Entscheidungsvorlage - VO/0098/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüs­se entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über städtische Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten ab 50.000,- € (inkl. Ust.). Auf dieser Grundlage stellt der Fachbereich Gebäudewirt­schaft dem Aus­schuss nachfolgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb dieser festgelegten Wertgrenze liegt.

 

Sachverhalt

Mit einem Runderlass trat am 22.01.2021 die „Richtlinie über die Gewährung von Zu­wendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grund­schulkinder“ des Ministeriums für Schule und Bildung in des Landes NRW in Kraft. Das Land NRW gewährt hiermit Zuwendungen zur Förderung der Investitions­tätigkeit zur Schaffung zusätzlicher oder Weiterentwicklung (quantitativ oder/und qualitativ) beste­hender ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grund­schulen mit Unter­stützung von Mitteln des Bun­des. In den Erläuterungen heißt es unter anderem weiter:

„… In einem ersten Schritt werden den Ländern 750 Mio. €  zur Verfügung ge­stellt … Aufgrund des Wunsches des Bundes, mit dem Programm kon­junk­tu­relle Impulse zu erzielen, sind für die Antragsteller damit herausfordern­de Fristen verbunden… Es können Maßnahmen gefördert werden, die ab dem 01.07.2020 begonnen wurden…“

Allen Kommunen Nordrhein-Westfalens wird in der Richtlinie ein Förderbudget zu­ge­teilt. Für die Stadt Wegberg beläuft sich dieses auf 239.900,- €. Zuwendungen werden in einer Höhe von 85% (Förderquote) der zuwendungsfähigen Gesamtaus­gaben gewährt. Die Förderanträge waren bis zum 28.02.2021 zu stellen, der Maß­nah­men­beginn hat bis zum 30.06.2021 zu erfolgen, die Maßnahmen sind bis zum 31.12.2021 fertigzustellen.

Da sich keine bereits laufende Maßnahme für die Beantragung der Fördermittel eignete, beschloss die Verwaltung die Fördergelder für bauliche Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule vorzusehen.

Der Bedarf zur Erweiterung bzw. Ertüchtigung der OGS-Räumlichkeiten ist erstens besonders hoch, zweitens lagen Maßnah­men­vorschläge der Schul- bzw. OGS-Lei­tung bereits vor und drittens boten diese Maß­nah­men die Chance, sie in der ge­mäß Richtlinien zur Verfügung stehen­den kurzen Zeit­spanne auch umsetzen zu können.

Die nachfolgend beschriebenen baulichen Maßnahmen wurden in sehr kurzer Zeit von der Verwaltung gemeinsam mit der Schul- und der OGS-Leitung der Erich Käst­ner Grundschule definiert, ausgearbeitet und zur Förderung beantragt.

 

Bauliche Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule

Zum Konzept der Offenen Ganztagsgrundschule gehört  - in Absprache mit der Schu­le und der Arbeiterwohlfahrt „Spielend lernen e.V.“ als Kooperationspartner -  die Einnahme eines gemeinsamen Mittagessens. Das Essen wird zwischen Unter­richts­ende und Hausaufgabenbetreuung eingenommen. Hier werden soziale Struk­turen gebildet und für die Kinder, die eher unregelmäßig zu Hause essen, steht eine gesicherte Verpflegung zur Verfügung. Nach der Essensphase sind die Kinder auch wieder bereit für die Hausaufgabenbetreuung und gestärkt, um danach an den ver­schie­denen Angeboten (turnen, basteln und werken, Selbstbehauptung usw.) in den Arbeitsgruppen teilzunehmen.

Aufgrund der räumlichen Enge und durch gestiegene Anmeldezahlen in der OGS wurde die gemeinsame Einnahme eines Mittagessens immer schwieriger, die Kinder mussten in unlogischen Gruppen und geteilt hintereinander essen. Die Verpflegung der Kinder wurde auch erschwert durch die fehlenden Kapazitäten der Küche, so dass Arbeitsabläufe nicht mehr koordiniert umsetzbar waren.

Teilmaßnahme 1:  Erweiterung der OGS-Küche

Die vorhandene OGS-Küche, die ursprünglich für die Verpflegung von 125 Kindern aus­gelegt wur­de, genügt aufgrund der in den vergangenen Jahren gestiegenen Anzahl von rund 250 zu versor­gen­den Kindern nicht mehr den Anforderungen und ist zu klein. Daher soll die Küche um die Fläche zweier naheliegender Ne­benräume baulich erweitert werden. So wird ein separater und ausreichend großer Spülküchen­be­reich geschaf­fen, der von der eigentlichen Speisenausgabe räum­lich abgetrennt wird. Verbunden wird dies mit einer Verbesserung des Schallschutzes bzw. der Akustik im Küchen- und Speisebereich.

Die neue Spülküche wird eine deutliche Entlastung bringen und sinnvolle Arbeitsab­läufe wie­der möglich machen.

Bestandteile der Teilmaßnahme sind der Einbau einer Lüftungsanlage, der Einbau ei­ner Spülküche und die Erneuerung der Ausgabeküche mit allen erforderlichen Gerä­ten, Schränken, etc., der Einbau neuer Oberböden, die Erneuerung von Wand­be­lä­gen und Anstrichen, der Einbau von Akustik-Unterdecken, ein Trinkwasserspen­der sowie verschiedene weitere bauliche Ertüchtigungen im OGS-Küchen- und Speise­bereich.

 

Teilmaßnahme 2:  Umbau eines Bewegungsraums zum Speiseraum der OGS

Der vorhandene Speisebereich der OGS ist ursprünglich für die Verpfle­gung von 125 Kindern ausgelegt worden und ebenso seit langem zu klein. Aus diesem Grund soll ein nebenliegender Bewegungsraum in einen zusätzlichen Speiseraum umgenutzt und ertüchtigt werden. Dort wird die verbesserte Essenssituation eine deutliche Ent­lastung bringen.

Bestandteile der Teilmaßnahme sind eine Verschattungsanlage für das Glasdach des Raumes, die Erneuerung des Bodenbelags, akustisch wirk­same Maßnahmen an Decken- und Wandflächen, die Ertüchtigung einer vorhandenen Wärmetheke sowie verschiedene weitere bauliche Ertüchtigungen im zukünftigen Speiseraum.

 

Teilmaßnahme 3:  Herrichtung eines OGS-Verwaltungs- und Vorbereitungsraums

Bislang steht für die Mitarbeiterinnen der OGS in der Schule kein ausreichender Besprechungs­raum zur Verfügung, der für Elterngespräche oder Gespräche mit anderen Beteiligten (z.B. Sozialarbeiterin, Jugendamt) genutzt werden kann. Durch die Aufnahme von Kindern mit Förderschwerpunkten als Einzelintegration in die OGS kommt es immer häufiger zu solchen Gesprächen.

In dem herzurichtenden Raum sollen zukünftig auch Projekte und Arbeitsgemein­schaften vorbereitet werden. Hierzu ist ein Raum erforderlich, der abseits der „Hektik eines Betreuungs­szenarios“ ein problemloses Vorbereitungsarbeiten der Betreu­ungs­­kräfte ermöglicht. Ohne eine solche Rückzugsmöglichkeit kann das OGS-Team den Bil­dungs­auftrag nicht vollumfänglich sicherstellen. Ein zurzeit anders ge­nutz­ter Raum mit einer Größe von rund 20 m² soll für die Zwecke hergerichtet werden.

Bestandteile der Maßnahme sind die schallschutztechnische Ertüchtigung von Türen, Blend- bzw. Sonnenschutz an den Fenstern, die Erneuerung des Oberbodens und der Beleuchtung, Malerarbeiten, die Einrichtung von drei Arbeits­plät­zen mit PC und Telefon, die räumliche Abtrennung eines Besprechungsbereiches für Elterngesprä­che sowie die Möblierung für die vorbeschriebenen Nutzungen.

 

Vorgehensweise der Verwaltung

Der Förderantrag wurde von der Verwaltung fristgerecht bei der Bezirksregierung ein­­gereicht. Ein Zuwendungsbescheid lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vor­lage noch nicht vor.

Aufgrund der gemäß Richtlinie kurzen Antrags- und Realisierungsfristen mussten sehr schnell Planungsbüros gefunden werden, die bereit waren und in der Lage sind, die Planung und Reali­sierung der Maßnahmen zu übernehmen. Dies gelang Ende März mit der Be­auf­tragung (Leistungsphasen 1 – 9 gem. HOAI) der beiden Büros Quasten-Mundt aus Grevenbroich für die Gesamtplanung und rapita Ingenieur GmbH – Ingenieur­büro aus Mönchengladbach für die Technische Gebäude­aus­rüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro).

Die weitere Planung der Maßnahmen wird nun in enger Abstimmung mit der Schul- und OGS-Leitung und dem zuständigen Fachbereich Bildung und Soziales erfolgen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten der vorbeschriebenen Maßnahmen werden auf 322.000,- € ge­schätzt. Ausgehend von dem zur Verfügung stehenden Förderbudget in Höhe von 239.900,- € und der Förderquote von 85% ergibt sich folgende Rechnung:

 

 Förderbudget:      239.900,- €

 Eigenmittelanteil (15% von 282.235,- €):             42.335,- €

 Zwischensumme (zur Haushaltsanmeldung):  282.235,- €

Weiterer erforderlicher Eigenmitteleinsatz:           39.765,- €

 Gesamtbaukosten:     322.000,- €

 

Aufgrund des extrem kurzfristig veröffentlichten Förderprogramms bestand zum Zeit­punkt des Anmeldeschlusses für den Haushaltsplan 2021 noch keine Klarheit über die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahmen. Daher konnten finanzielle Mit­tel zunächst nur in Höhe von 282.235,- € angemeldet werden. Sie sind im Haushalts­plan 2021 wie folgt enthalten:

-          Produktsachkonto 030106 – 521100 Instandhaltung Erich Kästner Grund­schule:                                                                                                  252.235,- €

-         Investitionsnummer 011304 H 556 – Erweiterung der OGS Erich Kästner Grundschule               (Verschattungsanlage Speiseraum)              :               30.000,- €

Das gemäß Eigenmittelanteil von 15% rechnerisch ermittelte Gesamtbudget in Höhe von 282.235,- €  wird durch die Gesamtbaukosten von 322.000,- €  bewusst über­schrit­ten. So soll eine möglicherweise im Laufe der Umsetzung entstehende „Unter­zeich­nung“ des Förderbudgets vermieden werden.

Sollte sich die erste Abschätzung der Gesamtbaukosten im weiteren Projektverlauf bestätigen und sollten daher weitere Mittel erforderlich werden, so wäre dies aller Vor­aussicht nach im konsumtiven Bereich der Maßnahme der Fall. Eine Deckung könnte dann über andere für 2021 geplante Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen, deren Realisierung dann um ein Jahr verschoben würde.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt die Durch­führung baulicher Maßnahmen in der OGS der Erich Kästner Grundschule, wie im Vorlagentext dargestellt.

 

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