Mitteilungsvorlage - VO/0125/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.02.2021 (siehe Anlage) hat die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Frage gestellt:

Welche Maßnahmen plant die Stadt Wegberg, um die Lärmbelastung ursächlich zu reduzieren?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Ortsdurchfahrt Rickelrath, die Dülkener Straße, ist eine Landesstraße (L 3) und damit eine sogenannte klassifizierte Straße.

Klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sollen gemäß ihrer Widmung allen Verkehrsteilnehmern rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Dies umfasst ausdrücklich auch den Verkehr mit Lkw, der zum Gemeingebrauch der Straße gehört. Selbst ein temporäres Durchfahrtsverbot für LKW würde der Dülkener Straße für diese Zeit die Eignung als Landesstraße entziehen. Solche Teileinziehungen werden von dem für die Teil-Entwidmung zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, ebenso wie von der obersten Straßenverkehrsbehörde, dem Verkehrsministerium des Landes NRW, grundsätzlich abgelehnt.

Als Alternative zum Durchfahrtsverbot hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt (FB 201) bereits 2018 eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Zeit von 22 – 6 Uhr mit dem Landesbetrieb diskutiert. Anlass war eine entsprechende Anfrage eines Rickelrather Bürgers gewesen. Die Stadt hat am 11.11.2018 den Landesbetrieb beauftragt, eine Schalltechnische Untersuchung mit Blick auf eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht von 22:00-06:00 Uhr durchzuführen.

Der Landesbetrieb hat als Ergebnis der Untersuchung Folgendes mitgeteilt:

„Bei der Schalltechnischen Untersuchung nach RLS-90 beträgt der DTV [Anmerkung: der durchschnittliche tägliche Verkehr] 9.351 kfz/24h. Die LKW-Anteile liegen bei 3,8% tags und 4,9% nachts. Für die Umsetzung einer verkehrsbeschränkenden Maßnahme sind die Richtwerte der Lärmschutz-Richtlinien-StV heranzuziehen. Diese liegen für Allgemeine Wohngebiete bei 70 dB(A) tags und 60dB(A) nachts. Überprüft wurden jene Gebäude, welche in erster Reihe zur L 3 stehen. Dabei handelt es sich um 81 überprüfte Wohngebäude. Bei 7 baulichen Anlagen konnte eine Überschreitung der Richtwerte ermittelt werden. Diese Überschreitung verteilen sich über die gesamte Ortsdurchfahrt. Ein tatsächlicher Hotspot kann nicht ausgemacht werden. Demnach rechtfertigt das Ergebnis der Berechnung keine Geschwindigkeitsreduzierung für die Ortslage Rickelrath.“

(Dieses Ergebnis ist dem anfragenden Rickelrather Bürger weitergeleitet worden.)

Die Dülkener Straße in Rickelrath ist keine Unfallhäufungsstelle, so dass sich auch unter dem Sicherheitsaspekt aus polizeilicher Sicht keine Geschwindigkeitsreduzierung auf unter 50 km/h auf einer innerörtlichen Landesstraße begründen lässt.

So belästigend der Verkehrslärm für die Rickelrather Bevölkerung ist: Die Dülkener Straße ist eine der Hauptverbindungen zwischen dem Stadtgebiet Wegberg und der Autobahn BAB 52. Der LKW-Verkehr auf ihr ist größtenteils Zulieferverkehr für den Wegberger Einzelhandel oder für Wegberger Gewerbebetriebe.

Dort, wo Richtwerte an den Gebäuden überschritten werden, können die Anwohner beim Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßenbau NRW) Anträge auf Emissionsschutz stellen und ggf. Förderungen erhalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

 

Alternativen:

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, verweist die Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus zur weiteren Entscheidung (siehe Antrag gem. § 2 und 13 GO NRW der Fraktion Bündnis 90 die Grünen in gleicher Sache).

 

 

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Anlagen

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