Mitteilungsvorlage - VO/0120/21
Grunddaten
- Betreff:
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Weitere Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften (WBVL)
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Kenntnisnahme
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20.04.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Weitere Mitteilungen für den Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften:
Förderung im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes 2021
Es wird Bezug genommen auf die Vorlagen zur Vorstellung der beantragten Fördermaßnahmen „Eingangsbereich Heuchter Bruch“ (VO/0251/20) und „Neugestaltung des Mühlenweihers im Stadtpark“ (VO/0245/20) im Rahmen des Förderaufrufes „Dorferneuerung 2021“ sowie die durch den Rat der Stadt Wegberg getroffene Priorisierung der beiden Förderanträge (VO/0252/20).
Am 3. April 2021 wurde durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das „Dorferneuerungsprogramm 2021“ veröffentlicht. In diesem Jahr werden in der Dorferneuerung 344 Projekte in 145 Gemeinden mit rund 28,5 Millionen Euro unterstützt.
Die Stadt Wegberg wurde mit beiden oben genannten Maßnahmen berücksichtigt und in die Veröffentlichung aufgenommen. Die Stadt Wegberg soll jeweils die maximal mögliche Fördersumme von 250.000,00 € insgesamt somit eine Förderung von 500.000,00 € erhalten.
Die Programmveröffentlichung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) ist unter folgendem Link
abrufbar.
Schriftliche Zuwendungsbescheide liegen der Stadt Wegberg noch nicht vor.
Gemäß Veröffentlichung des MHKBG und Mitteilung der Bezirksregierung Köln wird für die veröffentlichten Maßnahmen, die Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns generell zugelassen. Hierdurch wird jedoch ausdrücklich kein Anspruch auf eine spätere Förderung, weder dem Grunde nach, noch in einer bestimmten Höhe, begründet.
Mit dem Vorhaben kann jedoch förderunschädlich vorzeitig begonnen werden.
Um die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung der Förderung im Rahmen der Dorferneuerung in der breiten Öffentlichkeit sichtbar zu machen, sind die geförderten Bauvorhaben/Projekte sowie öffentlichkeitswirksame Materialien mit einschlägigen Förderhinweisen zu versehen:
Die Projekte des Programms „Dorferneuerung 2021“ werden gefördert im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Mitteilung über einen Änderungsbescheid zur Zuwendung für die Heizungsanlage der Kindertagesstätte Merbeck
Die Verwaltung berichtete in der Sondersitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften am 23.03.2021 über den Erhalt eines Zuwendungsbescheides für die Heizungsanlage der Naturpark-Kindertagesstätte Wildwiese im Merbeck. Die finanzielle Zuwendung betrug 33.906,- € und damit 30% der förderfähigen Kosten.
Nach Prüfung des Bescheides hat die Verwaltung Beschwerde beim Zuwendungsgeber, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, da ihrer Meinung nach die Zuwendung nicht korrekt bemessen worden sei.
Mit Schreiben des BAFA vom 26.03.2021 erhielt die Verwaltung nun einen Änderungsbescheid mit Richtigstellung der Höhe der Zuwendung. Diese ist nunmehr 11.302,- € höher als im ursprünglichen Bescheid und beträgt 45.208,- €.
Mitteilung zur Lfd-Nr. 8 der Liste der offenen Anträge - Fahrbahnsanierung
Die Arbeiten wurden zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Antrag kann aus der Liste gestrichen werden.


