Entscheidungsvorlage - VO/0098/21
Grunddaten
- Betreff:
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Vorstellung geplanter baulicher Maßnahmen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft oberhalb der Wertgrenze von 50.000,- €, hier: Bauliche Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Entscheidung
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20.04.2021
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Sachverhalt
Gemäß Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über städtische Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten ab 50.000,- € (inkl. Ust.). Auf dieser Grundlage stellt der Fachbereich Gebäudewirtschaft dem Ausschuss nachfolgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb dieser festgelegten Wertgrenze liegt.
Sachverhalt
Mit einem Runderlass trat am 22.01.2021 die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ des Ministeriums für Schule und Bildung in des Landes NRW in Kraft. Das Land NRW gewährt hiermit Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit zur Schaffung zusätzlicher oder Weiterentwicklung (quantitativ oder/und qualitativ) bestehender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulen mit Unterstützung von Mitteln des Bundes. In den Erläuterungen heißt es unter anderem weiter:
„… In einem ersten Schritt werden den Ländern 750 Mio. € zur Verfügung gestellt … Aufgrund des Wunsches des Bundes, mit dem Programm konjunkturelle Impulse zu erzielen, sind für die Antragsteller damit herausfordernde Fristen verbunden… Es können Maßnahmen gefördert werden, die ab dem 01.07.2020 begonnen wurden…“
Allen Kommunen Nordrhein-Westfalens wird in der Richtlinie ein Förderbudget zugeteilt. Für die Stadt Wegberg beläuft sich dieses auf 239.900,- €. Zuwendungen werden in einer Höhe von 85% (Förderquote) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Die Förderanträge waren bis zum 28.02.2021 zu stellen, der Maßnahmenbeginn hat bis zum 30.06.2021 zu erfolgen, die Maßnahmen sind bis zum 31.12.2021 fertigzustellen.
Da sich keine bereits laufende Maßnahme für die Beantragung der Fördermittel eignete, beschloss die Verwaltung die Fördergelder für bauliche Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule vorzusehen.
Der Bedarf zur Erweiterung bzw. Ertüchtigung der OGS-Räumlichkeiten ist erstens besonders hoch, zweitens lagen Maßnahmenvorschläge der Schul- bzw. OGS-Leitung bereits vor und drittens boten diese Maßnahmen die Chance, sie in der gemäß Richtlinien zur Verfügung stehenden kurzen Zeitspanne auch umsetzen zu können.
Die nachfolgend beschriebenen baulichen Maßnahmen wurden in sehr kurzer Zeit von der Verwaltung gemeinsam mit der Schul- und der OGS-Leitung der Erich Kästner Grundschule definiert, ausgearbeitet und zur Förderung beantragt.
Bauliche Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule
Zum Konzept der Offenen Ganztagsgrundschule gehört - in Absprache mit der Schule und der Arbeiterwohlfahrt „Spielend lernen e.V.“ als Kooperationspartner - die Einnahme eines gemeinsamen Mittagessens. Das Essen wird zwischen Unterrichtsende und Hausaufgabenbetreuung eingenommen. Hier werden soziale Strukturen gebildet und für die Kinder, die eher unregelmäßig zu Hause essen, steht eine gesicherte Verpflegung zur Verfügung. Nach der Essensphase sind die Kinder auch wieder bereit für die Hausaufgabenbetreuung und gestärkt, um danach an den verschiedenen Angeboten (turnen, basteln und werken, Selbstbehauptung usw.) in den Arbeitsgruppen teilzunehmen.
Aufgrund der räumlichen Enge und durch gestiegene Anmeldezahlen in der OGS wurde die gemeinsame Einnahme eines Mittagessens immer schwieriger, die Kinder mussten in unlogischen Gruppen und geteilt hintereinander essen. Die Verpflegung der Kinder wurde auch erschwert durch die fehlenden Kapazitäten der Küche, so dass Arbeitsabläufe nicht mehr koordiniert umsetzbar waren.
Teilmaßnahme 1: Erweiterung der OGS-Küche
Die vorhandene OGS-Küche, die ursprünglich für die Verpflegung von 125 Kindern ausgelegt wurde, genügt aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Anzahl von rund 250 zu versorgenden Kindern nicht mehr den Anforderungen und ist zu klein. Daher soll die Küche um die Fläche zweier naheliegender Nebenräume baulich erweitert werden. So wird ein separater und ausreichend großer Spülküchenbereich geschaffen, der von der eigentlichen Speisenausgabe räumlich abgetrennt wird. Verbunden wird dies mit einer Verbesserung des Schallschutzes bzw. der Akustik im Küchen- und Speisebereich.
Die neue Spülküche wird eine deutliche Entlastung bringen und sinnvolle Arbeitsabläufe wieder möglich machen.
Bestandteile der Teilmaßnahme sind der Einbau einer Lüftungsanlage, der Einbau einer Spülküche und die Erneuerung der Ausgabeküche mit allen erforderlichen Geräten, Schränken, etc., der Einbau neuer Oberböden, die Erneuerung von Wandbelägen und Anstrichen, der Einbau von Akustik-Unterdecken, ein Trinkwasserspender sowie verschiedene weitere bauliche Ertüchtigungen im OGS-Küchen- und Speisebereich.
Teilmaßnahme 2: Umbau eines Bewegungsraums zum Speiseraum der OGS
Der vorhandene Speisebereich der OGS ist ursprünglich für die Verpflegung von 125 Kindern ausgelegt worden und ebenso seit langem zu klein. Aus diesem Grund soll ein nebenliegender Bewegungsraum in einen zusätzlichen Speiseraum umgenutzt und ertüchtigt werden. Dort wird die verbesserte Essenssituation eine deutliche Entlastung bringen.
Bestandteile der Teilmaßnahme sind eine Verschattungsanlage für das Glasdach des Raumes, die Erneuerung des Bodenbelags, akustisch wirksame Maßnahmen an Decken- und Wandflächen, die Ertüchtigung einer vorhandenen Wärmetheke sowie verschiedene weitere bauliche Ertüchtigungen im zukünftigen Speiseraum.
Teilmaßnahme 3: Herrichtung eines OGS-Verwaltungs- und Vorbereitungsraums
Bislang steht für die Mitarbeiterinnen der OGS in der Schule kein ausreichender Besprechungsraum zur Verfügung, der für Elterngespräche oder Gespräche mit anderen Beteiligten (z.B. Sozialarbeiterin, Jugendamt) genutzt werden kann. Durch die Aufnahme von Kindern mit Förderschwerpunkten als Einzelintegration in die OGS kommt es immer häufiger zu solchen Gesprächen.
In dem herzurichtenden Raum sollen zukünftig auch Projekte und Arbeitsgemeinschaften vorbereitet werden. Hierzu ist ein Raum erforderlich, der abseits der „Hektik eines Betreuungsszenarios“ ein problemloses Vorbereitungsarbeiten der Betreuungskräfte ermöglicht. Ohne eine solche Rückzugsmöglichkeit kann das OGS-Team den Bildungsauftrag nicht vollumfänglich sicherstellen. Ein zurzeit anders genutzter Raum mit einer Größe von rund 20 m² soll für die Zwecke hergerichtet werden.
Bestandteile der Maßnahme sind die schallschutztechnische Ertüchtigung von Türen, Blend- bzw. Sonnenschutz an den Fenstern, die Erneuerung des Oberbodens und der Beleuchtung, Malerarbeiten, die Einrichtung von drei Arbeitsplätzen mit PC und Telefon, die räumliche Abtrennung eines Besprechungsbereiches für Elterngespräche sowie die Möblierung für die vorbeschriebenen Nutzungen.
Vorgehensweise der Verwaltung
Der Förderantrag wurde von der Verwaltung fristgerecht bei der Bezirksregierung eingereicht. Ein Zuwendungsbescheid lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor.
Aufgrund der gemäß Richtlinie kurzen Antrags- und Realisierungsfristen mussten sehr schnell Planungsbüros gefunden werden, die bereit waren und in der Lage sind, die Planung und Realisierung der Maßnahmen zu übernehmen. Dies gelang Ende März mit der Beauftragung (Leistungsphasen 1 – 9 gem. HOAI) der beiden Büros Quasten-Mundt aus Grevenbroich für die Gesamtplanung und rapita Ingenieur GmbH – Ingenieurbüro aus Mönchengladbach für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).
Die weitere Planung der Maßnahmen wird nun in enger Abstimmung mit der Schul- und OGS-Leitung und dem zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahmen werden auf 322.000,- € geschätzt. Ausgehend von dem zur Verfügung stehenden Förderbudget in Höhe von 239.900,- € und der Förderquote von 85% ergibt sich folgende Rechnung:
Förderbudget: 239.900,- €
Eigenmittelanteil (15% von 282.235,- €): 42.335,- €
Zwischensumme (zur Haushaltsanmeldung): 282.235,- €
Weiterer erforderlicher Eigenmitteleinsatz: 39.765,- €
Gesamtbaukosten: 322.000,- €
Aufgrund des extrem kurzfristig veröffentlichten Förderprogramms bestand zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses für den Haushaltsplan 2021 noch keine Klarheit über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen. Daher konnten finanzielle Mittel zunächst nur in Höhe von 282.235,- € angemeldet werden. Sie sind im Haushaltsplan 2021 wie folgt enthalten:
- Produktsachkonto 030106 – 521100 Instandhaltung Erich Kästner Grundschule: 252.235,- €
- Investitionsnummer 011304 H 556 – Erweiterung der OGS Erich Kästner Grundschule (Verschattungsanlage Speiseraum) : 30.000,- €
Das gemäß Eigenmittelanteil von 15% rechnerisch ermittelte Gesamtbudget in Höhe von 282.235,- € wird durch die Gesamtbaukosten von 322.000,- € bewusst überschritten. So soll eine möglicherweise im Laufe der Umsetzung entstehende „Unterzeichnung“ des Förderbudgets vermieden werden.
Sollte sich die erste Abschätzung der Gesamtbaukosten im weiteren Projektverlauf bestätigen und sollten daher weitere Mittel erforderlich werden, so wäre dies aller Voraussicht nach im konsumtiven Bereich der Maßnahme der Fall. Eine Deckung könnte dann über andere für 2021 geplante Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen, deren Realisierung dann um ein Jahr verschoben würde.
