Mitteilungsvorlage - VO/0148/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 22.04.2021 hat die Fraktion „Aktiv für Wegberg“ eine Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema „Richtlinien zur Vereinsförderung und HSK-Maßnahme“ gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet wird:

 

Frage 1:

Warum wird seitens der Verwaltung seit der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. Februar 2021 eine Ungleichbehandlung der Vereine im Stadtgebiet sowie eine Anpassung der Nr. 10 des Haushaltsicherungskonzeptes bisher nicht in den politischen Gremien thematisiert, obwohl dies dem Grundgedanken der Gleichbehandlung der Vereine im Stadtgebiet und der weiterhin gültigen „Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg“ u. E. sowie den HSK-Maßnahmen widerspricht?

 

Antwort der Verwaltung:

Mit Vorlage VO/0038/21 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Energiekostenanteil der Vereine für die Nutzung der Turn- und Sporthallen für 2020 nur in Höhe von pauschal 50% der übertragenen Nutzungszeiten zu erheben.

 

Der Vorschlag hatte den Hintergrund, dass die Turn- und Sporthallen in Wegberg wegen der praktizierten Vollsperrung in den Monaten März, April, Mai, November und Dezember 2020 auch weniger Unterhaltungsaufwand erfordert haben und die Vereine in dieser Zeit durch die „Nichtnutzung“ auch keine unmittelbaren Kosten (Heizung, Duschen, Licht) verursacht haben. Dies hätte zu einem Einnahmeverlust in Höhe von rund 5.000,00 € geführt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann am 23.02.2021 beschlossen, den Energiekostenbeitrag der Vereine für die Nutzung der Turn- und Sporthallen im Jahr 2020 in voller Höhe zu erlassen. Dieser Beschluss wurde umgesetzt.

 

Mit diesem Beschluss wird für den Kreis der hallennutzenden Vereine eine generelle Regelung getroffen, die keinen Verein, der verpflichtet wäre einen Zuschuss zu den Betriebskosten zu zahlen, auslässt. Alle gleichen Tatbestände werden gleich behandelt.

 

Eine Anpassung der HSK-Maßnahme Betriebskosten und Vereinszuschüsse ist nicht erforderlich, da der Beschluss geringere Erträge zur Folge hat und keine Aufwendungen erhöht. Erträge sind nicht Bestandteil der HSK-Maßnahme.

 

 

Frage 2:

 

Wie viele Wegberger Vereine beteiligen sich im Jahr 2021 und in welcher Höhe an den durch eine „Vereinsnutzung“ entstandenen Betriebskosten, die den Vereinen für städtische Gebäude in Rechnung gestellt werden, wie z. B. eine Energiekostenpauschale für die Nutzung des alten Fahrradkellers der Turnhalle Beeck und wie vielen Vereinen wurde diese in 2021 erlassen?

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Folgende Vereine haben sich im Jahr 2021 an den Kosten für dauerhaft überlassene Räume beteiligt („Anteilsmiete“):

 

Pfadfinderheim

Deutsche Pfadfinder-schaft St. Georg eV

In Gerichhausen 6

Hundesport-platz

Hundesportverein

DVG MV Wegberg

Maaseiker Str. 81

Historischer Verein Wegberg e.V.

Wegberger Mühle,

Rathausplatz 21

104,107 201

Verschönerungs- und Ver-kehrsverein Wegberg e.V.

Wegberger Mühle,

Rathausplatz 21

103

(Büro)

Seniorensport

1974 e.V. Wegberg

Wegberger Mühle,

Rathausplatz 21

106

(Büro)

Förderverein Abbé George e.V.

Wegberger Mühle,

Rathausplatz 21

102

(Büro)

Mütterzentrum  Regenbogen für Frau und Familie e.V.

Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47

2

Turn- und Spielverein

1900 e.V. Wegberg

Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47

3

Arbeiterwohlfahrt -

Ortsverein Wegberg

Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47

4

Theaterverein

Schwalmbühne Harbeck

Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47

5

KG Flöck Op 1878 e.V.

Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47

6

MGV "Liederkranz" Wegberg

Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47

7

Turn- und Spielverein

1900 e.V. Wegberg

Souterrain Hallenbad, Maaseiker Str. 67a

Abstellraum

DLRG

Ortsgruppe Wegberg e.V

Souterrain Hallenbad, Maaseiker Str. 67a

Vereinsraum

St. Sebastianus Schützen-bruderschaft Beeck

Turnhalle Grundschule Beeck, Holtumer Str. 20

Schießanlage

St. Rochus Schützen-bruderschaft Rath-Anhoven

Kastanienschule Rath-Anhoven, Rochusstr. 24

Schießanlage

Schießsportverein Wegberg 1963 e. V.

Max.-Kolbe-Gymnasium, Maaseiker Str. 63

Schießanlage

Sportverein Merbeck 1912 e.V.

Grundschule Merbeck, Krefelder Str. 4

Duschen/Umkleiden

Trommler- und Pfeiferkorps Wildenrath 1948 e.V.

Jugendheim Wildenrath, Heinsberger Str. 54

Proberaum

Die den aufgelisteten Vereinen einzeln in Rechnung gestellten Beträge unterliegen dem Datenschutz und können lediglich im nichtöffentlichen Teil bekanntgegeben werden. Der Gesamtbetrag liegt bei rund 8.300,00 € im Jahr.

 

Im Gegenzug zur temporären Überlassung einer Sportstätte sind die Räumlichkeiten den Vereinen dauerhaft zur Lagerung, für Vereinstätigkeiten und Besprechungen überlassen worden. Nach Kenntnis der Verwaltung sind diese Räume 2020 auch für den vorgesehenen Zweck –zumindest teilweise- und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Corona-Schutzbestimmungen genutzt worden.

 

Da aufgrund des Nutzerverhaltens und den unterschiedlichen Nutzungsarten (Sportstätte / Vereins- und Versammlungsraum) eine gänzlich andere Ausgangslage in Vergleich zu den Nutzern der Sporthallen bestand, sind diese unterschiedlichen Bedingungen von der Verwaltung auch unterschiedlich gewertet worden.

 

 

Frage 3:

 

Wurde mittlerweile eine Gegenfinanzierung zur Maßnahme 10 „Betriebskosten- und Vereinszuschüsse“ im Haushaltssicherungskonzept erarbeitet oder ist davon auszugehen, dass aufgrund des gefassten Beschlusses die Fördersumme für Vereine in der ausgewiesenen Summe abzusenken ist? Der für das Jahr 2021 kalkulierte Konsolidierungsbetrag ist mit 27.985 EUR im Haushalt 2021 ausgewiesen.

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Der im Haushaltsentwurf vorgesehene Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 27.985,00 € wird nach jetzigem Stand in 2021 -wie auch in allen Vorjahren- erreicht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen

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