Entscheidungsvorlage - VO/0144/21
Grunddaten
- Betreff:
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Gemeinsamer Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse aller Fraktionen hier: Projekt Stolpersteine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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27.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 08. Mai 2021 haben alle Ratsfraktionen gemeinsam den folgenden Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse gestellt:
- Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, am Projekt Stolpersteine teilzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt federführend zu begleiten.
Antwort der Verwaltung:
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich den gemeinsamen Antrag aller Fraktionen.
Sie ist ebenfalls der Auffassung, dass es wichtig sei, den Familien und Einzelschicksalen die den Gräueltaten der Nationalsozialisten ausgesetzt waren und die ihren letzten selbstgewählten Wohnsitz in Wegberg hatten, jeweils ein entsprechendes Denkmal zu setzen.
Auf Grund dessen wird die Verwaltung dem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Wegberger Stadtrat, am Projekt Stolpersteine teilzunehmen, folgen.
Unter der Federführung des städtischen Archivars wird eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Diese Arbeitsgruppe wird neben der Verwaltung aus Vertretern der Fraktionen, des Historischen Vereins, der Schulen und Kirchen bestehen. U.a. hat die Arbeitsgruppe vor Verlegung eines Stolpersteines die persönlichen Voraussetzungen der Angehörigen und die baurechtlichen Voraussetzungen zu beachten.
Zur Begleichung der Kosten der Aktion sollen den Bürgern Patenschaften (120 Euro pro Stein) angeboten werden.
gegen dieses Kunstprojekt.
BaBaurechtlich bestehen keinerlei Bedenken gegen dieses Kunstprojekt.urechtlich bestehen keinerlei Bedenken gegen dieses Kunstprojekt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wegberg, ermächtigt durch eine
gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) erfolgte Delegation, beschließt am Projekt Stolpersteine teilzunehmen sowie die Verwaltung zu beauftragen, das Projekt federführend zu begleiten und eine entsprechende Arbeitsgruppe – unter der Federführung des städtischen Archivar – zu gründen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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425,5 kB
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