Mitteilungsvorlage - VO/0148/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsförderung und HSK-Maßnahme hier: Anfrage der Fraktion "Aktiv für Wegberg" vom 22.04.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Kenntnisnahme
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27.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 22.04.2021 hat die Fraktion „Aktiv für Wegberg“ eine Anfrage nach § 17 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema „Richtlinien zur Vereinsförderung und HSK-Maßnahme“ gestellt, die von der Verwaltung wie folgt beantwortet wird:
Frage 1:
Warum wird seitens der Verwaltung seit der Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23. Februar 2021 eine Ungleichbehandlung der Vereine im Stadtgebiet sowie eine Anpassung der Nr. 10 des Haushaltsicherungskonzeptes bisher nicht in den politischen Gremien thematisiert, obwohl dies dem Grundgedanken der Gleichbehandlung der Vereine im Stadtgebiet und der weiterhin gültigen „Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg“ u. E. sowie den HSK-Maßnahmen widerspricht?
Antwort der Verwaltung:
Mit Vorlage VO/0038/21 hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Energiekostenanteil der Vereine für die Nutzung der Turn- und Sporthallen für 2020 nur in Höhe von pauschal 50% der übertragenen Nutzungszeiten zu erheben.
Der Vorschlag hatte den Hintergrund, dass die Turn- und Sporthallen in Wegberg wegen der praktizierten Vollsperrung in den Monaten März, April, Mai, November und Dezember 2020 auch weniger Unterhaltungsaufwand erfordert haben und die Vereine in dieser Zeit durch die „Nichtnutzung“ auch keine unmittelbaren Kosten (Heizung, Duschen, Licht) verursacht haben. Dies hätte zu einem Einnahmeverlust in Höhe von rund 5.000,00 € geführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dann am 23.02.2021 beschlossen, den Energiekostenbeitrag der Vereine für die Nutzung der Turn- und Sporthallen im Jahr 2020 in voller Höhe zu erlassen. Dieser Beschluss wurde umgesetzt.
Mit diesem Beschluss wird für den Kreis der hallennutzenden Vereine eine generelle Regelung getroffen, die keinen Verein, der verpflichtet wäre einen Zuschuss zu den Betriebskosten zu zahlen, auslässt. Alle gleichen Tatbestände werden gleich behandelt.
Eine Anpassung der HSK-Maßnahme Betriebskosten und Vereinszuschüsse ist nicht erforderlich, da der Beschluss geringere Erträge zur Folge hat und keine Aufwendungen erhöht. Erträge sind nicht Bestandteil der HSK-Maßnahme.
Frage 2:
Wie viele Wegberger Vereine beteiligen sich im Jahr 2021 und in welcher Höhe an den durch eine „Vereinsnutzung“ entstandenen Betriebskosten, die den Vereinen für städtische Gebäude in Rechnung gestellt werden, wie z. B. eine Energiekostenpauschale für die Nutzung des alten Fahrradkellers der Turnhalle Beeck und wie vielen Vereinen wurde diese in 2021 erlassen?
Antwort der Verwaltung:
Folgende Vereine haben sich im Jahr 2021 an den Kosten für dauerhaft überlassene Räume beteiligt („Anteilsmiete“):
Pfadfinderheim | Deutsche Pfadfinder-schaft St. Georg eV | In Gerichhausen 6 |
Hundesport-platz | Hundesportverein DVG MV Wegberg | Maaseiker Str. 81 |
Historischer Verein Wegberg e.V. | Wegberger Mühle, Rathausplatz 21 | 104,107 201 |
Verschönerungs- und Ver-kehrsverein Wegberg e.V. | Wegberger Mühle, Rathausplatz 21 | 103 (Büro) |
Seniorensport 1974 e.V. Wegberg | Wegberger Mühle, Rathausplatz 21 | 106 (Büro) |
Förderverein Abbé George e.V. | Wegberger Mühle, Rathausplatz 21 | 102 (Büro) |
Mütterzentrum Regenbogen für Frau und Familie e.V. | Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47 | 2 |
Turn- und Spielverein 1900 e.V. Wegberg | Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47 | 3 |
Arbeiterwohlfahrt - Ortsverein Wegberg | Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47 | 4 |
Theaterverein Schwalmbühne Harbeck | Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47 | 5 |
KG Flöck Op 1878 e.V. | Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47 | 6 |
MGV "Liederkranz" Wegberg | Zweifachsporthalle, Maaseiker Str. 47 | 7 |
Turn- und Spielverein 1900 e.V. Wegberg | Souterrain Hallenbad, Maaseiker Str. 67a | Abstellraum |
DLRG Ortsgruppe Wegberg e.V | Souterrain Hallenbad, Maaseiker Str. 67a | Vereinsraum |
St. Sebastianus Schützen-bruderschaft Beeck | Turnhalle Grundschule Beeck, Holtumer Str. 20 | Schießanlage |
St. Rochus Schützen-bruderschaft Rath-Anhoven | Kastanienschule Rath-Anhoven, Rochusstr. 24 | Schießanlage |
Schießsportverein Wegberg 1963 e. V. | Max.-Kolbe-Gymnasium, Maaseiker Str. 63 | Schießanlage |
Sportverein Merbeck 1912 e.V. | Grundschule Merbeck, Krefelder Str. 4 | Duschen/Umkleiden |
Trommler- und Pfeiferkorps Wildenrath 1948 e.V. | Jugendheim Wildenrath, Heinsberger Str. 54 | Proberaum |
Die den aufgelisteten Vereinen einzeln in Rechnung gestellten Beträge unterliegen dem Datenschutz und können lediglich im nichtöffentlichen Teil bekanntgegeben werden. Der Gesamtbetrag liegt bei rund 8.300,00 € im Jahr.
Im Gegenzug zur temporären Überlassung einer Sportstätte sind die Räumlichkeiten den Vereinen dauerhaft zur Lagerung, für Vereinstätigkeiten und Besprechungen überlassen worden. Nach Kenntnis der Verwaltung sind diese Räume 2020 auch für den vorgesehenen Zweck –zumindest teilweise- und in Übereinstimmung mit den jeweiligen Corona-Schutzbestimmungen genutzt worden.
Da aufgrund des Nutzerverhaltens und den unterschiedlichen Nutzungsarten (Sportstätte / Vereins- und Versammlungsraum) eine gänzlich andere Ausgangslage in Vergleich zu den Nutzern der Sporthallen bestand, sind diese unterschiedlichen Bedingungen von der Verwaltung auch unterschiedlich gewertet worden.
Frage 3:
Wurde mittlerweile eine Gegenfinanzierung zur Maßnahme 10 „Betriebskosten- und Vereinszuschüsse“ im Haushaltssicherungskonzept erarbeitet oder ist davon auszugehen, dass aufgrund des gefassten Beschlusses die Fördersumme für Vereine in der ausgewiesenen Summe abzusenken ist? Der für das Jahr 2021 kalkulierte Konsolidierungsbetrag ist mit 27.985 EUR im Haushalt 2021 ausgewiesen.
Antwort der Verwaltung:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Der im Haushaltsentwurf vorgesehene Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 27.985,00 € wird nach jetzigem Stand in 2021 -wie auch in allen Vorjahren- erreicht werden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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151,6 kB
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