Entscheidungsvorlage - VO/0134/21
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.02.2021 zu Bauflächen im Stadtteil Wildenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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04.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die FDP-Fraktion hat nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zu den Bauflächen im Stadtteil Wildenrath mit Datum vom 07.02.2021 die nachfolgenden Fragen gestellt (siehe Anlage 1), die wie folgt beantwortet werden:
- Welche Flächen in Wildenrath sind derzeit für eine Wohnbebauung ausgewiesen und geeignet?
Antwort der Verwaltung:
Die Bezirksregierung Köln betreibt für den gesamten Regierungsbezirk ein Siedlungsflächenmonitoring. Die letzte Aktualisierung für Wildenrath ist der Anlage 2 zu entnehmen. Hier ist erkennbar, dass neben einigen Baulücken die unmittelbar bebaubar wären, lediglich noch kleinere Wohnbaulandreserven im Bereich der Straßen Auf dem Kirchkamp, Eckartstraße und Hochstraße zur Verfügung stehen und durch Bebauungsplanung entwickelt werden könnten.
- In welchen Bereichen von Wildenrath ist nach Auffassung der Verwaltung die Ausweisung von Wohnbauflächen möglich?
Antwort der Verwaltung:
Der Regionalplan bildet die Basis der Bauleitplanung der Stadt Wegberg. Derzeit stellt die Bezirksregierung Köln den Regionalplan neu auf. Die Kommunen wurden im Vorfeld gebeten, ihre stadtentwicklungspolitischen Vorstellungen zu äußern. Die Ortslage Wildenrath weist derzeit nur eine geringe Anzahl an freien Baugrundstücken auf. Der Bedarf an Wohnbauland kann derzeit nicht gedeckt werden. Darüber hinaus ist zur langfristigen Sicherung des Schulstandortes Wildenrath eine Siedlungsentwicklung erforderlich. Durch die Realisierung der Ortsumgehung (B 221 n) und damit einhergehenden Reduzierungen des Durchgangsverkehrs und Belastungen sind für die Ortslage Wildenrath günstige Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen worden. Die Verwaltung hatte daher - bezogen auf die Ortslage Wildenrath - angeregt, neben der Darstellung der vorhandenen Siedlungsbereiche zusätzliche Flächen zwischen der neuen Ortsumgehung (B 221 n) und der Ortsdurchfahrt (Heinsberger Straße) als Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) in den Regionalplan neu aufzunehmen. Im derzeit vorliegenden Entwurf zum neuen Regionalplan (Stand Jan. 2020 / siehe Anlage 3) wurden diese Anregungen übernommen. Das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes wird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Erst nach Abschluss der Regionalplanung kann über eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg und Aufstellung von Bebauungsplänen eine weitere Wohnbauentwicklung für die Ortslage Wildenrath in östlicher Richtung vorangetrieben werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg nimmt, ermächtigt durch eine gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erfolgte Delegation, die Ausführungen der Verwaltung zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 07.02.2021 zu den Bauflächen im Stadtteil Wildenrath zur Kenntnis.
Anlagen
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229,5 kB
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478,1 kB
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