Entscheidungsvorlage - VO/0112/21

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften, berichtet die Kämmerin über die finanzielle Lage.

 

Dieser Bericht soll notwendige und unterstützende Informationen für operative und strategische Entscheidungen liefern. Weiter soll auf Basis des Berichtswesens die Wirtschaftlichkeit des Ressourceneinsatzes analysiert und Erfolgs- und Rationalisierungspotentiale aufgezeigt werden.

 

 

Zeitlicher Rahmen des Berichtswesens und Haushaltswirtschaft

 

Der vorliegende Quartalsbericht 2021 erfolgt auf der Grundlage der laufenden Buchführung des Haushaltsjahres 2021 bis zum 31.03.2021. Dieser Bericht greift die Erkenntnisse aus den vorherigen Finanzberichten nicht erneut auf, sondern greift nur Veränderungen oder Entwicklungsbesonderheiten auf.

 

Der Haushaltsplan 2021, welcher am 02.03.2021 beschlossen wurde, liegt derzeit der Kommunalaufsicht noch zur Genehmigung vor. Es erfolgt in diesem Jahr eine sehr tiefe und kritische Prüfung des eingereichten Haushalts, da aufgrund des nahenden Endes des HSK die Konsolidierungsabsichten, untermauert durch die politischen Beschlüsse durchleuchtet werden. Hierzu erfolgte ein Erörterungsgespräch am 23.4.2021 mit der Kommunalaufsicht, dessen Ergebnisse in einer weiteren Vorlage bekanntgegeben werden.

 

 

Allgemeine Entwicklungen:

 

 

Im Bereich der Sach- und Dienstleistungen sind die Sachkonten für die Instandhaltung und die Bewirtschaftung der Abwasserkanäle bereits jetzt jeweils um ca. 120.000 € überzogen. Maßnahmen die zunächst als investiv durch den Fachbereich 302 eingestuft wurden, sind von dem zuständigen Ingenieurbüro als konsumtiv gewertet worden.

 

 

 

 

Finanzplan:

 

Das Kreditvolumen im Liquiditätsbereich beträgt insgesamt 3 Mio. €.

 

An dieser Stelle soll ein Überblick auf den Umsetzungsstand der Investitionen gegeben werden. In der vorläufigen Haushaltsführung konnten bereits begonnene Maßnahmen fortgeführt werden, und Investitionen die unter den § 82 GO fallen, begonnen werden. So dass sich folgender Stand ergibt:

 

 

Ansatz lfd. HH

Gebucht lfd. HH

Ermächtigungs-übertragung

Gebucht ErmÜbertrag.

Beschaffung

1.922.295 €

            21.269 €

           629.710 €

            92.243 €

Hochbau

9.264.757 €

                 514 €

        2.858.250 €

       1.005.857 €

Tiefbau

1.964.300 €

            70.781 €

           444.577 €

            89.319 €

Kanalbau

1.673.000 €

            32.869 €

        1.337.485 €

            49.377 €

Straßen

1.687.000 €

              5.077 €

           987.338 €

          134.049 €

Liegenschaften

8.265.000 €

              1.378 €

           178.966 €

              1.758 €

Sonstige

389.300 €

                 234 €

             32.998 €

                     0 €

 

 

 

 

 

Insgesamt

25.165.652 €

          132.126 €

        6.469.327 €

       1.372.604 €

Prozent

 

0,53 %

 

21 %

 

Fasst man die Ermächtigungsübertragungen mit dem Ansatz zusammen, dann wurden bislang erst 4,8 % des Investitionsvolumens verausgabt. Es liegen Reservierungen in Höhe von 4,3 Mio.€ vor, dies entspricht 13,7 % des Investitionsvolumens.

Mit den Reservierungen wurden im ersten Quartal weniger als 20 % bewirtschaftet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, nimmt Kenntnis. Aufgrund des Berichts politisch als notwendig erachtete Beschlüsse erfolgen im Rahmen der Beratung.

Loading...