Entscheidungsvorlage - VO/0099/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seine Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften über städtische Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten ab 50.000,- € (inkl. Ust.). Auf dieser Grundlage stellt der Fachbereich Gebäudewirt­schaft dem Ausschuss nachfolgend eine geplante Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb dieser festgelegten Wertgrenze liegt.

 

Sachverhalt

Im Feuerwehrgerätehaus in Arsbeck fanden in der zweiten Jahreshälfte 2019 Umbau­maß­nahmen statt, über die die Verwaltung in mehreren Vorlagen berichtet hatte (siehe z.B. VO/4057/17 mit Vorstellung und VO/0098/20 mit Fertigstellung der Maßnahmen). Die Bau­maß­nahme fiel 2019 zeitlich zusammen mit der Behebung eines Sturmschadens, auf­grund dessen die komplette Dachkonstruktion mit Dachstuhl rückgebaut und erneuert wer­den musste. Im Einzelnen sind 2019 folgende weitere Arbeiten vorgenommen worden:

-         Einbau von Abgas-Absauganlagen für die drei Fahrzeuge in der Halle

-          Schaffung neuer Umkleide- und Sanitärbereiche sowohl für die weiblichen als auch die männlichen Löschgruppenmitglieder

-          Schaffung direkter Zugänge in die Fahrzeughalle

-          Diverse brandschutztechnische Ertüchtigungen

 

Im Zuge der damaligen Planung der heizungs- und sanitärtechnischen Gewerke wurden durch das beauftragte Ing.-Büro EnTeW – Energietechnik Welfers erhebliche Defizite und Mängel an der Wärmeversorgungsanlage, den Trinkwasserinstallationen und den Ab­­was­­ser­installationen festgestellt. Hierzu einige Stichpunkte aus dem Bericht des Herrn Welfers:

-         Betriebssicherheit des Wärmeerzeugers (Gasheizkessel) ist nicht mehr gege­ben, ein Ausfall unter hoher Last im Winterbetrieb ist jederzeit möglich, eine Ersatz­teilversorgung ist aufgrund des Alters nicht mehr gegeben, die Heizungs­anla­ge ist dringend zu erneuern

-         Heizungsrohrnetz mit starken Korrosionsschäden, eine Instandsetzung ist tech­nisch und wirtschaftlich nicht zu vertreten, das Rohrnetz muss erneuert werden

-         Rohrleitungsdämmungen fehlen weitgehend bzw. sind unzureichend

-         Die Erneuerung der Heizflächen ist erforderlich

-         Aufgrund ihres Zustands ist keine Betriebssicherheit mehr bei den Abwasser­installationen vorhanden. Rohrleitungsbrüche sind zu befürchten.

-          Es gab bereits diverse Rohrbrüche an den veralteten Trinkwasserleitungen, es be­steht ein erhebli­ches Maß an Inkrustrationen in den Rohrleitungen, und da­durch ein Hygienerisiko im Trinkwassernetz (stagnierende Wasservolumen, mög­liche Verkeimungen). Vorhandene Mischinstallationen des Rohrnetzes aus ver­zinktem Stahl-, Kupfer- und Edelstahl­rohr stellen eine zusätzliche Korrosi­ons­gefahr dar (elektrochemische Spannungsreihe)

 

Aufgrund des Umfangs der festgestellten Defizite konnte die Erneuerung der Heizungs­anlage und der Leitungsführungen in 2019 nicht mehr in die laufende Maßnah­me inte­griert werden. Es wurde vielmehr festgelegt, dies möglichst zeitnah in einem der Folge­jahre nachzuholen.

Bis heute kam es zu weiteren Störungen und Ausfällen des Heiz­kessels, die zwar glück­licherweise bisher immer wieder (provi­sorisch) behoben werden konnten. Um die unein­geschränkte Nutzbarkeit des Gerätehauses und die Einsatzfähigkeit der Löschgruppe Arsbeck sicherzustellen, besteht jedoch dringender Handlungsbedarf.

 

Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage

Die Erneuerung der Heizungsanlage des Gebäudes könnte durch einen „einfachen“ Aus­tausch des Gaskessels erfolgen. Die Verwaltung möchte jedoch dem Vorschlag und der Empfehlung des Büro Welfers folgen, das den Einbau einer sogenannten Gas­hybrid­-Anlage vorschlägt. Diese Anlage besteht aus der Kombination einer Luft-Wasser-Wärmepumpe, die die Grundlast des Wärmebedarfs liefert, mit einem Gasbrennwert­kessel, der die Spitzenlast abdeckt.

Gegenüber der Variante des einfachen Austauschs des Gaskessels weist die Hybrid­anlage zwar bauliche Mehrkosten von geschätzt rund 8.000,- €  auf. Gashybrid­anlagen können jedoch durch die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) bezuschusst wer­den. Der Fördersatz beträgt 30% der förderfähigen Kosten. Der voraussichtliche Zuschuss wird die vorgenann­ten Mehrkosten um das zwei- bis dreifache übersteigen. Durch den Einsatz einer Wärmepumpe wird der CO²-Ausstoß der Wärmeerzeugungsanlage des Feuerwehrgerätehauses zudem deutlich reduziert.

Die Verwaltung beabsichtigt, einen entsprechenden Antrag auf Zuschussgewährung beim hierfür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stel­len. Ein solcher Zuschuss für eine Gashybrid-Anlage wurde der Mühlenstadt Wegberg vor kurzem bereits für die Erweiterung der KiTa in Merbeck gewährt (siehe Mit­teilung im WBVL am 23.03.2021, TOP 1.1).

 

 

 

 

Weitere Vorgehensweise der Verwaltung

Die Zustimmung des Ausschusses zur vorgestellten Sanierungsmaßnahme voraus­ge­setzt, wird die Verwaltung zunächst einen Fachingenieur für die Technische Ge­bäu­de­ausrüstung mit den Planungs- und Bauüberwachungsaufgaben beauftragen. Hierfür ist das Büro EnTeW – Energietechnik Welfers aus Wegberg vorgesehen, welches auch schon für die Umbaumaßnahmen am Gerätehaus in 2019 verantwort­lich zeichnete.

Begleitende bauliche Maßnahmen, die nicht dem Bereich der Technischen Gebäude­aus­rüstung zuzuordnen sind, werden durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft vor­ge­nommen.

Die Gesamtmaßnahme soll vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 im laufenden Kalenderjahr geplant und umgesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Auf der Basis der Kostenschätzung des Büro Welfers für die Technische Gebäude­aus­rüstung werden die Kosten der Gesamtmaßnahme auf 112.500,- €  geschätzt.

Diese finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2021 unter dem Produktsachkonto 021500 521100 – Instandhaltungsmaßnahmen Gefahrenabwehr und Gefahren­vor­beugung enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften beschließt vorbe­haltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 die Durch­­führung der Sanie­rungs­maßnahmen im Feuerwehrgerätehaus in Arsbeck, wie im Vorlagentext dar­ge­stellt.

 

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