Mitteilungsvorlage - VO/0091/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit ihrem Schreiben vom 15.03.2021 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die beigefügte Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung zum Neubau der Feuerwache gestellt. Die Anfrage trägt den Titel:

„Planung und Bau der neuen Feuerwache – Erforderliche Informatio­nen, um die Maßnahmen des Antrags der CDU-Fraktion „Förder­möglichkeiten Energieeffizienz“ vom 23.02.21 im Ausschuss/Rat beraten, bewerten und entscheiden zu können“

 

Eingangs ihrer Anfrage wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die folgende Bitte geäußert:

Bitte legen Sie zur Sondersitzung einen aktuellen Projektstatusbericht gemäß Beschluss des WBVL-Ausschusses vom 02.02.2021 vor (ohne Berücksichtigung einer Umsetzung der im Antrag der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Maßnahmen)

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein Bericht zum Projektstand der Feuerwache ist für die Sitzung des Aus­schusses am 20.04.2021 vorgesehen. Die Erstellung einer Vorlage schon für die Sonder­sitzung des Aus­schus­ses am 23.03.2021 ist der Verwaltung aufgrund der Kurz­fristigkeit des Antrags nicht möglich. Einige Informationen zum Projektstand wer­den jedoch durch die Beant­wortung der Fragen bzw. in der Vorlage zum nachfol­gen­den Tages­ordnungspunkt dieser Ausschusssitzung gegeben. 

 

Frage 1: Welche Gesamtbaukosten hat die Kostenberechnung nach Ausfüh­rungs­­planung der Feuerwache ergeben ?

Antwort der Verwaltung:

Die Fortschreibung der Kostenberechnung nach der Ausführungsplanung (LP 5 gem. HOAI) wird von den beauftragten Planungsbüros erstellt und liegt noch nicht in Gänze vor. Über die Ergebnisse der Kostenfort­schrei­bung plant die Verwaltung in der nächsten Sitzung des WBVL am 20.04.2021 zu be­richten.

 

Frage 2: Gibt es nach heutigem Kenntnisstand der Verwaltung Grund zu der An­nah­me, dass das Projekt nicht für die Gesamtbaukosten von 8.897.302,- €  fertiggestellt werden kann ?

Antwort der Verwaltung:

Da die Fortschreibung der Kostenberechnung noch nicht vorliegt, ist eine belastbare Aussage noch nicht möglich und wäre Spekulation.

Bekannt ist der Verwaltung, dass im Bereich der Erdbauarbeiten zusätzliche Kosten entstehen werden, die insbe­son­dere durch Erfordernisse im Umgang mit den vorhan­de­nen Böden begründet sind. Ob und in welcher Höhe dies zu einer Erhöhung der berech­neten Gesamt­baukosten führt, wird sich nach Fertigstellung der fortgeschrie­benen Kostenberech­nung zeigen.

 

Frage 3: Entspricht der aktuelle Projektfortschritt dem geplanten Fortschritt, der erfor­derlich ist, um die zuletzt im WBVL-Ausschuss mitgeteilten Erwar­tungswerte der Meilensteine des Baubeginns am 03.05.2021 und der Fertigstellung der Feuerwache am 31.10.2022 zu halten ?

Antwort der Verwaltung:

Aktuell besteht eine 4-wöchige Verzögerung des Baubeginns auf Anfang Juni 2021. Dies summiert sich aus einer Woche Verzögerung aufgrund verspätet fertiggestellter Ausschreibungsunter­lagen für die Erdbauarbeiten, plus drei Wochen aufgrund der Aussetzung der Ver­ga­be­verfahren (siehe Mitteilung der Verwaltung in der Sitzung des Rates am 02.03.2021).

 

Frage 4: Kann die Verwaltung die im Antrag der CDU-Fraktion enthaltenen Infor­ma­tionen zum Projektstatus in Bezug auf die Leistungsphasen 5 und 6, nach denen die Ausschreibungen noch nicht begonnen haben, bestätigen ?

  Haben die Ausschreibungen bestimmter, den Energieeffizienzstandard betref­fenden Gewerke/Lose, noch nicht begonnen, oder die Ausschrei­bun­gen, welche die Kostengruppen 300 und 400 betreffen, oder alle Aus­schrei­bungen für das Projekt inklusive z.B. des Tiefbaus ?

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung kann bestätigen, dass noch kein Ausschreibungsverfahren eingelei­tet wurde und verweist diesbezüglich auf ihre Mitteilung in der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 02.03.2021.

 

Frage 5: Der Antrag der CDU-Fraktion enthält die Information: „Im Rahmen der weiteren Planungsarbeit wurde sich am KfW 70 – Standard orientiert“. Können Sie das bestätigen und „orientiert“ präzisieren ?

Ist die laut Antrag der CDU-Fraktion abgeschlossene Ausführungs­pla­nung (LP 5) der Feuerwache gemäß den Erfordernissen einer Förde­rung für den KfW 70 – Standard erfolgt ?

War es ein dem Planer auferlegtes (Ausführungs-) Planungsziel, diese Förderung zu erzielen ?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu den Antworten siehe die Vorlage zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

 

Frage 6: Welche Relevanz hat die im Antrag der CDU-Fraktion erläuterte Ände­rung der KfW-Förderrichtlinien „Bundesförderung Effizienzgebäu­de“ für die Förderstrategie und -fähigkeit des Neubaus der Feuerwache ?

  Welche Änderungen dieser Förderrichtlinie haben einen direkten Bezug zur laut Antrag der CDU-Fraktion fertiggestellten Ausführungsplanung der Feuerwache ?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu den Antworten siehe die Vorlage zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

 

Frage 7: In der Regel beschließt ein Bauherr zuerst einen bestimmten Energie­effi­zi­enzstandard planerisch zu erreichen. Dann wird die Planung des Ge­bäu­des dementsprechend vorgenommen. Der Antrag der CDU-Fraktion schlägt vor, bei erfolgreicher Prüfung der Fördermöglichkeiten die (bereits abgeschlossene) Ausführungsplanung der Feuerwache entsprechend an­zupassen. Können Sie bitte erläutern,welchen der aktuell möglichen för­der­­fähigen Effizienzgebäude-Standards die Verwa­ltung planerisch anstrebt?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu den Antworten siehe die Vorlage zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

 

Frage 8: Wie beurteilt die Verwaltung die Wirtschaftlichkeit sowie die CO²-Einspa­run­gen des nun planerisch neu angestrebten Effizienzgebäude-Standards?

Wie hoch sind die Gesamtbaukosten, welchen Abzug ergibt die Förde­rung der Energieeffizienz ?

Wie hoch sind die „Total Cost of Ownership“ (Gesamt-Bau-und-Betriebs­kosten des Gebäudes in seinem Lebenszyklus) bei Berück­sichtigung der niedrigeren Energiekosten der energieeffizienteren Bau­weise im Vergleich zur Status-Quo-Planung ?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu diesen Fragen kann keine Aussage getroffen werden, denn es sind noch keine diesbezüglichen Untersuchungen und Vergleiche durchgeführt worden. Sie wären vielmehr Teil neu zu erteilender Planungsaufträge, falls der Ausschuss sich für eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der neuen KfW-Förderprogramme für den Neubau der Feuerwache entscheiden sollte (siehe Vorlage zum nachfolgenden TOP).

 

Frage 9: Bezogen auf den definierten neu angestrebten Energieeffizienz­stan­dard: Was wären die Auswirkungen der Umplanung der Feuerwache auf das Gesamtprojekt im Hinblick auf Qualität, Kosten und Termine ?

Behalten die dem Rat zuletzt kommunizierten „Erwartungswerte“ Baube­ginn am 03.05.2021, Fertigstellung der Feuerwache am 31.10.2022 und Gesamtbaukosten von 8.897.302,- €  Gültigkeit ?

 

Antwort der Verwaltung:

Zu den Antworten siehe die Vorlage zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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