Entscheidungsvorlage - VO/0124/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage vom 9.3.2021 zunächst und vorläufig Stellung: 

  

Das Thema Ein-Euro-Ticket war Gegenstand der Tagesordnung der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 11.3.2021. 

Dort berichtete der Geschäftsführer der WestVerkehr GmbH, Udo Winkens: In mehreren Kommunen des Kreises Heinsberg bestehen Bestrebungen, einen gegenüber dem Regeltarif des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) abgesenkten Stadttarif (City-Tarif) zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Nahverkehrs im jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiet einzuführen. 

Der City-Tarif senkt den Preis der Einzelfahrt für Erwachsene (zzt. 2,80 € in der AVV-Preisstufe 1) auf das kommunal gewünschte Maß ab, beispielsweise:  

Starke Absenkung auf eine Art „Schutzgebühr“ → 1,00 € pro Fahrt oder Absenkung auf den Kinderfahrpreis → 1,50 € pro Fahrt  

Neben dem abgesenkten Einzelfahrtenprodukt wird ein 4Fahrten-Ticket entsprechend der üblichen Preisbildungsfaktoren des AVV-Tarifs kalkuliert. Bei Fahrten über das jeweilige Gebiet der Kommune hinaus kommt die Preisbildung des AVV-Regeltarifs zur Anwendung. 

 

In einer gutachterlichen Untersuchung wird im Auftrag der WestVerkehr GmbH eine Kalkulation der zu erwartenden Mindereinnahmen bei Einführung eines abgesenkten City-Tarifs je Kommune des Kreises Heinsberg erstellt werden (insgesamt 10 Kommunen). Auf Basis der Verkehrserhebung 2019 im Aachener Verkehrsverbund, die ein Abbild der lokalen Verkehrsnachfrage und der genutzten Fahrausweise in den Kommunen des Kreises Heinsberg zum Zeitpunkt der Erhebung darstellt, wird die Ausgangssituation (Analysefall) beschrieben. Die für die Nutzung der Daten erforderliche Zustimmung der im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen liegt uns bereits vor. 

 

Die Einführung eines City-Tarifs führt zu Umwanderungen von Bestandskunden auf das neue Produkt. Im Zuge dessen müssen Umwanderungen sowohl aus den angestammten Barprodukten (Einzel-Ticket, 4Fahrten-Ticket, aber auch 24-Stunden-Tickets) als auch von Zeitkarten (Monatstickets und Abos) auf das neue Produkt betrachtet werden. Zudem führt die Preisabsenkung zu Zuwanderungen durch Neukunden und induziert zusätzliche Reisen von Bestandskunden. Die zu erwartenden Zuwanderungsumfänge werden mit Hilfe raumspezifischer Reaktionskurven berechnet, die die Wirkungen veränderter Beförderungskosten auf das Verkehrsmittelwahlverhalten abbilden. Die Kurven sind aus Marktforschungsergebnissen aus diversen Räumen abgeleitet worden und liegen dem Gutachter vor. Ggf. in ihrem Umfang nicht mit Hilfe des vorhandenen Datenmaterials einschätzbare Wirkungen müssen auf Grundlage von Expertenerfahrung eingeschätzt werden. 

 

Die Verwaltung geht mit der WestVerkehr davon aus, dass erste Ergebnisse der Untersuchung bereits Mitte Mai vorliegen werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Ergebnisse dieses Gutachtens abzuwarten und die Anfrage im Anschluss daran zu beantworten. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation beschließt, die Ergebnisse des von der WestVerkehr GmbH beauftragten Gutachtens zu den Fragen und Preismodellen im Zusammenhang mit der Einführung eines 1-Euro-Tickets abzuwarten und anschließend die Fragen zu beantworten. 

 

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Anlagen

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