Mitteilungsvorlage - VO/0090/21
Grunddaten
- Betreff:
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Mitteilungen WBVL -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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20.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. | Liste der unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung Die aktuelle Liste der noch offenen Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften fallen, ist der Vorlage beigefügt (Anlage 1). Die Liste wurde um die zwischenzeitlich durch Änderung der Zuständigkeitsordnung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus übertragenen Anträge bereinigt.
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2. | Liste der laufenden Bauleitplanverfahren Mit Bezug auf den Beschluss des Rates vom 01.09.2020 wird der Ausschuss mittels der beigefügten Liste (Anlage 2) in Verbindung mit der Kartenübersicht (Anlage 3) über den aktuellen Stand der laufenden Bebauungsplanverfahren sowie den Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes informiert.
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3. | Neue Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung Es liegt aktuell ein neuer Antrag im Zuständigkeitsbereich des WBVL vor. Dieser ist als Anlage Nr. 4 der Sitzungsvorlage beigefügt.
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4. | Neue Bürgeranträge Es liegen aktuell keine neuen Bürgeranträge im Bereich der Zuständigkeit des WBVL vor.
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5. | Antrag auf Fördermittel für das Projekt „Sport am Beeckbach“ In seiner Sitzung am 01.09.2020 hatte der Rat der Mühlenstadt Wegberg den Beschluss gefasst, mit dem Antrag für das Projekt „Sport am Beeckbach“ erneut am Projektaufruf der sogenannten zweiten Tranche des Förderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ teilzunehmen. Der Antrag wurde von der Verwaltung fristgerecht eingereicht. Zu Details des Förderprogramms wird auf die Vorlage in der Ratssitzung vom 01.09.2020 verwiesen. Anfang März hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über diejenigen Projektanträge entschieden, die für eine Förderung berücksichtigt werden. Die Mühlenstadt Wegberg ist dabei mit ihrem Projekt „Sport am Beeckbach“ leider erneut nicht berücksichtigt worden. Noch in diesem Frühjahr wird es voraussichtlich eine erneute Möglichkeit zur Antragstellung geben. |
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6. | Mitteilung über den Erhalt einer Zuwendung für den Neubau der Feuerwache Wegberg Mit Datum vom 29.09.2010 wurde für den Neubau der Feuerwache von der Verwaltung der Antrag auf Fördermittel aus dem Programm „Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ gestellt. Darüber wurde dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften in seiner Sitzung am 24.11.2020 berichtet (s. Vorlage 0244/20, TOP 1.8). Mit einer Mitteilung der Bezirksregierung Köln vom 01.04.2021 erhielt die Verwaltung die Zusage über eine Zuwendung für den Neubau der Feuerwache in der maximal möglichen Höhe von 250.000,- €. Bei der beantragten Förderung handelt es sich um Mittel aus dem Programm „Dorferneuerung“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) des Landes NRW. Förderziel und Zuwendungszweck ist es, den Zuwendungsempfängern die für den abwehrenden Brandschutz notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zu ermöglichen.
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7. | Konkretisierung der Aussage des Landesbetriebes Wald und Holz hinsichtlich der Grundwasserabsenkung in der Sitzung des WBVL am 24.11.2020 In der Sitzung des WBVL am 24.11.2020 hatte der sachkundige Bürger Herr Vogel angefragt welche Auswirkungen die Grundwasserabsenkung haben würde. Hierzu war im Rahmen der Niederschrift auf die verschiedenen öffentlich zugänglichen Datenquellen verwiesen worden.
Herr Vogel hatte diesbezüglich in der Sitzung des WBVL am 02.02.2021 eine konkretere Antwort hinsichtlich der Auswirkungen der Grundwasserabsenkung angefordert.
In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz wird hierzu mitgeteilt, dass unter der erfolgten Grundwasserabsenkung einigen Bauarten stark leiden und in Mitleidenschaft gezogen werden. Die hierbei aufgetretenen Schädigungen der Bäume sind teilweise so groß, dass diese nicht erhalten werden können. Hierzu haben auch die geringen Niederschläge der beiden letzten Sommer und der damit einhergehende massive Borkenkäferbefall beigetragen. Einige Bäume mussten bereits aus Verkehrssicherungsgründen aber auch im Bezug auf eine wirtschaftliche Nutzung und Neuanpflanzung entfernt werden. Insbesondere die Fichtenbestände werden aufgrund ihres relativ hohen Wasserbedarfs bei den lokalen klimatischen Gegebenheiten dauerhaft nicht erhalten werden können. Nach den aktuellen Planungen des Landesbetriebes Wald und Holz werden diese und weitere Baumarten werden sukzessiv durch klimatisch stabilere Laubbäume ersetzt werden (u.a. Buchen, Eichen). |
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Anlagen
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1
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