Entscheidungsvorlage - VO/0033/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Eigenanteile anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler hier: Nutzer des Schoko-Ticket
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport (BISKDS)
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Entscheidung
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04.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Jahre 2001 ist die Schülerbeförderung für Schüler aus dem Stadtgebiet Mönchengladbach von Streckenkarten auf das sogenannte „Schoko-Ticket” umgestellt worden. Die Abrechnung dieser Beförderungskarte beruht im Wesentlichen auf drei Säulen. Neben der Landesförderung und Mittel der jeweiligen Schulträger wird ein Eigenanteil von den Erziehungsberechtigten gem. § 97 Absatz 3 Schulgesetz NRW (SchG NRW) eingefordert. Dieser Eigenbeitrag wird erhoben, da das “Schoko Ticket” nicht nur auf dem Weg von und zur Schule benutzt werden kann, sondern auch an Nachmittagen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH (VRR) berechtigt
Aufgrund der Senkung der Landesförderung und der gestiegenen Kosten im Beförderungsbereich beabsichtigt der VRR den Eigenbeitrag bis zur gesetzlich festgelegten Obergrenze anzuheben, damit neben dem VRR und dem Schulträger auch die Eltern an den gestiegenen Kosten beteiligt werden können. Diese Beiträge sollen ab dem 01.08.2021 eingezogen werden. Nach § 97 Absatz 3 SchG NRW obliegt grundsätzlich dem Schulträger die Entscheidung, ob und in welcher Höhe der Eigenbeitrag eingezogen wird.
Sollte der Erhöhung in der beabsichtigten Form nicht zugestimmt werden, ist zu erwarten, dass der VRR diesen Einnahmeverlust -neben den bereits zu zahlenden Schulträgerkosten- auf die Stadt Wegberg als Schulträger umlegen wird, da andere Einnahmequellen oder Einsparpotentiale nach Aussage des Verkehrsunternehmens nicht zur Verfügung stehen.
Von der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, der beabsichtigten Erhöhung wie nachführend aufgelistet zuzustimmen.
Personenkreis | bisher | ab dem 01.08.2021 |
Für das erste anspruchsberechtigte Kind und volljährige Schüler | 12,00 € | 14,00 € |
Für das zweite anspruchsberechtigte Kind | 6,00 € | 7,00 € |
Für das dritte und weitere anspruchsberechtigte Kinder wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt für Schülerinnen und Schüler, für die Grundsicherung nach dem SGB XII geleistet wird. | ||
Damit sind die gesetzlich verankerten Obergrenzen erreicht, eine weitere Erhöhung ist derzeit damit ausgeschlossen. Weitere Erhöhungen des Eigenanteiles sind dann nach derzeitigem Stand nicht mehr möglich.
Diese Regelung trifft 40 Schüler*Innen, die aus Mönchengladbach kommend eine Schule in Wegberg besuchen. Die letzte Erhöhung erfolgte 2011.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten am “SchokoTicket” gem. § 97 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW ab dem 01.08.2021 wie folgt neu durch das Verkehrsunternehmen erhoben werden:
14,00 € für das erste freifahrtberechtigte Kind und volljährige Schüler
7,00 € für das zweite freifahrtberechtigte Kind
alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne Erhebung eines Eigenanteiles.
Die Einziehung der Eigenanteile soll weiter durch die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
