Mitteilungsvorlage - VO/0113/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beigefügte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sind im I. Quartal 2021 erfolgt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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