Mitteilungsvorlage - VO/0110/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Wegberg stellt südlich der Straße In Petersholz eine „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ dar. Demnach sind innerhalb des Stadtgebietes in der Regel Windenergieanlagen nur innerhalb dieser Konzentrationszone zulässig. In den Jahren 2002 und 2003 wurden hier insgesamt fünf Windenergieanlagen errichtet und seitdem betrieben. Die bestehenden Anlagen haben eine Nennleistung von je 1,5 Megawatt und eine Gesamthöhe von je 138,5 m.

 

Die Energiekontor AG aus Bremen hat nun mit Datum vom 16.10.2020 einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung Heinsberg, gestellt. Es ist von Seiten der Energiekontor AG beabsichtigt, zwei vorhandene Anlagen zurückzubauen und diese durch zwei neue Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je 5,6 Megawatt und einer Gesamthöhe von je 241 m zu ersetzen. Nach Aussage der Kreisverwaltung sind die Anträge seit dem 22.03.2021 vollständig.

 

Mit Schreiben vom 23.03.2021 (eingegangen am 24.03.2021) wurde nun die Stadt Wegberg im Rahmen des Genehmigungsverfahrens um Stellungnahme und Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Kreisverwaltung aufgefordert. Für die Stellungnahme wurde eine Frist bis zum 24.04.2021; für die Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens eine Frist bis zum 24.05.2021 gesetzt.

 

Derzeit werden die vorgelegten umfangreichen Unterlagen in den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung Wegberg gesichtet und im Anschluss eine zusammengefasste Stellungnahme formuliert. Bis zum Versand der Einladung zu dieser Fachausschusssitzung lag diese Stellungnahme noch nicht vor. Die Verwaltung wird in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften nimmt Kenntnis.

 

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