Entscheidungsvorlage - VO/0116/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 21.03.2021 hat die SPD-Fraktion den folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse gestellt:

 

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, zukünftig in jedem Jahr am 17.Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge am Rathaus zu hissen.

 

Die Regenbogenfahne, das internationale Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung, gilt als Zeichen für Toleranz und für das Engagement für die Gleichstellung von Schwulen, Lesben, transidenten und bisexuellen Menschen. Der IDAHOBIT am 17. Mai soll daran erinnern, dass die Weltgesundheitsorganisation erst am 17. Mai 1990 Homosexualität offiziell aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten gestrichen hat. Am 17. Mai 2002 beschloss der Deutsche Bundestag symbolisch die Aufhebung von Unrechtsurteilen gegen Homosexuelle während der NS-Zeit.

 

Die Verwaltung ist der Ansicht, dass, wie auch in vielen anderen Städten bereits beschlossen, durch die Beflaggung mit der Regenbogenflagge am 17. Mai jeden Jahres vor dem Rathaus eine Solidaritätsbekundung für die Anliegen der queren Gesellschaft erfolgt. 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Kosten für die Anschaffung einer Regenbogenfahne belaufen sich auf 50,- € und werden aus dem Produkt 010700/543100 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beglichen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine

gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO

NRW) erfolgte Delegation, beschließt die Verwaltung zu beauftragen, jedes Jahr am 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge am Rathaus zu hissen.

 

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Anlagen

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