mit diesen ein Gespräch mit dem Ziel eines gemeinsamen Ergebnisses führen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zum Antragspunkt Kennzeichnung und effektive Bewerbung alternativer Anreise-, Park-, und Einstiegsmöglichkeiten zu veranlassen (siehe Lösungskonzept 1-5) und zu den Lösungsvorschlägen 1-5 zur Kenntnis.

 

Zum Antragspunkt Nutzung der Straßen „Auf dem Kirchkamp“, „Johannesstraße“ und „Hochstraße“ durch parkende Besucher/innen wirksam zu unterbinden (siehe Lösungskonzept 6) wird die Verwaltung beauftragt, vor dem Erlass der Allgemeinverfügung „Teileinziehung‘“ die Alternative „gekennzeichnete Parkflächen“ auszuloten.

 

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Anlagen

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